Verbrenner-Aus

EU plant Abkehr vom Verbrenner-Aus ab 2035

Wird das Verbrenner-Aus gekippt? Die EU fährt ihr ursprüngliches Verbrenner-Aus ab 2035 deutlich zurück. Das schlägt die Kommission aus Brüssel vor!

Ausschnitt eines Autos, man sieht Abgase. Daneben ist hineinmontiert das Symbol des Verbrenner-Aus.
Die EU prüft eine Kehrtwende beim Verbrenner-Aus. Ab 2035 könnten neue Ausnahmen gelten. Foto: Imago
Auf Pinterest merken

Doch kein Verbrenner-Aus mehr?

Kurswechsel in Brüssel: Die Europäische Union steuert auf eine bedeutende Kehrtwende in der Verkehrspolitik zu. Der bis dato geplante vollständige Verkaufsstopp für Pkw mit Verbrennungsmotoren ab 2035 wird von der EU-Kommission nach einem neuen Entwurf abgeschwächt. Statt eines kompletten Verbots sollen Hersteller künftig nicht mehr auf null, sondern auf eine CO₂-Reduktion von mindestens 90 % weniger als im Vergleichsjahr 2021 für ihre Fahrzeugflotten hinarbeiten – und damit verbleiben Restemissionen sowie bestimmte Verbrenner- und Hybridfahrzeuge weiterhin möglich. Eine besondere Rolle für Autos, die ausschließlich mit klimafreundlich hergestellten E-Fuels betankt werden können, soll es nicht geben.

Verbrennunsgmotor-Verbot: Konsequenzen für den Arbeitsmarkt

Video Platzhalter

Hintergrund: Was bisher galt

Bislang hatten EU-Parlament und Mitgliedstaaten im Rahmen der Klimagesetzgebung beschlossen, dass alle neu zugelassenen Pkw ab 2035 emissionsfrei sein sollen – also ohne jede CO₂-Emission im Betrieb. Das bedeutete faktisch das Ende von Benzin- und Dieselautos ab diesem Jahr.

Was ändert sich laut aktuellem Vorschlag der EU-Kommission?

Brüssel legt einen Gesetzentwurf vor, der folgenden Kernpunkt enthält:

  • Statt 100 % CO₂-Reduktion nur noch 90 %: Die Flottenemissionen aller neu verkauften Pkw eines Herstellers müssen bis 2035 gegenüber dem Basisjahr 2021 um mindestens 90 % sinken – nicht mehr um 100 %. Damit bleiben Restemissionen erlaubt.

  • Verbleibende CO₂-Emissionen dürfen kompensiert werden: Dies kann etwa über sogenannte klimafreundliche Kraftstoffe, “grünen Stahl” oder andere Kompensationsmaßnahmen geschehen.

  • Hybride und andere Verbrennerkonzepte bleiben möglich: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren – darunter Plug-in-Hybride, Mild-Hybride oder Range-Extender – könnten weiter neu zugelassen werden.

  • Zwischenziel 2030 soll flexibler werden: Hersteller, die ihre Grenzwerte nicht exakt einhalten, könnten diese Defizite bis zu zwei Jahre später ausgleichen, bevor Bußgelder fällig werden

Förderung bezahlbarer E-Autos

Automobilhersteller sollen künftig von sogenannten Super-Gutschriften profitieren, wenn sie in der EU kleine und bezahlbare Elektroautos produzieren. Nach Angaben der EU-Kommission sollen diese Sonderregelungen gezielt Anreize für die Markteinführung weiterer kompakter E-Modelle schaffen. Als Größenobergrenze nennt Brüssel eine Fahrzeuglänge von bis zu 4,20 m. Ergänzend dazu können die EU-Mitgliedstaaten sowie regionale und kommunale Behörden eigene Förderinstrumente entwickeln, um den Absatz solcher Fahrzeuge zusätzlich zu unterstützen.

Ist das endgültig und rechtlich bindend?

Nein, dies ist ein Vorschlag der Kommission, der noch vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet werden muss, bevor er rechtlich bindend wird. In einem nächsten Schritt müssen das Europäische Parlament und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten über die Vorschläge beraten. Dabei können sie die Reform noch anpassen oder neu ausrichten. Erst wenn beide Institutionen zustimmen, kann das Vorhaben umgesetzt werden. Wie lange die Verhandlungen dauern, ist derzeit nicht absehbar.

Quellen

  • DPA

  • Eigene Recherche