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Abschlepp-Abzocke: Was tun? (Beschädigung, Rechtslage) Ungerechtfertigt abgeschleppt und Abzocke-Verdacht? Tipps!

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Abschlepp-Abzocke: Diese Rechte hat man
  2. Supermarkt: Vorgehen der Abschleppdienste legal?
  3. Wann ist das Abschleppen gerechtfertigt?
  4. Woran erkennt man Abschlepp-Abzocke?
  5. Wie hoch sind die Abschlepp-Rechnungen?
  6. So gegen Abschlepp-Abzocke wehren?
  7. Wer ist für das Falschparken verantwortlich?
  8. Abgeschleppt im temporären Halteverbot
  9. Darf man Zuparker abschleppen lassen?
  10. Darf man in zweiter Reihe parken?
  11. Wer haftet bei Unfall mit Falschparker?
  12. Im Parkhaus eingesperrt - was tun?

Gerade noch im Supermarkt eingekauft, folgt auf dem Parkplatz der Schock: Das Auto wurde abgeschleppt. Oft stecken Dienstleister dahinter, die die Wagen im Namen der Ladenbesitzer versetzen. Ob das rechtens ist und wie man sich gegen Abzocke wehren kann, erklären wir hier.

Wenn das Auto vom Supermarkt-Parkplatz abgeschleppt wurde, überwiegt oft der Schock und die Rechtslage wird kaum hinterfragt. Dabei sollte man auf der Hut sein, denn gerade hier treiben oft Abzocker ihr Unwesen. So auch in einem aktuellen Fall: In Hamburg sorgt gerade erneut das Abschlepp-Unternehmen "Aktiv Transport" unter dem neuen Namen "Abt Logistic" durch seine dreiste Abschlepp-Masche für Schlagzeilen. Die Firma übernimmt die Parkplatz-Überwachung von Supermärkten, legt sich dort auf die Lauer und schleppt Autofahrer, die etwa zu lange parken, zu horrenden Preisen ab. Diese Praktik ging in der Vergangenheit bereits zehn Jahre lang gut. Dann wurde "Aktiv Transport" die Lizenz zum Abschleppen entzogen. Jetzt sind die Abzock-Abschlepper zurück und nennen sich "Abt Logistic". Zwar sitzt die "neue" Firma in Bielefeld, die Masche ist jedoch gleich geblieben: Autofahrer werden mit hohen Summen zur Kasse gebeten, Verbraucher beklagen sich über einen ruppigen Umgangston, der bis zur Gewaltandrohung ausartet. Die Behörden haben noch keine Handhabe. Das Unternehmen selbst schleppt die Autos nicht ab, schließlich wurde die Lizenz vor einigen Monaten entzogen. Den Abtransport übernimmt ein Abschleppdienst aus Itzehoe.

Abschlepp-Abzocke in Hamburg im Video:

 
 

Abschlepp-Abzocke: Diese Rechte hat man

Dass eine Firma in diesem Ausmaß, wie es in Hamburg der Fall ist, Autofahrer tyrannisiert, ist zwar nicht unbedingt gängig, unbekannt ist das Vorgehen aber keinesfalls. Auch in anderen Städten übernehmen Drittanbieter die Kontrolle von Supermarkt-Parkplätzen. Selbst wenn es hier noch keine Parkregeln gibt, stellen die Abschleppdienste oft eigene Schilder auf und beobachten das Treiben auf dem Parkplatz. Wer jetzt ein paar Minuten zu lange einkauft oder den Wagen gar über Nacht stehen lässt, muss damit rechnen, dass das Auto abgeschleppt wird. Unser Tipp: Die beste Absicherung in so einem Fall ist natürlich ein umfangreicher Verkehrs-Rechtschutz.

 

Supermarkt: Vorgehen der Abschleppdienste legal?

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Supermarkt-Parkplatz um privates Eigentum, das dem Hausrecht unterliegt. Wird das Hausrecht gebrochen, darf der Supermarkt-Besitzer abschleppen lassen. Auch wenn er dafür eine Firma angeheuert hat, ist das Vorgehen rechtlich korrekt.

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Wann ist das Abschleppen gerechtfertigt?

