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Geht auch ganz einfach:

Reifenfreigabe beim Motorrad: Das ändert sich 2025

Max Grigo Redakteur

Wenn der montierte Motorradreifen nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt, genügte bisher eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers. Seit 2025 ist das nicht mehr ausreichend – neue Vorschriften machen die Reifenfreigabe deutlich komplexer und potenziell teurer. Wir erklären, was jetzt gilt.

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Ein montierter Motorradreifen in der Detailaufnahme, von oben fotografiert.
Foto: Imago
Inhalt
  1. Wann braucht man eine Einzelabnahme bei Motorradreifen?
  2. Hat das Motorrad eine EU-Typgenehmigung?
  3. Was ist eine Einzelabnahme?
  4. Kritik an der Neuregelung zur Reifenfreigabe von Motorrädern

Seit 2025 wird in einigen Szenarien eine Einzelabnahme von Motorradreifen nötig, bei denen vorher eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für das jeweilige Motorrad ausreichend war. Die Regelung trat in Deutschland bereits 2019 in Kraft. Bis Ende 2024 galt jedoch eine "Schonfrist", nach der Reifen unter gewissen Umständen weiterhin nach der alten Regelung beurteilt wurden. Damit ist seit dem 1. Januar 2025 endgültig Schluss.

Konkret bedeutet das: Hat man auf dem Motorrad einen Reifen montiert, der sich in seiner Dimension von dem im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) freigegebenen Größen unterscheidet, wird vor der Hauptuntersuchung eine Einzelabnahme samt Eintragung nötig. Bei sonstigen Spezifikationen wie Tragfähigkeitskennzahl oder Geschwindigkeitsindex müssen die Vorgaben erfüllt oder übertroffen werden. Bei älteren Motorrädern wird es zusätzlich strenger.
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Reifentest: So testet die AUTO ZEITUNG (Video):

 
 

Wann braucht man eine Einzelabnahme bei Motorradreifen?

Wie streng die Reifenfreigabe für das Motorrad seit Januar 2025 ausfällt, hängt maßgeblich vom Alter des Motorrades ab. Hat das Motorrad eine internationale EU-Typgenehmigung, was im Groben seit Anfang der 2000er-Jahre üblich ist, hat man meist mehr Freiheiten. Vorher homologierte Zweiräder haben eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), die nach den neuen Reifenfreigaben weniger Spielraum bietet. Im Folgenden haben wir einige Fälle aufgelistet und beantworten die Frage, ob hier eine Einzelabnahme des Reifens erforderlich ist. Wir gehen grundsätzlich von typgenehmigten Reifen der im Fahrzeugschein hinterlegten Bauart aus:

Motorräder mit EU-Typgenehmigung:

  • Der montierte Reifen verfügt über dieselben Dimensionen und erfüllt oder übertrifft die sonstigen Spezifikationen (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit, etc.), kommt aber von einer anderen Marke als im Fahrzeugschein hinterlegt: keine Einzelabnahme nötig

  • Der montierte Reifen verfügt über andere Dimensionen als im Fahrzeugschein hinterlegt, bewegt sich jedoch innerhalb der laut Schein freigegebenen Dimensionen, und erfüllt oder übertrifft die sonstigen Spezifikationen (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit, etc.): keine Einzelabnahme nötig

  • Der montierte Reifen verfügt über andere Dimensionen als im Fahrzeugschein hinterlegt, und bewegt sich außerhalb der laut Schein freigegebenen Dimensionen: Einzelabnahme nötig

Motorräder ohne EU-Typgenehmigung oder im Bereich von Rad/Reifen veränderte Motorräder: 

  • Der montierte Reifen entspricht nicht exakt dem im Fahrzeugschein hinterlegten Reifen (u.a. hinsichtlich Dimension oder Marke): Einzelabnahme nötig

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

 

Hat das Motorrad eine EU-Typgenehmigung?

Im Groben lässt sich sagen, dass ab den frühen 2000er-Jahren die meisten Motorräder über eine EU-Typgenehmigung verfügen. Überprüfen lässt sich das mit Blick in den Fahrzeugschein: Beginnt die auf der rechten Seite in der Zeile K stehende "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE" mit dem Buchstaben "e" gefolgt von einer ein- oder zweistelligen Zahl, hat das Motorrad die Typgenehmigung. Damit wird der nächste Reifenkauf tendenziell weniger kompliziert.

 

Was ist eine Einzelabnahme?

Bei einer Einzelabnahme erstellen Sachverständige von TÜV oder Dekra ein individuelles Gutachten, ob die Nutzung des Bauteils (in diesem Fall des Reifens) an dem vorgeführten Fahrzeug sicherheitstechnisch unbedenklich ist (alles zur Einzelabnahme beim Auto). Je nach Einzelfall wird hierzu auch eine kurze Probefahrt unternommen. Ist das Gutachten erstellt, was je nach Umfang und Prüfstelle zwischen 50 und 200 Euro kostet, muss der begutachtete Reifen beim Straßenverkehrsamt in die Papiere eingetragen werden. Hier fallen weitere Verwaltungskosten an. Aber Vorsicht: Nicht jede Prüfstelle, die Hauptuntersuchungen durchführt, ist auch für Einzelabnahmen berechtigt. Im Zweifel also vorher anfragen.

 

Kritik an der Neuregelung zur Reifenfreigabe von Motorrädern

Faktisch bedeuten die neuen Regelungen vor allem für Fahrer:innen älterer Motorräder ohne EU-Typgenehmigung einen erhöhten Zeit- und Kostenaufwand. Das Ziel hinter der Regelung zur Reifenfreigabe von Motorrädern dürfte dagegen ein Sicherheitsgewinn im Straßenverkehr sein. Der Bundesverband der Motorradfahrer e.V. sieht keinen Mehrwert gegenüber den vorher ausreichenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller: "Die Hersteller montierten die neuen Reifenmodelle und Konstruktionen auf das jeweilige Motorradmodell und testeten sie intensiv in allen Fahrsituationen. Der Motorradfahrer konnte sicher sein, dass der freigegebene Reifen gut funktioniert." Eine kurze Testfahrt durch eine Prüfstelle bringe im Vergleich dazu keinen Sicherheitsgewinn.

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