Ratgeber

Benzin & Diesel zu Hause lagern: Diese Regeln gelten

Günstige Spritpreise verleiten zum Kauf von größeren Mengen Kraftstoff. Aber unter welchen Voraussetzungen ist das Lagern von Benzin und Diesel eigentlich erlaubt? Diese Vorschriften sind zu beachten!

Benzinkanister stehen aufgereiht an einer Wand.
Bei den besonders hohen Spritpreisen ist es verlockend, bei Angeboten Benzin und Diesel zu hamstern. Aber unter welchen Voraussetzungen ist das Lagern von Benzin und Diesel eigentlich erlaubt? Foto: Imago
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Sobald der Spritpreis – aktuell durch die Iran-Krise besonders teuer – fällt oder günstig ist, ist die Versuchung groß, bei günstigen Angeboten Benzin oder Diesel auf Vorrat zu kaufen. Grundsätzlich ist das sogar erlaubt. Allerdings sind bei der Lagerung entzündlicher und explosiver Kraftstoffe bestimmte Vorschriften einzuhalten, damit die eigene Sicherheit und die anderer Personen nicht gefährdet wird.

Dass im eigenen Auto bis zu 60 l Kraftstoff in dafür vorgesehenen Behältern transportiert werden dürfen, wissen die meisten vielleicht noch. Aber wie sieht es mit der Lagerung in der eigenen Garage oder im Keller aus? Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche Vorschriften beim Lagern von Benzin und Diesel zu beachten sind.

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Benzin & Diesel lagern: Diese Vorschriften sind zu beachten

Die Regeln für die stationäre Lagerung sind strenger. Maßgeblich sind die jeweiligen Garagenverordnungen der Bundesländer. In einer privaten Garage mit bis zu 100 m2 Fläche dürfen maximal 20 l Benzin oder 200 l Diesel aufbewahrt werden.

Der Unterschied ergibt sich aus der höheren Flüchtigkeit und Entzündlichkeit von Benzin. Diesel ist weniger leicht entflammbar, bleibt jedoch ein brennbarer Gefahrstoff. In Tiefgaragen dürfen außerhalb von Fahrzeugtanks nur „unerhebliche Mengen“ gelagert werden. Da konkrete Literangaben oft fehlen, ist hier besondere Zurückhaltung geboten.

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

Wo das Lagern von Benzin & Diesel verboten ist

Verboten ist das Lagern von Benzin und Diesel an sensiblen Orten, von denen eine besondere Gefahr ausgehen kann. Dazu gehören etwa öffentlich zugängliche Durchgänge, Treppen, Flure und Durchfahrten – also Orte, die für andere zugänglich sind. Darüber hinaus ist die Kraftstoff-Lagerung auch in Dachräumen von Wohnhäusern untersagt. Generell zulässig, aber auf maximal einen Liter limitiert, ist die Aufbewahrung von Benzin und Diesel in privaten Wohnungen. Dabei dachte der Gesetzgeber allerdings mehr an sogenanntes Waschbenzin als Fleckenwasser also für Reinigungszwecke.

Für Keller liegt die Obergrenze wiederum bei 20 l. Allerdings gilt diese Gesamtmenge an Kraftstoffen für den gesamten Kellerbereich. Wenn ein Keller also aus mehreren Räumen besteht, dürfen nicht in jedem einzelnen 20 l lagern. Das kann vor allem in Miethäusern mit Kellerabteilen für jede einzelne Mietspartei zum Problem werden, da es kaum möglich ist, hier verlässliche Absprachen zu treffen. Als Mieter:in sollte man sich unbedingt vorher darüber informieren, inwieweit das Lagern von Benzin und Diesel Gegenstand des Mietvertrags oder der Hausordnung ist. Denn häufig wird die Lagerung von Kraftstoffen hier grundsätzlich untersagt. Bei vertragswidriger Nutzung der Räume kann nach einer nicht beachteten Aufforderung, dies zu ändern, die Kündigung des Mietvertrags folgen.

Geeignete Behälter, Haltbarkeit & Lagerdauer von Benzin und Diesel

Kraftstoffe dürfen ausschließlich in zugelassenen, geeigneten Behältern gelagert werden. Diese müssen dicht, fest verschließbar, bruchsicher und kraftstoffbeständig sein. Empfehlenswert sind geprüfte Metallkanister mit entsprechender UN- oder Reservekraftstoffkanister-Zulassung (RKK). Kunststoffbehälter sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich für Kraftstoffe geeignet sind. Undichte oder beschädigte Kanister dürfen keinesfalls weiterverwendet werden. Zudem sollte der Lagerort so beschaffen sein, dass auslaufender Kraftstoff nicht ins Erdreich oder Grundwasser gelangen kann.

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die begrenzte Haltbarkeit von Kraftstoffen. Benzin verliert bereits nach wenigen Monaten an Qualität. Flüchtige Bestandteile verdunsten, die Oktanzahl kann sinken, und es bilden sich Ablagerungen. Moderne Ottokraftstoffe mit Bioethanol-Anteil (E5, E10) sind besonders empfindlich gegenüber Feuchtigkeit.

Diesel ist zwar länger haltbar, kann jedoch bei längerer Lagerung zur sogenannten „Dieselpest“ neigen – einer mikrobiellen Verunreinigung durch Bakterien und Pilze.

Faustregeln:

  • Benzin möglichst nicht länger als 3 – 6 Monate lagern

  • Diesel nicht länger als etwa 6 – 12 Monate aufbewahren

  • Kanister kühl, trocken und lichtgeschützt lagern

Ein überlagerter Kraftstoff kann Motorprobleme verursachen und sollte fachgerecht entsorgt werden.

Brandschutz & Versicherungsschutz beim Lagern von Sprit

Kraftstoffdämpfe sind hochentzündlich. Deshalb sollte der Lagerort gut belüftet sein und sich nicht in unmittelbarer Nähe von Zündquellen befinden. Dazu zählen unter anderem Heizungen und Heizkessel, Wäschetrockner, elektrische Geräte mit Funkenbildung und natürlich offene Flammen oder Raucherbereiche. Auch statische Aufladung kann bei ungünstigen Bedingungen zur Entzündung führen. Entsprechend wichtig ist ein sicherer, ruhiger Lagerplatz ohne mechanische Belastung.

Wer Kraftstoffe über die zulässigen Mengen hinaus lagert oder gegen Sicherheitsvorschriften verstößt, riskiert im Schadensfall Probleme mit der Versicherung. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung der Gebäude- oder Hausratversicherung gekürzt oder verweigert werden. Es empfiehlt sich daher, die geltenden Höchstmengen strikt einzuhalten und im Zweifel Rücksprache mit der Versicherung zu halten.