Pendlerpauschale wird ausgeweitet: Ab 2026 mehr Geld
Die Bundesregierung will die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 neu regeln: Künftig können Berufspendler:innen bereits ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke einen einheitlichen Satz geltend machen – unabhängig vom Verkehrsmittel.
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Steuerreform sieht neue Regeln für Pendlerpauschale vor
Bisher galt in Deutschland: Für die ersten 20 km der einfachen Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte waren 30 Cent pro Kilometer absetzbar. Erst ab dem 21. Kilometer erhöhte sich der Satz auf 38 Cent pro Kilometer. Mit der Steuerreform plant die Bundesregierung, dass ab dem 1. Januar 2026 für die Entfernungspauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer gelten sollen – ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke. Die Bundesregierung hat den Entwurf Mitte Oktober 2025 beschlossen, jetzt muss neben dem Bundestag auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen.
Der Hintergrund: Mit der Pendlerpauschale lassen sich die Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel man unterwegs ist. Gerechnet wird dabei immer mit der einfachen Wegstrecke, also nicht mit Hin- und Rückfahrt zusammen.
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