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Geht auch ganz einfach:

Auto online anmelden/zulassen (i-Kfz) Massive Probleme bei i-Kfz

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Schritt für Schritt: So funktioniert i-Kfz
  2. Was änderte sich zum 1. September 2023?
  3. Wie funktioniert die Kfz-Ummeldung online?
  4. Wie funktioniert die digitale Kfz-Abmeldung?
  5. Welche Kfz können online zugelassen werden?
  6. Was kostet die Zulassung?

Mit i-Kfz können Fahrzeugbesitzer:innen deutschlandweit ihr Fahrzeug online zulassen, um- und abmelden – die AUTO ZEITUNG erklärt, wie das funktioniert. Zuletzt wurde bekannt, dass die i-Kfz-Portale einiger Bundesländer wieder vom Netz genommen werden. Das ist der Hintergrund der Probleme!

Seit dem 1. Oktober 2019 ist es in Deutschland möglich, ein Auto online zuzulassen, abzumelden, einen Halterwechsel anzumelden oder den Zulassungsbezirk zu wechseln. Mit der digitalen Zulassung namens i-Kfz lässt sich das alles ohne Wartezeiten im Amt und zu jeder Tages-/Nachtzeit erledigen. Im September 2023 wurde das Online-Angebot deutlich erweitert. Entsprechend überraschend kam die Nachricht, dass ab 2024 die i-Kfz-Portale in mehreren Bundesländern aufgrund technischer Probleme und massiver Sicherheitslücken abgeschaltet werden. So können auch die Stadtverwaltungen in den betroffenen Bundesländern die Online-Dienstleistungen nicht mehr anbieten. Medienberichten zufolge seien die i-Kfz-Portale bei bis zu zwei Dritteln der Zulassungsstellen in Deutschland nicht mehr verfügbar.

Betroffene Funktionen sind etwa die Außerbetriebsetzung sowie die Neuzulassung von Fahrzeugen, die Namens- oder Anschriftenänderung bisheriger Halter:innen sowie die Umschreibung und die Wiederzulassung eines Fahrzeugs nach Außerbetriebsetzung auf dieselbe Person. Es ist aber weiterhin möglich, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 online abzufragen oder sich ein Wunsch- oder Zufallskennzeichen zu reservieren. Die Abschaltung bleibe so lange bestehen, bis die Inbetriebnahme einer neuen Entwicklungsstufe des i-Kfz-Portals erfolgt, so teilte es beispielsweise die Stadt Ludwigshafen mit. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Darum sind dynamische Blinker zugelassen (Video):

 
 

Schritt für Schritt: So funktioniert i-Kfz

Die Online-Zulassung (internetbasierte Fahrzeugzulassung) namens i-Kfz sind seit dem 1. Oktober 2019 über Webseiten der Bundesländer oder der Zulassungsstellen vor Ort möglich. Abmelden, umschreiben oder wiederzulassen kann man allerdings nur Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Außerdem werden ein Personalausweis mit Online-Funktion und, wie bei der normalen Kfz-Zulassung auch, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt. AUTO ZEITUNG erklärt Schritt für Schritt, wie die digitale Zulassung i-Kfz funktioniert:

Schritt 1: Digitale Zulassung auf der Website der zuständigen Behörde starten und mit Personalausweis mit PIN und Kartenlesegerät bzw. AusweisApp 2 identifizieren

Schritt 2: Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) freilegen, bei Wiederzulassung auch auf Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Schritt 3: In die Auftragsmaske im Portal alle notwendigen Daten wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, ggf. Datum der HU, eVB-Nummer und IBAN von Halter:in eintragen

Schritt 4: Freies Kennzeichen auswählen oder ein reserviertes Kennzeichen oder Wunschkennzeichen angeben

Schritt 5: Gebühren per Online-Überweisung oder per SEPA-Einzugsverfahren bezahlen und den Zulassungsantrag an die Behörde übermitteln

Anschließend wird der Antrag geprüft. Per Post kommen dann der Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen zum Fahrzeughalter. Bis Brief und Prüfsiegel ankommen, kann der vorläufige Zulassungsnachweis heruntergeladen werden, der für die kommenden zehn Tage gültig ist und die Wartezeit für Brief und Prüfsiegel überbrücken soll.

 

Was änderte sich zum 1. September 2023?

Am 31. März 2023 hat der Bundesrat der Regierungsverordnung zu Stufe vier der digitalen Kfz-Zulassung zugestimmt. Die Verordnung tritt seit dem 1. September 2023 in Kraft und brachte zwei wesentliche Veränderungen mit sich: Während bis dato noch auf die Zustellung von Fahrzeugpapieren und Plaketten gewartet werden musste, gibt es seit dem September 2023 einen digitalen Zulassungsbescheid. Damit kann man bis zu zehn Tage lang am Straßenverkehr teilnehmen, auch wenn der Brief vom Amt noch nicht eingetroffen ist. Man darf also sofort nach der Zulassung per i-Kfz losfahren. Auch sogenannte juristische Personen, also Unternehmen, Organisationen, Vereine etc. können seit dem 1. September 2023 Fahrzeuge über i-Kfz zulassen.

 

Wie funktioniert die Kfz-Ummeldung online?

Wer ein bereits zugelassenes Fahrzeug ummelden möchte, kann das ebenfalls online mittels i-Kfz. Die Ummeldung funktioniert bei einem Halterwechsel genau wie die Anmeldung, nur dass bei der Ummeldung zusätzlich der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt wird. Außerdem ist das Datum der letzten Hauptuntersuchung nötig. Egal, ob ein neues Kennzeichen dran kommt oder das bestehende Kennzeichen bleibt: Die Inbetriebnahme des Kfz ist sofort möglich. Bei bestehenden Kennzeichen bleiben die Plaketten entsprechend gültig. Ein neues Kennzeichen erhält auch neue Plaketten, die postalisch ankommen. In der Zwischenzeit ist die Inbetriebnahme durch den vorläufigen Zulassungsnachweis möglich, der bis zu zehn Tage gültig ist.

 

Wie funktioniert die digitale Kfz-Abmeldung?

Um ein Auto abzumelden, sind die Kennzeichen nötig. Das Prozedere funktioniert sehr ähnlich wie die Anmeldung, allerdings sind hier die Sicherheitscodes hinter den Plaketten nötig. Dafür wird einfach die Verdeckung der Stempelplaketten abgezogen. Achtung! Sobald die Plaketten entfernt wurden, sind die Kennzeichen nicht mehr gültig, das Auto darf nicht mehr gefahren werden.

 

Welche Kfz können online zugelassen werden?

Die Möglichkeit, Kfz online mittels Internet-Zulassung i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ab- und wieder anzumelden, umfasst Fahrzeuge wie Auto, Motorrad und Anhänger. Seit dem 1. September 2023 können nicht nur Privatpersonen, sondern auch juristische Personen die digitale Zulassung nutzen.

 

Was kostet die Zulassung?

Die Preise und Gebühren für die Behördengänge sind einheitlich geregelt. Auf folgende Kosten muss man sich einstellen (Stand: Januar 2024):

Anmeldung: 27 Euro

Abmeldung: 8 Euro

Umschreibung: 17 Euro

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