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Geht auch ganz einfach:

Kfz-Versicherung: fiktive Schadensregulierung Experten hinterfragen fiktive Abrechnung von Unfallschäden

von Christina Finke

Betrüger nutzen die Möglichkeit der fiktiven Schadensregulierung aus, um hohe Summen bei der Kfz-Versicherung einstreichen zu können. Nun wird diskutiert, ob diese Möglichkeit der Abrechnung nach Unfällen abgeschafft werden soll!

Die sogenannte fiktive Schadensregulierung erleichtert eine Betrugsmasche, bei der Verkehrsunfälle absichtlich herbeigeführt werden, um anschließend hohe Summen bei der Kfz-Versicherung einzustreichen. Erst 2019 kam die Polizei in Essen einer Bande auf die Spur, die mindestens 50 Kollisionen vorsätzlich verursachte, um anschließend Geld zu kassieren, obwohl die Fahrzeuge allenfalls notdürftig repariert wurden. Denn wer einen fremd-verschuldeten Unfallschaden am Auto hat, braucht nur einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe, um sich den entsprechenden Betrag (ohne Mehrwertsteuer) von der Versicherung auszahlen zu lassen. Ob und wie das Fahrzeug tatsächlich repariert wird, darf der Autohalter jedoch selbst entscheiden. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) gibt es bundesweit pro Jahr etwa vier Millionen Kfz-Haftpflichtschäden, von denen etwa 35 bis 40 Prozent fiktiv abgerechnet werden, wie ein Sprecher sagte. Meistens geht das zwar mit rechten Dingen zu – aber eben nicht immer. Mehr zum Thema: Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherung: Kommt das Ende der fiktiven Schadensregulierung?

Ob die fiktive Schadensregulierung zu ungerechtfertigter Bereicherung führt und deshalb Gesetzesänderungen erforderlich sind, soll beim Verkehrsgerichtstag in Goslar (29. bis 31. Januar 2020) diskutiert werden. Die fiktive Schadensabrechnung begünstige Betrüger, meint der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Michael Mertens. Die Strategie der Gauner sei dabei ganz einfach: "Zunächst sorgen sie absichtlich dafür, dass es zu einem Unfall kommt, bei dem das eigene Fahrzeug beschädigt wird." Anschließend verlangen die Betrüger laut Mertens dann von der Versicherung die Schadensregulierung auf Basis der fiktiven Wiederherstellungskosten. So sieht man es auch beim Automobilclub Europa ACE. "Alte und schrottreife Fahrzeuge können durch einen gefakten Unfall noch relativ gut zu Geld gemacht werden", sagt Sprecher Sören Heinze. Die Abschaffung der fiktiven Schadensregulierung lehnen viele Experten trotzdem ab. Auch die Versicherer wollen am Status quo festhalten: Dieser habe Vorteile für beide Seiten, so der GDV-Sprecher. Der Versicherer spare Zeit und Bearbeitungsaufwand, während der Geschädigte sein Geld früher erhalte und frei entscheiden könne, ob und wie er den Schaden reparieren lässt. Im übrigen sei die Assekuranz nicht untätig gegen Gauner: "Zur Betrugsabwehr werden Schäden, die fiktiv auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abgerechnet werden und eine gewisse Höhe überschreiten, in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft eingegeben." Zudem lassen Versicherungen Gutachten und Kostenvoranschläge bei fiktiver Abrechnung durch Sachverständigen-Organisationen auf Plausibilität überprüfen, wie der ADAC angibt.

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