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Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel – drohen Punkte?

Adele Moser Leitende SEO-Redakteurin

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad: Wann drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg? Das sind die aktuell gültigen Strafen und Regeln für Radfahrende – sowie die Konsequenzen für den Autoführerschein.

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Inhalt
  1. Radfahren bei Rot: Bußgeld
  2. Warum auch Radfahren die Probezeit beeinflusst
  3. Wie erfährt die Führerscheinstelle davon?

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, fühlt sich oft freier als im Auto – doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Verkehrsteilnehmende. Besonders beim Überfahren einer roten Ampel kann es teuer werden. Aber gibt es dafür wirklich Punkte in Flensburg? Und wie hoch sind die Bußgelder? Die AUTO ZEITUNG klärt, was Radfahrende bei einem Rotlichtverstoß erwartet, wann es richtig ernst wird und warum Fahranfänger:innen besonders aufpassen sollten!
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Parken mit dem Lastenrad (Video):

 
 

Radfahren bei Rot: Bußgeld

Das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad ist laut § 37 StVO eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Strafe hängt davon ab, wie lange die Ampel schon Rot gezeigt hat:

  • Weniger als 1 Sekunde Rot: 90 Euro + 1 Punkt in Flensburg

  • Mehr als 1 Sekunde Rot: 129 Euro + 1 Punkt

  • Mit Gefährdung oder Unfall: bis zu 189 Euro + 1 Punkt

Besonders relevant: Diese Verstöße gelten als "qualifizierte Zuwiderhandlungen“ – was in der Probezeit zusätzliche Folgen hat.

 

Warum auch Radfahren die Probezeit beeinflusst

Auch wenn man auf dem Fahrrad unterwegs ist, bleibt man aus Sicht der Behörden "Führerscheininhaber". Das bedeutet: Wer in der Probezeit mit dem Fahrrad bei Rot erwischt wird, muss mit denselben Konsequenzen rechnen wie am Steuer eines Autos.

Dazu zählen:

  • Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre

  • Anordnung eines Aufbauseminars (ASF)

  • Kosten: ca. 350–500 Euro für das Seminar

 

Wie erfährt die Führerscheinstelle davon?

Wird ein Rotlichtverstoß auf dem Fahrrad geahndet, meldet die Bußgeldstelle den Vorfall automatisch an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Von dort geht die Info an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die dann Maßnahmen wie Probezeitverlängerung und Seminarbesuch anordnet.

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