Nach E-Auto-Prämie: E-Auto-Förderung – diese Vorteile gelten
E-Autos sollen wieder beliebter werden. Aus diesem Grund hat die Regierung eine neue Förderung beschlossen. Diese Maßnahme greift allerdings nicht beim Neuwagenkauf, könnte sich aber längerfristig auf den Gebrauchtwagenkauf von Elektroautos auswirken. Der Grund: Es werden mit dem neuen Beschluss ausschließlich elektrische Dienstwagen unterstützt, beziehungsweise deren Versteuerung begünstigt. Sollten dadurch E-Autos als Dienstwagen wieder attraktiver werden, würden sie nach wenigen Jahren auch den Gebrauchtwagen-Markt mit hochwertigen, aber bezahlbaren E-Autos versorgen. Doch wie genau funktioniert nun die neue E-Auto-Förderung und ab wann gilt sie? Wir liefern die Erklärung!
Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Wenn alle auf Elektroautos umsteigen – ein Gedankenspiel im Video:
Elektrische Dienstwagen dürfen teurer werden
Natürlich darf jede Firma selbst entscheiden, wie teuer die Fahrzeuge sein dürfen, die Mitarbeitende zur Verfügung gestellt bekommen. Doch es gibt eine von der Regierung festgelegte Obergrenze des Listenpreises von Elektroautos, bis zu der ein höherer Steuervorteil bei der Dienstwagenversteuerung gilt, als die ohnehin vergünstigten 0,5 Prozent für elektrische Dienstwagen. Liegt der Listenpreis des elektrischen Firmenwagens bei nun maximal 100.000 Euro, beträgt der zu versteuernde geldwerte Vorteil nur 0,25 Prozent – statt 0,5 Prozent bei teureren E-Autos. Diese Grenze gilt seit 1. Juli 2025, soll bis 2028 wirksam bleiben und darf rückwirkend angewendet werden. Zuvor lag die Grenze bei 70.000 Euro.
Die neue Regelung gilt nicht nur für Neuwagen, sondern auch für gebrauchte elektrische Dienstwagen: Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab dem 1. Juli 2025 vom Unternehmen angeschafft und erstmals einem:einer Mitarbeitenden zur dienstlichen Nutzung überlassen wird. Maßgeblich für die Anwendung des Steuervorteils ist dabei nicht der tatsächliche Kaufpreis, sondern weiterhin der ursprüngliche Bruttolistenpreis des Fahrzeugs.
Auch interessant:
Zusätzlich zum verringerten geldwerten Vorteil, von dem Arbeitnehmende und Selbstständige profitieren, dürfen Unternehmen ihre Dienstwagen als Sonderabschreibung zur Senkung ihres zu versteuernden Gewinns nutzen. Diese Regelung sollte 2024 auslaufen. Im Zuge der neuen E-Auto-Förderung 2024 hat die Regierung sie nun ebenfalls bis 2028 verlängert.
Welche Rabatte gibt es 2025 für E-Autos?
Zwar ist die staatliche Kaufprämie seit Ende 2023 Geschichte, doch viele Hersteller gleichen das mit kräftigen Rabatten aus: Bis zu 30 Prozent Nachlass sind 2025 möglich. Auch Zusatzangebote wie Ladeguthaben oder günstige Leasingraten gehören dazu.
Zusätzlich profitieren Käufer:innen weiterhin von steuerlichen Vorteilen: E-Autos sind bis mindestens 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Unternehmen können sich zudem auf neue Abschreibungsmöglichkeiten freuen – laut Bundesregierung sollen ab Mitte 2025 75 Prozent der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Ein guter Zeitpunkt also, um beim E-Auto-Kauf zuzuschlagen.
Sind E-Autos in Deutschland von der Kfz-Steuer befreit?
Ja, rein elektrische Autos sind in Deutschland bis mindestens 2030, voraussichtlich sogar bis 2035, komplett von der Kfz-Steuer befreit. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug bis spätestens 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wird.
Auch gebrauchte E-Autos profitieren
Eine wichtige Neuerung betrifft auch gebrauchte E-Dienstwagen: Diese können ebenfalls unter die neuen Regeln fallen, sofern sie ab dem 1. Juli 2025 angeschafft und einem Mitarbeitenden erstmals zur Verfügung gestellt werden. Entscheidend ist jedoch auch hier der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs – nicht der tatsächliche Kaufpreis.