Wenn das Auto während der Öffnungszeiten des Supermarktes auf dem Parkplatz geparkt wird, aber man selbst nicht Kunde ist, kann gegen das Abschleppen des Wagens grundsätzlich nichts eingewendet werden. Schließlich liegt es im Interesse des Supermarkt-Besitzers die Parkplätze für seine Kunden freizuhalten. Wenn das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten abgestellt wird, zum Beispiel nachts, lohnt es sich die Hintergründe zu prüfen. Einige Richter sehen das nächtliche Abschleppen von einem leeren Parkplatz als "nicht verhältnismäßig" an. Oftmals ist beim nächtlichen Abschleppen eine vom Supermarkt beschäftigte Firma tätig, die den Parkplatz überwacht. Hier lohnt sich dann zumindest ein Blick auf die Rechnung, um sicherzugehen, dass nur das Abschleppen berechnet wird und nicht noch etwa die Kosten für den Dienstleister oder andere obskure Posten abgerechnet werden.

Abschleppen im mobilen Halteverbot im Video:

 
 

Woran erkennt man Abschlepp-Abzocke?

Die Alarmglocken sollten auf jeden Fall klingeln, wenn der Dienstleister den Standort des Fahrzeugs erst nach dem Zahlen der Rechnung ausgeben will. In diesem Fall ist es oft hilfreich mit der Polizei oder einem Anwalt zu drohen. Lässt sich die Zahlung nicht verhindern, sollte man eine detaillierte Rechnung verlangen und eine schriftliche Bestätigung, den Betrag nur unter Vorbehalt zu entrichten. Wirkt die Situation komisch oder keimen Zweifel an der Rechtmäßigkeit auf, sollte auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden. Fällt der Betrag unverhältnismäßig hoch aus, ist es ratsam die Rechnung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Hin und wieder kommt es vor, dass der Wagen gar nicht abgeschleppt wurde, aber die Kosten für die Vorbereitung des Abschleppens erhoben werden. Dann klemmt meist ein Zettel mit der Zahlungsaufforderung unter dem Wischerblatt des geparkten Autos. Hier gilt es sich zu versichern, dass der Abschleppwagen auch tatsächlich gerufen wurde. Oft wird nämlich nur für eine Leerfahrt kassiert, die aber niemals stattgefunden hat. 

 

Wie hoch sind die Abschlepp-Rechnungen?

Wenn ein beauftragter Dienstleister abschleppt, fällt die Rechnung oft hoch aus. Meist liegen die Kosten bei über 300 Euro. Das ist ein erstes Warnsignal für eine Abzocke. Wenn die Polizei abschleppt, wird nur das Abschleppen selbst in Rechnung gestellt. Der Betrag liegt in der Regel bei 100 bis 150 Euro. Hier kommen allerdings noch ein Bußgeld und eine Verwaltungsgebühr oben drauf. Wer sich nicht sicher ist, ob die Rechnung für das Versetzen des Autos rechtmäßig ist, sollte einen Anwalt zu Rate ziehen.

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So gegen Abschlepp-Abzocke wehren?

Wichtig ist: nicht sofort die Rechnung zahlen. Zunächst sollte überprüft werden, ob die Firma, die das Auto abgeschleppt hat, vom Parkplatzberechtigten überhaupt einen Auftrag hat. Dann sollte die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens geprüft werden. Auch wenn auf dem Parkplatz keine Schilder standen, die auf die Parkregeln (z.B. maximale Parkdauer) hinweisen, ist das Versetzen des Autos fragwürdig. Diese Punkte sollten auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt geklärt werden. Sobald auf der Rechnung über das Abschleppen hinausgehende Forderungen erhoben werden, ist ebenfalls Misstrauen angebracht: Die meisten Richter erkennen nur das Abschleppen selbst an. Darüber hinausgehende Kosten wie für die Beweissicherung oder Parkraumüberwachung müssen in der Regel nicht gezahlt werden. Auch bereits bezahlte Rechnungen können dann in vielen Fällen zumindest teilweise zurückverlangt werden.

 

Wer ist für das Falschparken verantwortlich?

Für das Falschparken verantwortlich ist der Fahrer des Wagens. Er hat das Auto unrechtmäßig abgestellt. Der Halter ist nicht verantwortlich. Ist also jemand anderes mit dem Auto gefahren, muss er die Rechnung zahlen.

