Auto online anmelden/zulassen (i-Kfz) So das Auto online anmelden
Mit i-Kfz können Fahrzeugbesitzer:innen deutschlandweit ihr Fahrzeug online zulassen, um- und abmelden. Wie genau das funktioniert, erklärt AUTO ZEITUNG in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Seit dem 1. Oktober 2019 ist es bereits möglich, sein Auto online zuzulassen, abzumelden, einen Halterwechsel anzumelden oder den Zulassungsbezirk zu wechseln. Und das alles ohne Wartezeit im Amt, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die digitale Zulassung trägt den Namen i-Kfz. Aktuell funktioniert die Online-Zulassung jedoch nur für Privatpersonen. Unternehmen und Vereine müssen sich noch mit dem Gang zum Amt begnügen. Das soll sich jedoch ab dem 1. September 2023 ändern. Außerdem soll die Kfz-Zulassung online dann noch schneller gehen. Auch interessant: Unsere Produkttipps bei Amazon
Darum sind dynamische Blinker zugelassen (Video):
Schritt für Schritt: So funktioniert i-Kfz
Die Online-Zulassung (internetbasierte Fahrzeugzulassung) namens i-Kfz sind seit dem 1. Oktober 2019 über Webseiten der Bundesländer oder der Zulassungsstellen vor Ort möglich. Abmelden, umschreiben oder wiederzulassen kann man allerdings nur Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Außerdem werden ein Personalausweis mit Online-Funktion und, wie bei der normalen Kfz-Zulassung auch, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt. AUTO ZEITUNG erklärt Schritt für Schritt, wie die digitale Zulassung i-Kfz funktioniert:!--endfragment-->!--startfragment-->
Schritt 1: Digitale Zulassung auf der Website der zuständigen Behörde starten und mit Personalausweis mit PIN und Kartenlesegerät bzw. AusweisApp 2 identifizieren
Schritt 2: Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) freilegen, bei Wiederzulassung auch auf Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Schritt 3: In die Auftragsmaske im Portal alle notwendigen Daten wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, ggf. Datum der HU, eVB-Nummer und IBAN von Halter:in eintragen
Schritt 4: Freies Kennzeichen auswählen oder ein reserviertes Kennzeichen oder Wunschkennzeichen angeben
Schritt 5: Gebühren per Online-Überweisung oder per SEPA-Einzugsverfahren bezahlen und den Zulassungsantrag an die Behörde übermitteln
Anschließend wird der Antrag geprüft. Per Post kommen dann der Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen zum Fahrzeughalter. Bis Brief und Prüfsiegel ankommen, können zwei bis drei Tage vergehen. Erst wenn alle Unterlagen eingetroffen und die Plaketten angebracht sind, darf man losfahren.
Was ändert sich ab 1. September 2023?
Am 31. März 2023 hat der Bundesrat der Regierungs-Verordnung zu Stufe vier der digitalen Kfz-Zulassung zugestimmt. Die Verordnung tritt zum 1. September 2023 in Kraft und bringt zwei wesentliche Veränderungen mit sich: Während aktuell noch auf die Zustellung von Fahrzeugpapieren und Plaketten gewartet werden muss, soll es ab September 2023 einen digitalen Zulassungsbescheid geben. Damit soll man bis zu zehn Tage lang am Straßenverkehr teilnehmen können, auch wenn der Brief vom Amt noch nicht eingetroffen ist. Man darf also sofort nach der Zulassung per i-Kfz losfahren. Auch sogenannte juristische Personen, also Unternehmen, Organisationen, Vereine etc. können ab dem 1. September 2023 Fahrzeuge über i-Kfz zulassen. Aktuell funktioniert das nur für Privatpersonen.
Wie funktioniert die Kfz-Ummeldung online?
Wer ein bereits zugelassenes Fahrzeug ummelden möchte, kann das ebenfalls online mittels i-Kfz. Die Ummeldung funktioniert bei einem Halterwechsel genau wie die Anmeldung, nur dass bei der Ummeldung zusätzlich der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt wird. Außerdem ist das Datum der letzten Hauptuntersuchung nötig. Ein Unterschied besteht darin, ob der Wagen ein neues Kennzeichen bekommt. Bekommt man ein neues Kennzeichen, muss auf die Unterlagen von der Behörde gewartet werden. Erst nach Erhalt darf man losfahren. Wird das Kennzeichen behalten, darf man direkt nach der Ummeldung losfahren – die Plaketten behalten ihre Gültigkeit.
Wie funktioniert die digitale Kfz-Abmeldung?
Um ein Auto abzumelden, sind die Kennzeichen nötig. Das Prozedere funktioniert sehr ähnlich wie die Anmeldung, allerdings sind hier die Sicherheitscodes hinter den Plaketten nötig. Dafür wird einfach die Verdeckung der Stempelplaketten abgezogen. Achtung! Sobald die Plaketten entfernt wurden, sind die Kennzeichen nicht mehr gültig, das Auto darf nicht mehr gefahren werden.
Welche Kfz können online zugelassen werden?
Die Möglichkeit, Kfz online mittels Internet-Zulassung i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ab- und wieder anzumelden, umfasst Fahrzeuge wie Auto, Motorrad und Anhänger. Aktuell können nur Privatpersonen die digitale Zulassung nutzen.!--startfragment-->
Was kostet die Zulassung via i-KfZ?
Die Preise und Gebühren für die Behördengänge sind einheitlich geregelt. Auf folgende Kosten muss man sich einstellen:
Anmeldung: 27,90 Euro
Abmeldung: 5,70 Euro
Umschreibung: 28,20 Euro