Reform der E-Scooter-Verordnung

Blinker, Parken & Haftung: Diese neue E-Scooter-Regeln kommen

Für E-Scooter stehen wichtige Änderungen an: Blinker werden Pflicht, Städte bekommen mehr Macht beim Abstellen und Haftungsansprüche sollen einfacher durchzusetzen sein.

Mehrere E-Scooter auf einem Gehweg.
Parkende E-Scooter sorgen in vielen Städten für Diskussionen – neue Regeln sollen künftig mehr Ordnung schaffen. Foto: Imago
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E-Scooter stehen seit ihrer Einführung 2019 immer wieder in der Kritik. Jetzt reagiert die Politik: Der Bundesrat hat einer Reform der E-Scooter-Verordnung zugestimmt, die neuen Regeln sollen ab 2027 gelten. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet die Anpassungen derzeit aus.

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Blinker werden Pflicht – ab 2027

Eine der wichtigsten Neuerungen: Neue E-Scooter müssen künftig mit Blinkern ausgestattet sein. Die Regelung soll nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Für bereits zugelassene Roller gilt Bestandsschutz.

Mehr Spielraum für Städte und Kommunen

Besonders beim Thema Abstellen greift der Gesetzgeber nun durch. Künftig gilt das Anbieten von Miet-E-Scootern im öffentlichen Raum nicht mehr automatisch als zulässiges Parken. Damit erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eigene Regeln festzulegen – etwa feste Abstellzonen oder stationsgebundene Systeme. Der Deutsche Städtetag begrüßt diesen Schritt. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt spricht von einem notwendigen Instrument gegen den vielerorts entstandenen „Wildwuchs“ und gegen zugeparkte Gehwege.

Angleichung an den Radverkehr

Geplant ist zudem, E-Scooter rechtlich stärker dem Radverkehr anzugleichen. Das bedeutet unter anderem:

  • Nutzung des grünen Pfeils an Ampeln wie bei Fahrrädern

  • Abstellen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Gerade der letzte Punkt sorgt allerdings auch für Kritik.

Haftung bei Unfällen soll verschärft werden

Zusätzlich fordert der Bundesrat eine Reform der Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen. Hintergrund ist eine mögliche Haftungslücke, wenn Verursacher:innen nicht ermittelt werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits angekündigt, den Zugang zu Schadenersatz erleichtern zu wollen. Der Handlungsdruck ist hoch: Die Zahl der Unfälle mit verletzten oder getöteten E-Scooter-Fahrer:innen ist zuletzt deutlich gestiegen.

Fazit

Mit Blinkern, klareren Parkregeln und strengeren Haftungsfragen will der Gesetzgeber die E-Scooter sicherer und stadtverträglicher machen. Bis zum Inkrafttreten Anfang 2027 bleibt jedoch noch Zeit – und Raum für weitere Diskussionen.

Quellen

  • DPA