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Geht auch ganz einfach:

Mobiles Halteverbot: Vorlaufzeit & Abschleppkosten Wurde das Halteverbots-Schild rechtzeitig aufgestellt?

von Christina Finke
Inhalt
  1. Mobiles Halteverbot beantragen
  2. Diese Vorlaufzeit muss beim mobilen Halteverbot eingehalten werden
  3. Parken im mobilen Halteverbot: Abschleppkosten

Ein mobiles Halteverbot kann nur mit der Genehmigung der zuständigen Behörde eingerichtet werden und bedarf einer gewissen Vorlaufzeit. Falschparkern drohen Abschleppkosten!

Ein mobiles Parkverbot kann Autofahrer ziemlich unerwartet treffen: Erst haben sie ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt, wenige paar Tage später stehen Halteverbotschilder und der Wagen wurde abgeschleppt. Auf den Kosten bleiben Autobesitzer zudem meistens noch sitzen. Zumindest dann, wenn die Verbotsschilder rechtzeitig aufgestellt wurden. Die AUTO ZEITUNG erklärt, wie ein mobiles Halteverbot beantragt wird, welche Vorlaufzeit eingehalten werden muss und wann abgeschleppt werden darf.  Mehr zum Thema: Parken ohne Stress

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Mobiles Halteverbot beantragen

Ob für den Umzug, Straßenarbeiten, eine Firmenfeier oder das Familienfest: Wer ein mobiles Halteverbot benötigt, muss dafür rechtzeitig einen Antrag stellen. Generell sollte dieser etwa 14 Tage vor dem gewünschten Inkrafttreten des temporären Halteverbots bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Welche Behörde verantwortlich ist, ist jedoch von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. Es können etwa das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt, das Bürgerbüro oder auch das Tiefbauamt zuständig sein. Wer sich nicht selber um die Beantragung und das Aufstellen der mobilen Halteverbots-Schilder kümmern möchte, kann auch einen externen Dienstleister damit beauftragen. Es gibt zahlreiche Unternehmen, die einen entsprechenden Service anbieten. Einen bestimmten Bereich eigenmächtig abzusperren, ist hingegen keine gute Idee: Improvisierte Halteverbote sind nicht rechtswirksam, in jedem Fall illegal und bleiben dementsprechend auch meist wirkungslos.

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Diese Vorlaufzeit muss beim mobilen Halteverbot eingehalten werden

Damit ein mobiles Halteverbot auch wirklich gültig ist, muss eine gewisse Vorlaufzeit beim Aufstellen der entsprechenden Beschilderung eingehalten werden. Hierzu gibt es eine relativ klare Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2018. 72 Stunden, also volle drei Tage, beträgt die Vorlaufzeit. Heißt konkret: Wenn ein Halteverbot an einem Donnerstag um 9 Uhr beginnt, müssen die Schilder spätestens am Montag um 9 Uhr aufgestellt worden sein. Sonst kann es leicht zum Streit kommen, wenn ein Autofahrer behauptet, dass beim Abstellen seines Fahrzeugs noch keine Schilder zu sehen waren. Daher müssen Aufsteller den Zeitpunkt auch mit einem Eintrag im Protokoll vermerken, damit dieser bei eventuellen Streitigkeiten als Beweis dienen kann. Der Betroffene ist dann in der Gegenbeweispflicht und es hilft meist nur noch ein weiterer Zeuge, der bestätigen kann, dass beim Abstellen des Autos noch keine Halteverbotszone eingerichtet war.

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Parken im mobilen Halteverbot: Abschleppkosten

Wer im mobilen Halteverbot parkt – wissentlich oder nicht –, riskiert abgeschleppt zu werden. Dabei spielt es für die Gültigkeit eines temporär eingerichteten Halteverbots keine Rolle, ob betroffene Verkehrsteilnehmer tatsächlich über die Einrichtung des Verbotes Bescheid wissen. Heißt konkret: Ein mobiles Halteverbot ist auch dann wirksam, wenn Fahrzeughalter nicht telefonisch oder schriftlich darüber informiert wurden. Einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge muss jeder Verkehrsteilnehmer mit Situationen rechnen, die kurzfristig eine Änderung der bestehenden Verkehrsregelung verlangen. Daher können Autofahrer nicht darauf vertrauen, dass ein zunächst erlaubtes Parken auch vier Tage später noch ohne Probleme möglich ist. Abschleppkosten können deshalb grundsätzlich auch dem Halter auferlegt werden. Ob er selbst oder der Fahrer des Fahrzeugs die mobilen Halteverbotschilder zur Kenntnis genommen hat, ist dabei nicht von Bedeutung. Auf der sicheren Seite sind Autobesitzer, die ihren Wagen während eines Urlaubs oder einer anderen längeren Abwesenheit auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage abstellen. Steht diese Option nicht zur Verfügung, sollte jemand aus dem Bekanntenkreis damit beauftragt werden, die Verkehrssituation rund um das abgestellte Fahrzeug im Blick zu behalten und das Auto gegebenenfalls umzusetzen. 

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