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Geht auch ganz einfach:

Seitenstreifen befahren: Dann erlaubt & Strafe Gefährliche Abkürzung bei Stau

von Christina Finke 19.07.2022
Bei Stau den Seitenstreifen nutzen?
Oft sind es nicht nur Motorradfahrer:innen, die den Seitenstreifen kurz vor der gewünschten Ausfahrt nutzen. Auch viele Autofahrende wollen so die Wartezeit im Stau verkürzen. Foto: Imago

Wer bei Stau auf der Autobahn den Seitenstreifen nutzt, um etwa schneller zur nächsten Ausfahrt zu gelangen, gefährdet damit sich und andere. Wir erklären, welche Strafen beim Befahren des Seitenstreifens drohen und in welchen Fällen es ausdrücklich erlaubt ist.

Vielen Autofahrenden kommt diese Situation sicher bekannt vor: Man steht im Stau auf der Autobahn, die nächste Ausfahrt ist vielleicht schon in Sichtweite und andere Verkehrsteilnehmer:innen nutzen den Seitenstreifen, um rechts an der Blechlawine vorbeizuziehen. Erlaubt ist das allerdings nicht: Der Seitenstreifen hat eine Sicherheitsfunktion, die auch bei Stau auf der Autobahn nicht grundlos beeinträchtigt werden darf. Er dient auch beim Stau als Ausweichmöglichkeit im Pannenfall sowie als Möglichkeit zum schnelleren Vorankommen von Rettungsfahrzeugen, wenn auf der Fahrbahn kein Platz ist. Doch die Gefahr, in die man sich und andere beim Befahren des Seitenstreifens bringt, wird nur allzu oft unterschätzt. Dabei könnte plötzlich ein Auto von der Fahrspur nach rechts ausscheren, um die Autobahn ordnungsgemäß an der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Damit, dass sich von hinten ein Auto auf dem Seitenstreifen nähert, können Fahrer:innen dann in der Regel nicht rechnen. Außerdem könnten andere Verkehrsteilnehmer:innen ausscheren, weil ihr Auto eine Panne hat. Oder es steht bereits ein liegen gebliebenes Auto hinter der nächsten Kurve, mit dem Seitenstreifen-Befahrende dann kollidieren. AUTO ZEITUNG informiert darüber, welche Strafen beim Befahren von Seitenstreifen drohen und in welchen Fällen es ausdrücklich erlaubt ist, ihn zu nutzen. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Richtiges Verhalten bei Stau auf der Autobahn (Video):

 
 

Strafen für das Befahren von Seitenstreifen bei Stau auf der Autobahn

Laut aktuellem Bußgeldkatalog (Stand: Juli 2022) droht beim Nutzen des Seitenstreifens zum schnelleren Vorankommen ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro (zzgl. Gebühren und Auslagen) sowie ein Punkt im Flensburger Verkehrsregister. Die Geldstrafe erhöht sich auf 90 Euro, wenn zusätzlich beim Auffahren auf den Fahrstreifen andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden. Wer dann auch noch in einen Unfall verwickelt wird, zahlt 110 Euro. Noch teurer wird es, wenn der Seitenstreifen der Autobahn zum Wenden genutzt oder gar rückwärts befahren wird: Hier werden – je nachdem, ob und welche Gefährdung anderer in Kauf genommen wird – Bußgelder zwischen 130 und 195 Euro samt Punkt fällig. Auch interessant: Rettungsgasse bilden

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Dann darf der Seitenstreifen auf der Autobahn befahren werden

Vom grundsätzlichen Verbot, den Seitenstreifen auf der Autobahn zu befahren, gibt es einige wenige Ausnahmen. So darf er etwa in Notfällen genutzt werden, etwa wenn ein Auto eine Panne hat. Außerdem kann eine Freigabe des Seitenstreifens erfolgen, die mittels Verkehrszeichen oder über eine digitale Schilderbrücke signalisiert wird. Das kann der Fall sein, wenn ein Autobahnabschnitt besonders belastet ist und der Verkehrsfluss durch eine zusätzliche Spur verbessert werden soll – zum Beispiel an Hauptreisetagen während der Ferien oder morgens sowie abends während des Berufsverkehrs. Häufig wird der Seitenstreifen auch als Ersatzfahrstreifen markiert, etwa wenn sich eine Baustelle auf der Autobahnstrecke befindet. Auch dann ist es natürlich erlaubt, ihn entsprechend zu nutzen. Darüber hinaus hat die Polizei in Gefahrensituationen die Möglichkeit, Autofahrer:innen dazu anzuweisen, auf den Seitenstreifen auszuweichen. Übrigens: Der Seitenstreifen darf auch zum Bilden der Rettungsgasse grundsätzlich nicht genutzt werden – es sei denn, es besteht aus Platzgründen sonst keinerlei Möglichkeit. Dass die Polizei besonders in der verkehrsreichen Urlaubszeit mit einer falschen Nutzung des Seitenstreifens kämpft, verdeutlicht folgender Post der Polizei Mittelfranken auf Facebook:

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