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Geht auch ganz einfach:

Rettungsgasse bilden: Strafe/Autobahn/StVO Hohe Strafen bei Missachtung der Rettungsgasse

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Inhalt
  1. Rettungsgasse bilden – so geht's auf Autobahnen & innerorts!
  2. Diese Strafen drohen bei Missachtung
  3. Kamera soll blockierende Autos erfassen

Die Rettungsgasse zu bilden kann Leben retten. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen. Wie es auf der Autobahn und innerorts gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) richtig geht, erklären wir hier!

 

Rettungsgasse bilden – so geht's auf Autobahnen & innerorts!

Eine Rettungsgasse retten Leben – doch viele wissen nicht, wie sie sich zu verhalten haben, wenn der Verkehr stockt. Gemäß § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Rettungsgasse dann zu bilden, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen sowie Straßen außerorts mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Diese Regel gilt auch für drei oder mehr Spuren: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren in diesem Falle so dicht wie möglich an den linken Fahrbahnrand. Autofahrer:innen auf den übrigen Spuren fahren so weit es geht nach rechts. Auch in der Stadt, beziehungsweise auf einspurigen Straßen ist eine Rettungsgasse zu bilden. Da der Platz auf einspurigen Fahrbahnen logischerweise begrenzt ist, müssen alle Fahrzeuge nach rechts ausweichen, ohne mit dem Heck in die Gasse zu ragen. Wichtig: Um eine Rettungsgasse zu bilden, dürfen Autofahrer:innen – wenn nötig – rote Ampeln um einige Meter überfahren. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Blinker zu benutzen, um den Einsatzkräften die eigenen Absichten zu signalisieren. Mehr zum Thema: Diese Regel gilt bei Stop-&-Go

Ratgeber Bußgeldkatalog
Bußgeldkatalog (2024) Diese Strafen drohen

So bildet man die Rettungsgasse (Video):

 
 

Diese Strafen drohen bei Missachtung

Die Rettungsgasse zu verweigern, ist kein Bagatelldelikt, daher wird ein Fehlverhalten auch seit dem 19. Oktober 2017 mit drastischeren Strafen belegt: Wer trotz stockendem Verkehr auf der Autobahn oder innerorts keine Rettungsgasse bildet, wird mit 200 Euro und zwei Punkten sanktioniert. Wenn die Rettungskräfte dadurch behindert werden, droht ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Bis zu 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot sind es, wenn mit dem Fehlverhalten eine Gefährdung oder Sachbeschädigung einhergeht. Diejenigen, die unerlaubt durch eine Rettungsgasse fahren, drohen Bußgelder zwischen 240 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Ab Spätsommer 2021 werden Bußgelder grundsätzlich erhöht, was sich auch auf die Strafen für Rettungsgassen-Sünder:innen auswirken könnte. Unabhängig von der Rettungsgasse gilt: Wer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn macht, muss mit einer Strafe von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen (Strafen: Stand Juni 2021).

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Kamera soll blockierende Autos erfassen

Blockiert ein Fahrzeug auf der Autobahn oder innerorts die Rettungsgasse, können Fahrer:innen von Rettungsfahrzeugen das betreffende Kennzeichen zurzeit nur händisch notieren und an die Behörden weiterleiten. Die Erfindung eines 17-Jährigen aus Hessen könnte hierbei Abhilfe schaffen. Er hat die "Emergency Lane Camera" entwickelt: eine Kamera, die blockierende Autos in der Rettungsgasse automatisch erkennt. Die Rettungsgassen-Kamera soll an der Windschutzscheibe von Rettungswagen hängen und die Fahrbahn scannen. Bei Erfassung eines blockierenden Fahrzeugs soll ein Bild mit dem Kennzeichen, dem Datum, der Uhrzeit und den Koordinaten direkt an die Behörden gesendet werden. Das hessische Innenministerium ist bereits an der Erfindung interessiert, gibt aber zu verstehen, dass nur die Polizei Bildmaterial zur Erfassung von Straftaten erstellen darf. Zudem müssen diese Aufzeichnungen kontrolliert werden, bevor sie zur Nachverfolgung von Vergehen benutzt werden dürfen.

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