Parkplatz für Wohnmobil finden: Wo & wie lange darf man parken?
Der rechtliche Rahmen für das Abstellen eines Wohnmobils unterscheidet klar zwischen parken, campen und dem langfristigen wegstellen. Dieser Überblick zeigt, worauf beim Parken mit dem Wohnmobil und Wohnwagen zu achten ist.

Wo dürfen Wohnmobile parken?
Parken mit dem Wohnmobil bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist grundsätzlich überall dort erlaubt, wo es normale Parkplätze gibt beziehungsweise Parken nicht verboten ist. Es darf beim Parken zu keinen Behinderungen des Verkehrs oder einer Gefährdung kommen. Da Wohnmobile oft breiter sind als Pkw, sind enge Straßen also tabu, da eine Durchfahrtsbreite von 2,55 m plus 0,5 Sicherheitsabstand bleiben muss. Das Fahrzeug darf auch nicht über gekennzeichnete Parktaschen hinausragen. Gleiches gilt auch für Wohnwagengespanne bis 3,5 t. Wie auch für Pkw, ist es für Wohnmobile bis 3,5 t zudem verboten, auf einem für Lkw gekennzeichneten Parkplatz zu parken. Geltende Sonderregelungen nennen wir im nächsten Absatz.
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Sonderregelungen beim Parken mit dem Wohnmobil beachten!
Aber auch, wenn man grundsätzlich mit dem Wohnmobil auf normalen Pkw-Parkplätzen parken darf, gibt es spezielle Einschränkungen, die man beachten muss:
Gehwegparken: Erlaubt ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg, gilt die Erlaubnis nur für Wohnmobile bis 2,8 t zulässige Gesamtmasse.
Parkplatz mit Zusatzzeichen: Ist ein Parkplatz mit dem Zusatzzeichen 1010-58 gekennzeichnet (Pkw), dürfen hier keine Wohnmobile oder Wohnwagen stehen, da hier ausschließlich Pkw parken dürfen. Auch (Zussatz-)zeichen, die Wohnmobile verbieten sind eine mögliche Kennzeichnung für ein Parkverbot.
Wohnmobil-Tarife an Parkscheinautomaten: Bei manchen gebührenpflichtigen Parkplätzen gibt es Sondertarife für Wohnmobile. Diese könne höher als Pkw-Tarife ausfallen und werden als eigene Tarifstufe geführt.
Begrenzte Parkdauer: Gerade auf für Wohnmobile freigegebenen Parkplätzen kann es Beschränkungen für die Parkdauer geben. Diese gelten dann auch mit gültigem Parkschein und markieren mittels Zusatzschild die Obergrenze der Parkdauer. Sie kann von einigen Stunden bis zu mehreren Tagen betragen.
Gewicht über 7,5 t: Wenn das Reisemobil oder das Wohnwagengespann die zugelassene Gesamtmasse von 7,5 t übersteigen, verbietet § 12 Absatz 3a StVO das Parken in Wohngebieten zwischen 22 und 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Gleiches gilt für das Abstellen von Anhängern über zwei Tonnen.
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Wie lange darf ich mit dem Wohnmobil parken?
Unbegrenzt parken: Wohnmobile und angekoppelte Wohnwagen bis 3,5 t dürfen auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen – wie Pkw – ohne zeitliche Begrenzung parken. Das setzt natürlich voraus, dass es durch Beschilderungen keine Einschränkung gibt, wie Kurzparkzonen, Anwohnerparken oder Parkverbot für Wohnmobile.
Zehn Stunden übernachten: Auch das einmalige Übernachten im Fahrzeug ist dann erlaubt. Allerdings laut Gesetz ausschließlich für die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, mit einer zeitlichen Begrenzung von zehn Stunden und ohne Nutzung von Markise oder Campingmöbeln – sonst gilt es als Camping.
Zwei Wochen Anhänger abstellen: Wohnanhänger ohne Zugfahrzeug dürfen laut § 12 Absatz 3b StVO maximal zwei Wochen auf ein und demselben Platz stehenbleiben.
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Was bedeutet ein Schild mit Wohnmobil auf einem Parkplatz?
Ist ein Parkplatz mit einem Schild gekennzeichnet, das ein P auf blauem Grund und ein Wohnmobil abbildet, dürfen hier ausschließlich Wohnmobile parken. Ist das Wohnmobil als Zusatzzeichen angebracht, sind auf dem Parkplatz auch Wohnmobile erlaubt.
Wo findet man geeignete Parkplätze für Wohnmobile?
Wer mit dem Wohnmobil oder Wohnwagengespann parken möchte, hat mehrere Möglichkeiten, einen gut geeigneten Platz zu finden. Geeignete Parkmöglichkeiten für Wohnwagen finden sich hier:
Öffentliche Parkplätze ohne Wohnmobil-Verbotsschilder
Ausgewiesene Wohnmobilstellplätze
Private Flächen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Eigentümer:innen
Autobahnraststätten
Supermarktparkplätze
Welche Strafen drohen beim Falschparken mit Wohnmobil?
Für Wohnmobile gelten die allgemeinen Bußgelder, die auch bei Falschparken mit dem Pkw anfallen. Zusätzlich gibt es folgende Regelungen:
Parken auf Parkflächen, die nur für Pkw erlaubt sind (Zeichen 1010-58): 10 bis 30 Euro
Überschreiten der erlaubten maximalen Parkdauer von zwei Wochen mit einem Anhänger: 20 Euro
Parkverbot von 22 bis 6 Uhr/Sonn- & Feiertagen im Wohngebiet für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen missachtet: 30 Euro
mit Behinderung: 35 Euro
mit Gefährdung: 55 Euro
mit Sachbeschädigung: 75 Euro + 1 Punkt