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Abgasuntersuchung (AU): Neuerung für Diesel-Pkw Hohe Durchfall-Quote erwartet

Lena Trautermann
Inhalt
  1. Abgasuntersuchung (AU) ist Pflichtteil der HU
  2. Künftig strengere Abgasuntersuchung für Diesel (Euro 6/7)
  3. Welche Autos müssen nicht zur AU?

Als Teil der Hauptuntersuchung müssen alle Autos regelmäßig die Abgase untersuchen lassen. Dabei gibt es in der Abgasuntersuchung bald eine neue Methode für Diesel-Pkw.

 

Abgasuntersuchung (AU) ist Pflichtteil der HU

Die Abgasuntersuchung (AU) ist fester Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) des Autos. Entsprechend muss sie in bestimmten Zeitabständen am Auto durchgeführt werden, ansonsten verliert der Wagen die Zulassung. Bei der AU werden die Abgase des warmgefahrenen Motors mit einer Sonde am Auspuff kontrolliert und der Fehlerspreicher des Motormanagements nach Fehlercodes ausgelesen. Zudem werden alle Komponenten, die für das Abgasmanagement verantwortlich sind (z.B. Abgasanlage, Motor, Filter, Sonden, Sensoren) auf Defekte überprüft. Fällt das Auto durch die Abgasuntersuchung, wird die TÜV-Plakette verweigert. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Checkliste für die Hauptuntersuchung (Video):

 
 

Künftig strengere Abgasuntersuchung für Diesel (Euro 6/7)

Bei Diesel-Pkw gibt es bald eine wichtige Änderung bei der Abgasuntersuchung: Bei der Messung der Rußpartikel in Dieselabgasen wird eine neue Methode eingeführt. Bisher erfolgte eine sogenannte Trübungsmessung, um die Anzahl der Rußpartikel im Abgas zu bestimmen. Bei modernen Dieselmotoren der Normen Euro 6 und 7 sind diese Rußpartikel aber mitunter so klein, dass Ungenauigkeiten bei der Messung auftreten können. Daher kommen künftig neue Prüfgeräte zum Einsatz, die einzelne Partikel im Abgas zählen und somit genauere Daten liefern können. Misst das Gerät mehr als 250.000 Partikel pro Kubikzentimeter, wird die Prüfplakette verweigert. Dann muss gegebenenfalls in der Werkstatt nach den Ursachen geforscht und nachgebessert werden. Die Partikelzählung sollte bereits zu Jahresbeginn 2023 eingeführt werden, scheiterte aber an zu wenig einsatzbereiten Geräten. Zum 1. Juli 2023 soll es nun soweit sein.

Die neue Abgasuntersuchung könnte einigen Diesel-Pkw zum Verhängnis werden. In Teilen Belgiens beispielsweise ist die Methode bereits etabliert – hier fallen laut einer Berichterstattung des Fachmagazins Krafthand zufolge sieben Prozent der Diesel-Pkw nur aufgrund der AU durch. Allerdings überprüft Belgien auch Euro-5-Diesel mit der neuen Methode. In Deutschland wird sie nur für die Normen Euro 6 und 7 angewendet. Aber auch hierzulande rechnen Expert:innen mit hohen Durchfall-Quoten. Es wären jährlich mehrere Hunderttausend Fahrzeuge betroffen.

 

Welche Autos müssen nicht zur AU?

Gerade bei Oldtimern gibt es einige Ausnahmen bei der Prüfplakette. Sie müssen keine Abgasuntersuchung absolvieren. Dazu zählen:

  • Autos mit Erstzulassung vor dem 01.07.1969 (Benziner) bzw. vor dem 01.01.1977 (Diesel)

  • Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (Benziner) bzw. 25 km/h (Diesel)

  • Zweiräder mit Erstzulassung vor dem 1.1.1989 oder mit Dieselmotor bzw. Kleinkrafträder (weniger als 50 ccm Hubraum oder 4 kW Motorleistung)

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