Autofahren mit Halloween-Kostüm
Vorsicht auf dem Weg zur Halloweenparty
Am 31. Oktober steht Halloween und damit für viele Fans auch die jährliche Grusel-Kostümparty an. Worauf man beim Autofahren mit Halloween-Kostüm achten sollte.
Rechtslage: Halloween-Kostüm am Steuer
Die Tradition, sich am letzten Oktobertag mit Halloween-Kostüm und Grusel-Ästhetik zu vergnügen, kommt in dieser Form aus den USA, geht jedoch auf einen keltischen Brauch aus Irland zurück. Auch in Mitteleuropa ist das Fest im 21. Jahrhundert beliebt, was für regeltreue Deutsche selbstverständlich folgende Frage aufwirft: Darf ich mit meinem Halloween-Kostüm am Steuer zur Party fahren? Die Antwort: Ja, aber ...! Wichtig ist beim Fahren mit Kostümierung laut ADAC, dass Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Laut dem Auto Club Europa (ACE) werden mindestens zehn Euro Bußgeld fällig, wenn bei einer Polizeikontrolle Sichtbeeinträchtigungen festzustellen sind.
Angemessenes Schuhwerk ist für die Sicherheit zwar maßgeblich, allerdings gibt es hier keine expliziten Verbote. In allen genannten Fällen aber ein wichtiges Argument: Bei einem Unfall kann die Versicherung ihre Leistungen kürzen und bei unsicherem Schuhwerk ist auch von einer möglichen Mithaftung die Rede. Zu beachten ist außerdem, dass Fahrende im Straßenverkehr beispielsweise für Radarkontrollen stets identifizierbar sein müssen. Ist das Gesicht vermummt oder verdeckt, kann ein Bußgeld von 60 Euro fällig werden. Diese Regelungen beschränken sich logischerweise nicht nur auf Halloween-Kostüme, sondern gelten auch an den restlichen 364 Tagen im Jahr – zum Beispiel an Karneval. Auch interessant: Unsere Produkttipps bei Amazon
Führerscheinentzug im Ausland (Video):