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Geht auch ganz einfach:

Bußgeldhöhe: Parken in amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrt Das Parken in einer Feuerwehrzufahrt ist nicht nur kostspielig, sondern auch grob fahrlässig

Das Halteverbot muss man in der Feuerwehrzufahrt beachten, sonst läuft man Gefahr, einen Strafzettel zu bekommen. Dies kann teuer werden.

Der Bußgeldkatalog kennt verschiedene Delikte, die sich auf das unerlaubte Parken im Halteverbot beziehen. Stellt ein Fahrzeugführer sein Auto in einer durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt ab, wird dies besonders streng geahndet. Das liegt vor allem darin begründet, dass im Ernstfall Rettungsfahrzeuge die Feuerwehranfahrtszonen und -zufahrten dringend benötigen, um schnell zu einem Einsatzort zu gelangen. Schlimmstenfalls kann ein falsch abgestelltes Fahrzeug wertvolle Zeit und damit sogar Menschenleben kosten.

 


feuerwerhzufahrt: Bußgeld von Fall zu Fall unterschiedlich


Was aber kostet es genau, wenn man sein Fahrzeug in einer Feuerwehrzufahrt abstellt- beispielsweise, weil man das entsprechende Verkehrszeichen für das Halteverbot übersehen hat?

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob durch das Fehlverhalten tatsächlich ein Einsatzfahrzeug behindert wurde oder nicht. Hat man sein Fahrzeug im Halteverbot einer Feuerwehrzufahrt abgestellt, ohne dass es zu einer Behinderung eines Rettungsfahrzeuges gekommen ist, wird das Vergehen mit einem Bußgeld in Höhe von 35 € geahndet. Trat während der Standzeit jedoch der Ernstfall ein und das falsch geparkte Auto hat einen Feuerwehr-, Kranken- oder Polizeiwagen im Einsatz bei der Ab- bzw. Anfahrt behindert, wird ein Bußgeld über satte 50 € fällig.

Zusätzlich erhält man in diesem Fall einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ein Fahrverbot hat man in beiden Fällen nicht zu befürchten. Auch unabhängig von der ärgerlichen Geldstrafe, die man zu begleichen hat, wenn man beim Parken in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt erwischt wird, sollte man jedoch von diesem grob fahrlässigen Verhalten grundsätzlich absehen. Gegebenenfalls notwendige Rettungsmaßnahmen an einem Unfallort werden so nicht unnötig behindert.

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