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Motorrad im Stau: Durchfahren erlaubt oder verboten?

Christina Finke

Darf man im Stau mit dem Motorrad zwischen den Autos durchfahren? Diese Frage klären wir hier und informieren über die Hintergründe.

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Inhalt
  1. Motorrad im Stau: Was erlaubt ist – und was nicht
  2. Motorrad überholt im Stau: Was sagt die Straßenverkehrsordnung?
  3. Überholen im Stau – links neben der linken Spur?
  4. Darf man die Rettungsgasse oder den Standstreifen nutzen?
  5. Motorradfahren im Stau: Das ist erlaubt
  6. Welche Strafen drohen beim Stauschlängeln?
  7. FAQ: Motorrad im Stau

 

Motorrad im Stau: Was erlaubt ist – und was nicht

Wer mit dem Auto im Stau steht, kennt das Bild: Motorradfahrende schlängeln sich durch die wartenden Autos und fahren mitten durch die Fahrspuren. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die Antwort ist klar: Nein – das sogenannte "Stauschlängeln" oder auch "Filtern" ist in Deutschland verboten. Motorradfahrer:innen verstoßen dabei gleich gegen mehrere Vorschriften.
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Im Stau mit dem Motorrad in der Mitte überholen? (Video):

 
 

Motorrad überholt im Stau: Was sagt die Straßenverkehrsordnung?

Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch das Strafgesetzbuch enthalten einen ausdrücklichen Paragrafen, der das Durchfahren von Staus mit dem Motorrad explizit verbietet. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:

  • Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig – die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.

  • Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß § 5 Abs. 4 StVO) ist verboten und im Stau beim Durchschlängeln nahezu unvermeidbar, da Motorradfahrer:innen beim Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen häufig weniger als den vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter einhalten können.

  • Das Verlassen der eigenen Fahrspur, um sich zwischen den Kolonnen "vorzudrängeln", kann als verbotenes Überholen oder unzulässiges Wechseln der Fahrstreifen gewertet werden.

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

 

Überholen im Stau – links neben der linken Spur?

Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang – also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.

  • Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.

  • Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position – ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.

Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt. Um sich beim Motorradfahren zu schützen, informieren wir hier über Motorrad-Schutzkleidung und hier über Motorradhelme.

 

Darf man die Rettungsgasse oder den Standstreifen nutzen?

Immer wieder fordern Motorradverbände Ausnahmen – etwa das Durchfahren der Rettungsgasse oder die Nutzung des Standstreifens bei zähfließendem Verkehr. Doch die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig:

  • Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen.

  • Der Standstreifen darf nicht befahren werden – außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.

Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse – mit neuen Gefahrenpotenzialen.

 

Motorradfahren im Stau: Das ist erlaubt

Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen. Erlaubt ist:

  • das vorschriftsmäßige Einordnen in den Verkehr

  • das Verbleiben auf der eigenen Fahrspur

  • ein späteres Ausscheren, sobald sich der Verkehr wieder bewegt

 

Welche Strafen drohen beim Stauschlängeln?

Wer sich mit dem Motorrad unerlaubt durch einen Stau bewegt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen.

VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbot
Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse240 €21 Monat
... mit Behin­derung280 €21 Monat
... mit Gefähr­dung300 €21 Monat
... mit Unfallfolge320 €21 Monat
Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen75 €1-
... mit Gefähr­dung90 €1-
... mit Unfallfolge110 €1-
Außer­­orts unerlaubt rechts überholen100 €1-
... mit Gefähr­dung120 €1-
... mit Unfallfolge145 €1-
Seitenabstand nicht eingehalten30 €--
Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung30 €--

Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen. Was Gefährdung im Straßenverkehr bedeutet, erklären wir hier.

 

FAQ: Motorrad im Stau

Darf ich als Motorradfahrer:in Schrittgeschwindigkeit in der Mitte fahren?
Nein. Auch in Schrittgeschwindigkeit ist das Durchfahren zwischen zwei Autokolonnen unzulässig.

Was, wenn ich den Motor ausschalte und das Motorrad schiebe?
Das Schieben eines Motorrads im Stau ist nicht eindeutig geregelt, kann aber ebenfalls als Verkehrsverstoß gewertet werden, wenn es auf der Fahrbahn geschieht.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?
In Ländern wie Frankreich, Belgien oder Italien ist das Stauschlängeln teilweise erlaubt – in Deutschland hingegen nicht.

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