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Geht auch ganz einfach:

Rollerführerschein ab 15 (Moped): Regelung Rollerfahren ab 15 gilt nun deutschlandweit

AUTO ZEITUNG

Der Bundestag hat im Oktober 2019 eine Gesetzesänderung für einen Rollerführerschein ab 15 Jahren beschlossen. Die Entscheidung lag jedoch bei den Ländern. Seit Juli 2021 gilt das Gesetz nun bundesweit. 

Jugendliche dürfen bereits ab dem Alter von 15 Jahren – und nicht wie zuvor ab 16 – einen Rollerführerschein machen. Das hatte der Bundestag Ende Oktober 2019 beschlossen. Nach einer entsprechenden Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die einzelnen Bundesländer jedoch selbst entscheiden, ob sie das Mindestalter fürs Mopedfahren auch tatsächlich senken. Das erzeugte eine unübersichtliche Situation. Seit 28. Juli 2021 gilt die Erlaubnis für Jugendliche ab 15 Jahren Moped fahren zu dürfen einheitlich in ganz Deutschland. Konkret geht es dabei um das Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Entsprechende Zweiräder sind in Deutschland zulassungsfrei und benötigen auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungszeichen. Um die Roller beziehungsweise Mopeds fahren zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse AM erforderlich. Bis Oktober 2019 konnten 15-Jährige lediglich die Mofa-Prüfbescheinigung für Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h erwerben. Mehr zum Thema: Führerschein nochmal bestehen?

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Gesetzesänderung: Rollerführerschein ab 15 Jahren (Moped)

Von der Gesetzesänderung, nach der bereits 15-Jährige den Rollerführerschein machen können, sollen vor allem Jugendliche auf dem Land profitieren, da hier kaum Busse und Bahnen fahren. Zwischen 2013 und 2020 liefen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsprechende Modellversuche. Regierungsvertreter zogen bereits 2019 eine positive Bilanz: "Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen mit dem Rollerführerschein mit 15 gemacht", sagte etwa Martin Dullig (SPD), Verkehrsminister von Sachsen, wo das Angebot von einer "überraschend großen Zahl" Jugendlicher angenommen worden sei. Verkehrsverbände hingegen warnten davor, dass die Gefahr von Unfällen steige, wenn das Mindestalter zum Fahren von Rollern und Mopeds heruntergesetzt wird. "Der Verkehrssicherheitsrat findet es nicht gut, dass das Mindestalter für einen Moped-Führerschein gesenkt wird", so eine Sprecherin, die von "Anfängerrisiken" sprach. So hätten Jugendliche beispielsweise ein späteres Reaktionsvermögen. Zudem habe eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen zum Modellversuch zum Rollerführerschein ab 15 im Osten gezeigt, dass sich die Unfallzahlen verdoppelt hätten. Jugendliche müssten gerade auf dem Land mobiler werden. "Aber besser dann, wenn der Nahverkehr ausgebaut wird und Busse häufiger fahren. Auch die Deutsche Verkehrswacht sah die Gesetzesänderung kritisch, auch wenn ein Rollerführerschein ab 15 die individuelle Mobilität von Jugendlichen vor allem in ländlichen Gebieten ergänzen und bereichern könne. Aber: "Wir dürfen nicht vergessen, dass Jugendliche im Straßenverkehr durch fehlende Erfahrung und einer höheren Risikofreude auch besonders gefährdet sind." Der ADAC hingegen begrüßte die Pläne zur Gesetzesänderung für den Rollerführerschein ab 15. Er hatte sich von Anfang an für eine bundeseinheitliche Regelung ausgesprochen. Mit 28. Juli 2021 trat diese nun in Kraft. Mehr zum Thema: Führerscheinentzug statt Geldstrafe

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