Kfz-Steuer für E-Autos: Das sind die aktuellen Regelungen
- Steuerbefreiung für E-Autos: Bis wann gilt sie und für wen?
- Warum zahlen E-Autos keine Kfz-Steuer?
- Wie berechnet sich die Steuer bei gebrauchten Elektroautos?
- Wie hoch ist die Kfz-Steuer für E-Autos nach Ablauf der Befreiung?
- Steuervorteile für E-Dienstwagen weiter verbessert
- Hybridfahrzeuge: 0,5 % nur mit Einschränkungen
Steuerbefreiung für E-Autos: Bis wann gilt sie und für wen?
Reine Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit – allerdings nur zeitlich begrenzt. Wer ein E-Auto bis spätestens 31. Dezember 2025 neu zulässt, zahlt bis Ende 2030 keine Kfz-Steuer. Danach soll auch für E-Fahrzeuge wieder eine Steuerpflicht eingeführt werden. Auch nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstete Fahrzeuge profitieren – entscheidend ist hier der Zeitpunkt der elektrischen Umrüstung, nicht das ursprüngliche Erstzulassungsdatum.
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Warum zahlen E-Autos keine Kfz-Steuer?
Um die Elektromobilität in Deutschland zu fördern, hat die Bundesregierung bereits 2016 steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge beschlossen. Ziel ist es, durch den verstärkten Absatz lokal emissionsfreier Fahrzeuge die CO2-Klimaziele zu erreichen und die Umwelt nachhaltig zu entlasten. Käufer:innen von E-Autos profitieren deshalb aktuell von einer Befreiung von der Kfz-Steuer – es soll ein spürbarer Anreiz beim Umstieg auf elektrischen Antrieb sein.
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Wie berechnet sich die Steuer bei gebrauchten Elektroautos?
Wer ein gebrauchtes Elektroauto kauft, sollte das Datum der Erstzulassung prüfen. Denn die Steuerbefreiung gilt für zehn Jahre ab Erstzulassung und wird beim Weiterverkauf an den:die neuen Besitzer:in übertragen. Das bedeutet: Ist das E-Auto noch innerhalb des Steuerbefreiungszeitraums, bleibt es auch nach dem Gebrauchtkauf steuerfrei – bis die zehn Jahre abgelaufen sind.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für E-Autos nach Ablauf der Befreiung?
Nach Ende der Steuerbefreiung wird auch für Elektroautos eine jährliche Kfz-Steuer fällig. Diese bemisst sich aktuell pauschal auf Basis des Leergewichts des Fahrzeugs – liegt aber deutlich unter dem Niveau der Steuer für Verbrenner. Konkrete Beträge hängen vom jeweiligen Modell ab.
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Steuervorteile für E-Dienstwagen weiter verbessert
Wer einen E-Dienstwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern – bei Verbrennern mit einem Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat. Für vollelektrische Fahrzeuge gilt ein reduzierter Satz von 0,25 % – seit Juli 2025 sogar für Modelle mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro (vorher 70.000 Euro). Liegt der Listenpreis darüber, gelten 0,5 %.
Hybridfahrzeuge: 0,5 % nur mit Einschränkungen
Plug-in-Hybride profitieren nur dann von der 0,5-%-Regel, wenn sie unter 50 g CO2/km ausstoßen und mindestens 80 km rein elektrisch fahren können. Andernfalls greift die 1-%-Besteuerung wie bei Verbrennern.