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Kfz-Versicherung kündigen: So gehts! Ohne Risiko Versicherung kündigen

AUTO ZEITUNG
Kfz-Versicherung kündigen
Foto: iStock
Inhalt
  1. Wann ist die Kfz-Versicherung zu kündigen? Fristen und Laufzeiten.
  2. Was ist beim Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung zu beachten?
  3. Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel kündigen 
  4. Sonderkündigung: Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

Eine Kfz-Versicherung zu kündigen kann viele Gründe haben: einen Fahrzeugwechsel, einen günstigeren Anbieter, gestiegene Beiträge oder unzureichende Leistungen im Schadensfall. Damit bei der Kündigung der Autoversicherung keine unangenehmen Überraschungen für den Versicherten entstehen, sind jedoch einige Dinge zu beachten.

 

Wann ist die Kfz-Versicherung zu kündigen? Fristen und Laufzeiten.

Die Kfz-Versicherung zu kündigen will gut geplant sein. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat, weshalb der Versicherungsnehmer die Kündigung rechtzeitig an den Versicherer verschicken sollte. Daher gilt:

-    allgemein üblich ist die maximale Laufzeit von einem Jahr; vom 01. Januar bis zum 01.01. des Folgejahres
-    in diesem Fall ist der 30. November der Stichtag; dann muss das Versicherungsunternehmen die Kündigung erhalten haben
-    das Versanddatum auf dem Poststempel ist leider Nebensache – wichtig ist, wann die Kündigung beim Anbieter der Versicherung eingeht
-    daher: Wochenenden und Feiertage sowie mögliche Urlaubszeiten zu beachten

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Inzwischen verwenden einige Kfz-Versicherungen den Tag des Vertragsbeginns als Beginn der Fälligkeit. Im Falle einer sogenannten "unterjährigen Kündigung" der Autoversicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Laufzeitende. Der Versicherer muss die Kündigung also einen Tag vor dieser Frist erhalten haben, damit sich die Kfz-Versicherung nicht um ein weiteres Jahr verlängert. Welcher Fälligkeit man unterliegt, ist im Versicherungsvertrag unter dem Stichwort "Hauptfälligkeit" ersichtlich: Steht hier der 1. Januar, handelt es sich um die reguläre Laufzeit mit dem 30. November als Stichtag für die Kündigung. Diese Fristen sind übrigens nicht willkürlich, sondern im Versicherungsvertragsgesetz verankert.

 

Was ist beim Kündigungsschreiben für die Kfz-Versicherung zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Viele Versicherer bieten praktische Onlineportale, um die Autoversicherung fristgerecht zu kündigen. Ob persönliche Vorliebe oder rechtlicher Hintergrund; das Versenden der Kündigung per Post oder Fax kann dennoch oft Sinn machen. Hierbei ist es zwingend erforderlich, alle nötigen Bestandteile in die Kündigung der Kfz-Versicherung aufzunehmen, damit diese auch rechtskräftig ist.
Checkliste Kündigungsschreiben:

-    die Adresse des Versicherten sowie der Versicherung gehören an den Anfang des Schreibens
-    es folgt eine Betreffzeile ("Kündigung der Kfz-Versicherung")
-    die Nummer des Versicherungsscheins und das amtliche Kennzeichen 
-    eine Bitte um Eingangsbestätigung sowie Ort und Datum
-    der Versicherer muss die Kündigung unterzeichnen, damit diese rechtlich wirksam ist 
-    viele Unternehmen akzeptieren keine digitalen Signaturen – es wird empfohlen, per Hand zu unterschreiben.

Die schriftliche Kündigung der Kfz-Versicherung geht dem Anbieter idealerweise als Einschreiben mit Rückschein zu, damit das Versicherungsunternehmen den Empfang bestätigt. Auch ein Versand per Fax ist möglich, und gilt auch noch am Stichtag. Den Sendebericht des Faxgeräts sollte der Versicherer in jedem Fall aufbewahren. Nur wenige Kfz-Versicherungen lassen sich auch per E-Mail kündigen – hierbei gilt größtenteils, was im Vertrag steht. Ist in diesem die Kündigung in Textform gestattet, umfasst dies auch die Kündigung per E-Mail. Um sicherzugehen, dass die Kündigung den korrekten Empfänger erreicht und zeitnah bearbeitet wird, empfiehlt sich indes nach wie vor der Versand der Kündigung per Einschreiben. Wer sich nicht gerne mit dem Verfassen solcher Schreiben befasst, muss dennoch nicht verzagen. Im Netz finden sich zum Thema Kfz-Versicherungskündigung zahlreiche Vorlagen und Muster, die sich der (Noch-)Versicherungsnehmer auf den heimischen Rechner herunterladen kann. Mehr zum Thema: Alles zur Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel kündigen 

Im Falle eines Fahrzeugwechsels und damit einhergehender Änderung des Versicherers ist zu beachten, dass die Kündigung der bisherigen Kfz-Versicherung erst erfolgen sollte, wenn die Police für die neue Versicherung unter Dach und Fach ist. Da Versicherungsunternehmen den Kaskoschutz potenziell ablehnen dürfen, können Fahrzeughalter sonst im schlimmsten Fall ohne Versicherungsschutz dastehen! Wird das Fahrzeug verkauft, läuft die Kfz-Versicherung zunächst weiter auf den Versicherungsnehmer. Um hier keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollte der Fahrzeughalter das Fahrzeug vor der Übergabe an den neuen Besitzer abmelden. Die Abmeldebestätigung der Zulassungsstelle stellt der Verkäufer der bisherigen Versicherung zu, um diese zu informieren. Zusätzlich ist es ratsam, den Käufer per Kaufvertrag zu verpflichten, das Fahrzeug umgehend auf sich selbst anzumelden und zu versichern.

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Sonderkündigung: Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen

So unschön es sein mag, manchmal ist der Weg einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung unvermeidbar. In einigen Fällen unterstützt das Versicherungsvertragsgesetz eine außerordentliche Kündigung – auch hierbei gilt es indes, einige Dinge zu beachten. Im Rahmen einer Sonderkündigung ist im Kündigungsschreiben der konkrete Grund anzugeben, aus dem das Vertragsverhältnis außerplanmäßig beendet werden soll. Gründe können gemäß VVG zum Beispiel sein:

§31 Kündigung nach Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer grundlos die Beiträge, ohne einen entsprechenden Mehrwert zu bieten, kann der Versicherungsnehmer die Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen, was auch für anderweitige Vertragsänderungen gilt. Im Zweifel empfiehlt es sich generell, einen Rechtsbeistand zurate zu ziehen.

§92 Kündigung im Schadensfall
Was erst mal erstaunlich klingt, ist tatsächlich zutreffend: Im Falle eines Schadens dürfen sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer das Vertragsverhältnis beenden. Natürlich nach der Regulierung des Schadens und unter Wahrung angemessener Fristen. Zu viel bezahlte Beiträge muss die Versicherung erstatten.

§96 Kündigung nach Veräußerung des Fahrzeugs
Kauft sich der Versicherte ein neues Fahrzeug, darf dieser sofort eine neue Kfz-Versicherung für sein Fahrzeug abschließen, auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen. Wurde das bis dato versicherte Fahrzeug verkauft, kann die Autoversicherung via Sonderkündigung beendet werden.

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