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Geht auch ganz einfach:

Gefährdung im Straßenverkehr: Strafen & Verhalten

Das bedeutet Gefährdung auf der Straße

von Anika Külahci
Inhalt
  1. Strafen: Wie wird Gefährdung im Strassenverkehr geahndet?
  2. Gefährdung: Rechtsüberholen erlaubt?
  3. Gefährliches Überholen: Ab wann Gefährdung?
  4. Überholen auf dem Standstreifen: Gefährdung
  5. Gefährdung im Verkehr: Dichtes Auffahren mit Lichthupe
  6. Welche Strafen drohen bei Gefährdung im Verkehr?
  7. Tipps bei Gefährdung: So bei Dränglern & Co. verhalten!

Gefährdung im Straßenverkehr: Rund 46,5 Millionen Pkw fahren auf Deutschlands Straßen. Unter den Fahrern gibt es auch zehntausende Verkehrsrowdies. Welche Strafen drohen und wie sollte man sich als Betroffener verhalten. Tipps!

Rechts überholen und zu dichtes Auffahren mit der Lichthupe – derartige Aktionen auf Autobahn und Landstraße können zu Gefährdung im Straßenverkehr führen. Grundsätzlich ist von einer Gefährdung im Verkehrsrecht laut StGB zu sprechen, wenn man mit hoher Sicherheit vorhersagen kann, dass das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers zu einem Schaden an Person oder Eigentum führen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es tatsächlich durch verkehrswidriges Verhalten zu einem Unfall kommt. Gefährdung im Straßenverkehr liegt demnach vor, wenn ausschließlich durch das Verhalten oder Eingreifen eines Dritten ein Unfall verhindert werden konnte. Doch wird reine Gefährdung im Straßenverkehr überhaupt geahndet und mit welchen Strafen müssen Drängler & Co. rechnen? Und: Das sollte man tun!

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Strafen: Wie wird Gefährdung im Strassenverkehr geahndet?

Gefährdungsdelikte werden in Deutschland entweder mit einem Bußgeld, dem Führerscheinentzug oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Die häufigere Sanktion ist der Entzug des Führerscheins, unabhängig davon, ob man zum ersten oder wiederholten Mal eine Tat begangen hat. Bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe hingegen wird sehr genau darauf geachtet, ob die Tat zum wiederholten Male erfolgte. Ein Freiheitsentzug wird vor allem bei solchen Gefährdungsdelikten ausgesprochen, wenn aus einem provozierten Unfall Opfer resultieren und dies vorsätzlich in Kauf genommen wurde.

 

Gefährdung: Rechtsüberholen erlaubt?

Das Rechtsüberholen im Straßenverkehr ist verboten und kann zu einer Gefährdung führen. Die Ausnahme sind geschlossene Ortschaften, in denen Autos mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen für eine Fahrrichtung auf der rechten Spur schneller fahren dürfen als links und somit auch überholen dürfen. Ein weiterer Sonderfall ist Stau und zählflüssiger Verkehr auf der Autobahn: Das Rechtsüberholen ist nur dann zulässig, wenn die linke Spur höchstens Tempo 60 fährt und die überholenden Fahrzeuge nicht mehr als 20 Stundenkilometer schneller fahren. Ansonsten gilt in Deutschland für alle Verkehrsteilnehmer außerhalb geschlossener Ortschaften das Rechtsfahrgebot, außer ein Schild besagt etwas anderes. Wer grundlos permanent auf der linken Spur fährt und somit den folgenden Verkehr maßgeblich behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot, das mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro und einem Punkt geahndet werden kann. Das Rechtsüberholen ist grundsätzlich in Deutschland verboten, weil es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen kann. Nicht umsonst heißt die linke Spur umgangssprachlich "Überholspur", denn dort fährt man für gewöhnlich schneller als rechts, um zu überholen.

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Gefährliches Überholen: Ab wann Gefährdung?

