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Geht auch ganz einfach:

Vandalismus am Auto: Wer zahlt wann?

Große Unterschiede bei den Versicherungstypen

Adele Moser Leitende SEO-Redakteurin
Wenn ein Auto mutwillig zerstört oder beschädigt wurde, deckt eine Vollkaskoversicherung in der Regel alle Schäden ab.
Wenn ein Auto mutwillig zerstört oder beschädigt wurde, deckt eine Vollkaskoversicherung in der Regel alle Schäden ab. Foto: Imago
Inhalt
  1. Wer zahlt bei Vandalismus am Auto?
  2. Was tun bei Vandalismus?
  3. Vandalismusschäden: Was zählt dazu?

Schäden durch Vandalismus am Auto deckt grundsätzlich die Vollkaskoversicherung ab. Doch es gibt auch Ausnahmen und Schäden, die nie von der Versicherung übernommen werden. Alle Infos!

Abgetretene Außenspiegel, Kratzer im Lack, zerstochene Reifen oder Beulen im Blech: Vandalismus am Auto ist nicht nur ärgerlich, sondern schnell auch teuer. Für betroffene Autobesitzer:innen stellt sich dann die Frage, wer für diese Schäden aufkommt. Die AUTO ZEITUNG sagt, in welchen Fällen die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung greift und wie man am besten in solchen Fällen vorgeht. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Kfz-Versicherung Typklassen erklärt (Video):

 
 

Wer zahlt bei Vandalismus am Auto?

Wenn ein Auto mutwillig zerstört oder beschädigt wurde, deckt eine Vollkaskoversicherung in der Regel alle Schäden ab. Eine Ausnahme sind zerstochene Reifen. Der Grund dafür ist, dass es hier in der Vergangenheit oftmals Betrugsversuche gab und Betroffene sich durch Versicherungsbetrug neue Reifen erschleichen wollten. Voraussetzung dafür, dass die Vollkasko für den Schaden aufkommt, ist oft, dass ein Fremdverschulden nachgewiesen wird. Es kann auch vorkommen, dass die Kfz-Versicherung nicht die gesamte Summe erstattet, wenn sich Unbekannte am Auto ausgelassen haben. Hier empfiehlt es sich, die genauen Versicherungsbedingungen anzuschauen und sich auch über eine eventuelle Selbstbeteiligung zu erkundigen. 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt solche Schäden nicht. Diese Versicherung springt bei Schäden ein, die einer dritten Person entstanden sind.

Eine Teilkasko wiederum deckt Schäden durch Feuer (Brand, Explosion oder Kurzschluss) ab und ersetzt in der Regel auch den Wiederbeschaffungswert, sollte das Auto komplett abgebrannt sein. Schäden durch explodierte Böller an Silvester werden ebenfalls durch die Teilkasko abgesichert. Außerdem deckt die Teilkasko Glasbruch ab und erstattet auch entwendetet Teile, die fest am Auto eingebaut waren. Persönliche Gegenstände wie eine Handtasche oder ein Smartphone gehören nicht dazu.

Rückstufung SF-Klasse

Die Regulierung eines Schadens durch Vandalismus wirkt sich auf die Schadensfreiheitsklasse aus, die Kfz-Beiträge steigen dadurch. Deshalb übernehmen einige Autobesitzer:innen kleinere Schäden oftmals auf eigene Kosten.

 

Was tun bei Vandalismus?

Auch wenn die Aufklärungsquote von Vandalismus eher bescheiden ist, empfiehlt es sich, den Schaden am Auto der Polizei zu melden. Zudem sollte man Fotos als Beweis für die Polizei sowie die Kfz-Versicherung machen. Da es sich um eine Sachbeschädigung handelt, kann man außerdem Anzeige erstatten. Findet die Polizei keine Zeug:innen oder Verursacher:innen, erfolgt die Anzeige gegen Unbekannt. Wichtig ist in dem Fall, sich zeitnah bei der Kfz-Versicherung zu melden.

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Vandalismusschäden: Was zählt dazu?

In der Regel unterscheiden sich mutwillige Beschädigungen am Auto deutlich von denen, die beim Parken oder durch einen Unfall entstanden sind. Besonders in Großstädten und oftmals während Demonstrationen oder Großveranstaltungen kommt es zu Vandalismusschäden. Dazu zählen eingeschlagene Scheiben, abgetretene Seitenspiegel, zerstochene Reifen, zerkratzter oder beschmierter Lack, abgeknickte Antennen, zerschnittene Dächer bei Cabrios oder auch ein abgebranntes Auto. Also alle Schäden, die mutwillig von fremden Personen verursacht wurden. In der Regel ist es kaum möglich, herauszufinden, wer für diese entstandenen Schäden verantwortlich ist. Kann die Person jedoch ausfindig gemacht werden, die den Schaden verursacht hat, muss diese für den Schaden aufkommen.

Vandalismus und Sachbeschädigung

Vandalismus und Sachbeschädigung bezeichnen beide die Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums. Vandalismus ist jedoch kein eigener Rechtsbegriff des deutschen Strafrechts und unterscheidet sich insofern von der Sachbeschädigung, als dass es dabei eine sinnlose Beschädigung handelt, bei welcher der entstandene Schaden bewusst in Kauf genommen wird. Beim Vandalismus geht es demnach darum, etwas unbrauchbar zu machen und etwas um des Zerstörens willen zu beschädigen. Bei der Sachbeschädigung wird ein bestimmter Zweck verfolgt. So wird beispielsweise bei einem Diebstahl die Autoscheibe zerbrochen, um in den Innenraum des Pkw zu gelangen. Ob etwas zweckgerichtet beschädigt wurde oder es sich um Vandalismus handelt, spielt strafrechtlich jedoch keine Rolle.

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