 

Abgeschleppt im temporären Halteverbot

Auf einmal ist das Auto verschwunden. Wo das Parken vor einigen Tagen noch erlaubt war, verbietet nun ein Schild das Abstellen. Eine Baustelle oder ein Stadtfest hat den Parkplatz in eine Verbotszone verwandelt. "Stellt die Stadt mobile Verkehrsschilder auf, ändern sich dadurch automatisch die Halt- und Parkregelungen", erklärt Rechtsanwalt Andreas Conzelmann. "Dann dürfen die Falschparker auch auf eigene Kosten abgeschleppt werden – selbst wenn sie nichts von der Änderung wussten." Das gilt jedoch nur, wenn die Verkehrsschilder mindestens 72 Stunden vorher aufgestellt wurden. Deshalb sollten man etwa alle drei Tage nach dem Auto schauen sowie im Urlaub Freunde oder Nachbarn darum bitten.

 

Darf man Zuparker abschleppen lassen?

Ärgerlich: Ein anderes Fahrzeug steht so knapp vor oder neben dem eigenen Auto, dass an ein Wegfahren nicht zu denken ist. Hier ist die Rechtslage eindeutig: "Wer einen anderen so zuparkt, dass dieser sein Auto nicht mehr benutzen kann, handelt rechtswidrig. In Einzelfällen kann das sogar als Nötigung gelten", erklärt Rechtsanwalt Andreas Conzelmann. Taucht der Fahrer nicht auf, bleibt nur noch eins: abschleppen lassen. "Ruft der Zugeparkte den Abschleppwagen, muss er zuerst einmal selbst dafür zahlen und sich nachher das Geld vom Falschparker erstatten lassen." Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie auf öffentlichen Straße oder Parkplätzen lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen. Diese können dann bestätigen, dass der andere Wagen nicht ordnungsgemäß geparkt war. "Um das zu dokumentieren, reichen aber auch Fotos oder Zeugen."

 

Darf man in zweiter Reihe parken?

Ein Umzug und kein Parkplatz in Sicht. Stattdessen einfach in zweiter Reihe parken? "Das Halten auf der Straße, in Halteverbotszonen oder vor Einfahrten behindert andere Autofahrer und ist nicht erlaubt", erklärt Rechtsanwalt Andreas Conzelmann. Muss man dennoch einmal außerordentlich halten, gibt der Anwalt allerdings einen Tipp: "In so einem Fall sollte man einen deutlich lesbaren Zettel mit der Handynummer in die Windschutzscheibe legen." Das allein reicht noch nicht aus: "Der Fahrer muss dann auch sofort erreichbar sein und sein Auto umgehend wegfahren." Eine Garantie, dass aus einem "kurz mal abladen" nicht doch ein "teures Abschleppen" wird, gibt es aber nicht.

 

Wer haftet bei Unfall mit Falschparker?

Eine enge Straße – und dann versperrt auch noch ein Auto verbotenerweise den Weg. Wenn es jetzt beim Vorbeifahren knirscht, wird es problematisch: "Grundsätzlich ist erst einmal derjenige Schuld, der den Schaden verursacht hat – sprich das Fahrzeug, das sich bewegt hat. Behindert der Falschparker die vorbeifahrenden Autos aber stark, kann er eine Mitschuld bekommen", erklärt Rechtsanwalt Andreas Conzelmann. Das gilt auch, wenn der parkende Wagen ein Verkehrsschild verdeckt oder halb auf einem Radweg abgestellt wird. Kommen Sie an einem Falschparker nur schwer vorbei, sollten Sie also besser gleich den Abschleppdienst rufen.

 

Im Parkhaus eingesperrt - was tun?

Ein paar Minuten zu spät, und schon ist es passiert: Das Parkhaus ist zu und das Auto eingeschlossen. Lässt sich nun über eine Notrufnummer kein Hausmeister erreichen, muss der Wagen die Nacht dort verbringen. "Der Parkhausbetreiber ist verpflichtet, mit Schildern auffällig auf die Öffnungszeiten hinzuweisen. Hat der Autofahrer das übersehen, muss er alle entstehenden Kosten selbst tragen." Dazu zählen nicht nur die Parkgebühren, sondern auch die Kosten für ein Taxi oder das Hotel. Beim Abstellen im Parkhaus oder auf abgesperrten Parkplätzen gilt also: beim Einfahren immer die Öffnungszeiten im Blick haben.

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