Gefährliches Überholen ist grundsätzlich verboten. Wer beispielsweise auf der Landstraße in einer unübersichtlichen Kurve mit Gegenverkehr überholt, riskiert eine Gefährdung im Straßenverkehr. Das gefährliche Überholen gilt dabei als Todsünde. Der Verstoß gegen die StVO gilt bereits als Ordnungswidrigkeit, auch wenn weder Person noch Eigentum zu Schaden gekommen ist. Kommt es allerding durch ein gefährliches Überholmanöver zum Unfall, kommt nach der Gefährdung des Straßenverkehrs auch eine Strafe des StGB hinzu. Die Strafe kann einen Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe umfassen.

 

Überholen auf dem Standstreifen: Gefährdung

Das Überholen auf dem Standstreifen stellt nicht nur eine Gefährdung, sondern auch ein Verkehrsdelikt dar. Der Standstreifen ist für liegengebliebene oder verunfallte Fahrzeuge vorgesehen, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern. Wer auf dem Standstreifen fährt, muss folglich mit Konsequenzen rechnen: Das Überholen auf dem Standstreifen ohne Gefährdung und ohne Unfallverursachung kostet 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Mit Gefährdung des Straßenverkehrs muss man 90 Euro Strafe zahlen, kommt es zu einem Unfall, kann es richtig böse enden: Drei Punkte, variables Bußgeld sowie Fahrverbot und je nach Einzelfall der Entzug der Fahrerlaubnis mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

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Gefährdung im Verkehr: Dichtes Auffahren mit Lichthupe

Dichtes Auffahren mit Lichthupe ist als Nötigung einzuordnen und kann zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen. Wer jemanden im Straßenverkehr zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung droht, riskiert nicht nur die Entziehung der Fahrerlaubnis, drei Punkte und ein Fahrverbot (ein bis drei Monate), je nach Vorfall muss der Drängler auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. 

 

Welche Strafen drohen bei Gefährdung im Verkehr?

Welche Strafen bei gefährdung im Straßenverkehr drohen, hängt immer von der jeweiligen Tat ab. Grundsätzlich gilt aber, dass die in der Bußgeldtabelle verankerte Regelsätze immer zuzüglich 15 Euro zu rechnen sind, wenn Gefährdung im Spiel gewesen ist. Beträge das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit beispielsweise 60 Euro, muss man bei Gefährdung 75 Euro zahlen. Bei höheren Bußgeldern erhöht sich der Regelsatz der Bußgeldtabelle um 25 Euro. Sollte außerdem noch Sachbeschädigung hinzukommen, erhöht sich der Regelsatz erneut um entweder 15 Euro bei kleineren Beträgen oder 25 Euro bei höheren.

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Tipps bei Gefährdung: So bei Dränglern & Co. verhalten!

Doch wie soll man sich verhalten, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen drängelt, rechts überholt oder anderweitig womöglich gefährdet?Svenja Mischel vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport sät vor allem dazu, so schnell wie möglich den Polizei-Notruf 110 zu wählen. Diejenigen, die weder Freisprecheinrichtung noch Beifahrer im Auto haben, sollten bei der nächsten Gelegenheit anhalten, um sich dann per Telefon an die Polizei zu wenden. Die Polizei stelle dann die wichtigsten Fragen und gebe weitere Anweisungen, so Mischel weiter. Sollte allerdings ein Beifahrer dabei sein, so gibt es noch weitere Tipps, um die Gefahrensituation zu dokumentieren: Der Beifahrer kann auf jeden Fall Fotos oder Videoaufnahmen von dem anderen Fahrzeug machen, um die Gefährdung zu beweisen. Außerdem sollten sich Beifahrer und Fahrer so viele Details wie möglich merken: Kennzeichen, Marke, Modell, Farbe, Beschreibung des Fahrers sowie Ort und Zeitpunkt der Tat. Vor allem auf der Autobahn können sich Autofahrer an den blauen Kilometertafeln orientieren, die den Abstand zum nächsten Ort anzeigen.

 

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