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Geht auch ganz einfach:

Maskenpflicht für Verbandskasten: Regelung Corona-Masken im Auto nun Pflicht

Lisa Knobloch

Seit dem 1. Februar 2023 gilt eine Maskenpflicht für den Verbandskasten im Auto. Was die Regelung vorsieht und ob Strafe dreht, beantwortet die AUTO ZEITUNG hier.

Aufgepasst, seit Februar 2023 sieht der Gesetzgeber für den Verbandkasten im Auto eine Maskenpflicht vor. Welche Utensilien in einem Verbandskasten vorhanden sein müssen, schreibt der Paragraf 35h der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) und die DIN-Norm 13164 vor. Diese Norm wurde in Folge der Corona-Pandemie im Februar 2022 aktualisiert und trat nach einer Übergangsfrist am 1. Februar 2023 in Kraft. Sie schreibt vor, zwei Corona-Schutzmasken – damit sind OP-Masken gemeint, FFP2-Masken sind nicht erforderlich – mitzuführen. Die Masken sollen zum wechselseitigen Schutz von Unfallopfer und Ersthelfer:innen dienen. Wer jetzt nervös zu seinem, aus aktueller Sicht, inkompletten Verbandskasten lugt, kann noch beruhigt sein: Der Paragraf ist noch nicht an die DIN-Norm angepasst worden. Dementsprechend droht bislang auch noch kein Bußgeld, falls die Maskenpflicht beim Verbandskasten verletzt wird. Dies ändert sich aber, falls der Gesetzgeber die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung dahingehend anpasst. Wie hoch ein entsprechendes Bußgeld ausfallen könnte, ist noch unklar. Bislang droht bei einem inkompletten Verbandskasten ein Bußgeld von fünf Euro. Fehlt der Verbandskasten vollständig im Fahrzeug, beträgt das Bußgeld zehn Euro. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

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