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Geht auch ganz einfach:

Änderung der StVO: Grüner Pfeil nur für Radfahrer Grüner Pfeil nur für Radfahrer

von Christina Finke

Mit Inkrafttreten einer Reihe von Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist seit dem 28. April 2020 auch der Einsatz eines grünen Pfeils nur für Radfahrer:innen möglich. Fahrradfahrer:innen dürfen künftig auch dann rechts abbiegen, wenn die Ampel eigentlich Rot zeigt!

Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten seit dem 28. April 2020 neue Regeln – unter anderem wird so auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrer:innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer:innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Außerdem gilt der bisher nur für Autofahrer:innen geltende Grünpfeil an Ampel nun auch für Radfahrer:innen auf Radwegen oder Radfahrstreifen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hatte bereits im Januar 2019 einen grünen Pfeil nur für Radfahrer:innen gefordert. Dabei gehe es unter anderem um die Reduzierung von Gefahren, denen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen durch abbiegende Lastwagen ausgesetzt sind, erklärte Sprecherin Stephanie Krone beim 57. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar. Der Grünpfeil für Kraftfahrzeuge hingegen, berge zusätzliche Gefahren für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, weil viele Autofahrer:innen nicht wie vorgeschrieben anhalten würden. Daher sei ein Verkehrszeichen zum freien Rechtsabbiegen bei Rot nur für Radfahrer:innen ein Baustein einer Verkehrswende pro Rad, so die ADFC-Sprecherin weiter. In den Niederlanden, Frankreich und Belgien seien solche Verkehrszeichen schon erfolgreich im Einsatz. Bereits seit 1994 ist der Grünpfeil für Kraftfahrzeuge, den es auch schon in der DDR gab, in Deutschland Teil der Straßenverkehrsordnung. Mehr zum Thema: Abbiege-Assistent für Lkw

Verkehrsrecht Grüner Pfeil an Ampel
Grüner Pfeil an roter Ampel: Dann fahren! (Ratgeber) Das bedeutet der grüne Pfeil!

Abbiegeassistenten für Lkw im Video:

 
 

Änderung der StVO: Der Grüne Pfeil nur für Fahrradfahrer:innen

In einigen deutschen Städten startete bereits Anfang Januar 2019 ein Test mit dem grünen Pfeil nur für Fahrradfahrer:innen. Der Pilotversuch wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen durchgeführt. Während Autos an roten Ampeln warten müssen, dürfen Radler:innen in Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart an bestimmten Punkten auf der Straße oder dem Radweg abbiegen. Unterstützung erhielt der ADFC von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). "Die gefährlichsten Unfälle mit Fahrradfahrern in Städten sind sogenannte Abbiegeunfälle, bei denen Radfahrer unter ein rechts abbiegendes Fahrzeug geraten", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens. Hier könne die Grünpfeilregelung nur für Radfahrer:innen sinnvoll sein: "Der Fahrradfahrer ist dann eben schon weg, wenn der Lkw abbiegt." Auch der ADAC befürwortet den Grünpfeil nur für Radfahrer:innen. Er würde "die schon heute von vielen Radfahrern gelebte Praxis des Rechtsabbiegens bei Rot legalisieren", so ein Sprecher. Für Straßen ohne Radfahrstreifen oder eigenen Radweg wäre der grüne Pfeil nach Ansicht des ADAC jedoch ungeeignet, weil sich Radler:innen dann rechts an Fahrzeugen vorbei schlängeln würden und so erst recht in einen Gefahrenbereich geraten würden. 

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Noch wichtiger als der grüne Pfeil nur für Fahrradfahrer:innen wäre für den ADFC allerdings eine allgemeine Verbesserung der Rad-Infrastruktur: "Was wir brauchen, sind breite, eigenständige Radwege in durchgängigen Netzen und sogenannte geschützte Kreuzungen", so Sprecherin Krone. "Dabei wird der Radweg separat und durch Betonelemente getrennt von der Kfz-Fahrbahn um die Ecke geführt, so dass das sichere Abbiegen jederzeit möglich ist."

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