Bußgeldbescheid: Adresse muss stimmen 29 km/h drüber, kein Fahrverbot?!
Jeder kennt es: Etwas zu schnell gefahren oder doch noch über die rote Ampel geschlüpft und schon drohen saftige Strafen. So auch in diesem Fall: Ein Mann fuhr mit seinem Mietwagen 29 km/h zu schnell und wurde dabei erwischt. Trotzdem konnte er nach einer Beschwerde die drohende Strafe von 160 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot abwenden. Oben die Antwort, mit welcher Begründung das Oberlandesgericht Bamberg die Forderungen für unwirksam und verjährt erklärte.