Österreichisches Gesetz gegen Raser
Maximalstrafe "Auto weg"
Raser:innen werden in Österreich hart bestraft. Die strengeren Strafen gelten auch für deutsche Autofahrende, die in der Alpenrepublik unterwegs sind. Was man nun wissen muss, sagt die AUTO ZEITUNG!
Österreich beschlagnahmt Autos von Rasenden
Wer in Österreich das Tempolimit deutlich überschreitet, kann sein Fahrzeug verlieren. Im schlimmsten Fall dürfen die Behörden das Auto beschlagnahmen und sogar versteigern. Diese Maßnahmen, die die Sicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen sollen, gelten auch für ausländische Autofahrende und damit auch für Deutsche, teilt der ADAC mit. Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Fahrzeug kann sofort für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts kann das Auto beschlagnahmt und auch versteigert werden.
Eine Ausnahme gibt es: wenn das Fahrzeug nicht der Person gehört, die zu schnell gefahren ist (z.B. bei Leasing- oder Mietfahrzeugen), dann gibt es nur die vorläufige Beschlagnahmung, aber keine Versteigerung. Allerdings wird dann ein sogenanntes lebenslanges Lenkverbot für das betroffene Fahrzeug verhängt, das im Führerschein beziehungsweise Führerscheinregister eingetragen wird. Hat die Person am Steuer eine einschlägige Vorstrafe, wie beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, ist die Beschlagnahmung und Enteignung schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Raser:innen müssen Auto abgeben (Video):