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    Nebelschlussleuchte: Wann einschalten, Strafe Nebelleuchte richtig einsetzen

    Alexander Koch Chefredakteur Digital
    Inhalt
    1. Dann die Nebelschlussleuchte einschalten
    2. Strafe bei falsch benutzter Nebelschlussleuchte 
    3. Nebelschlussleuchte einschalten innerorts verboten?
    4. Woran erkennt man die eingeschaltete Nebelleuchte?
    5. Muss man die Nebelschlussleuchte nachrüsten?
    6. Wann vordere Nebelscheinwerfer einschalten?
    7. Welche Geschwindigkeit ist bei welchen Sichtweiten angemessen?

    Wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird, entscheiden die meisten nach Gefühl. Dabei gibt es klare Regeln und bei Verstößen sogar Strafen. Wir erklären, wie man das zusätzliche Licht mit der Farbe Rot richtig einsetzt!

    Die meisten Autofahrer:innen kennen das Phänomen: Die Sicht ist durch Regen etwas eingeschränkt und schon fährt jemand mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte voraus und blendet die Dahinterfahrenden. Das zeigt, dass vielen Verkehrsteilnehmenden die genauen Regeln, wann die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden darf und welche Strafen bei zu Unrecht genutztem Nebellicht drohen, nicht bekannt sind. So kommt es, dass einige ihre Nebelschlussleuchte nach Gefühl nutzen, ohne wirklich zu wissen, wann das grelle Rücklicht mit der Farbe Rot wirklich erlaubt ist. Dabei gibt es dafür klare Regeln in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Vorschrift ist: Die Nebelschlussleuchte darf erst bei starkem Nebel und einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Wer den Knopf schon vorher betätigt, muss mit einer Strafe rechnen. Grund dafür ist die starke Leuchtkraft des Nebellichts – immerhin leuchtet es gut 20 Mal heller als die normalen Rückleuchten. Bei uneingeschränkter Sicht können andere Verkehrsteilnehmende stark geblendet werden, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

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    Dann die Nebelschlussleuchte einschalten

    Um zu wissen, wann man die Nebelschlussleuchte legal einschalten darf, kann man sich an den Leitpfosten orientieren, die in der Regel an allen Autobahnen und Landstraßen stehen. Ihre Entfernung zueinander beträgt exakt 50 Meter – also die maximale Sichtweite, die das Einschalten des Nebelschlusslichts erfordert. Aber Achtung: Bei einer derart schlechten Sicht ist es verboten schneller als 50 km/h zu fahren. Das gilt auch auf der Autobahn. Wer schneller unterwegs ist riskiert ein Bußgeld und gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmende. Wie schnell man bei welchen Sichtweiten fahren darf, welche Strafen einen bei falsch genutzter Nebelschlussleuchte erwarten und weitere Fragen rund um das Fahren im Nebel und das Schlusslicht werden im Folgenden erklärt.

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    Strafe bei falsch benutzter Nebelschlussleuchte 

    Wer die Nebelschlussleuchte nicht korrekt einsetzt und sie einschaltet, obwohl die Sichtweite über 50 Meter beträgt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Werden andere dadurch gefährdet oder es kommt zum Unfall, kostet das Vergehen 25 beziehungsweise 35 Euro. Andersherum droht jedoch kein Bußgeld: Da es kein Gesetz gibt, das das Einschalten der Nebelschlussleuchte bei bestimmten Sichtverhältnissen vorschreibt, ist auch kein Bußgeld zu befürchten, wenn man das rote Licht nicht einschaltet. Die Leuchte sorgt jedoch dafür, dass andere Autofahrer:innen einen bei Sichtweiten von unter 50 Metern besser erkennen und trägt so zur eigenen Sicherheit bei.

     

    Nebelschlussleuchte einschalten innerorts verboten?

    Nein. Der Einsatz der Nebelschlussleuchte richtet sich nach den Sichtverhältnissen und nicht nach dem Ort, an dem man unterwegs ist. Das heißt, wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt, darf das Nebenschlusslicht überall genutzt werden - auch innerorts.

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    Woran erkennt man die eingeschaltete Nebelleuchte?

    Im Cockpit befindet sich eine Kontrollleuchte, die aufleuchtet, sobald die Nebelschlussleuchte eingeschaltet wird. Sie zeigt einen nach rechts strahlenden Scheinwerfer in der Farbe Gelb oder Orange.

     

    Muss man die Nebelschlussleuchte nachrüsten?

    Seit dem Jahr 1991 ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die Nebelschlussleuchte bei neuzugelassenen Autos, die schneller als 60 km/h fahren, eine verpflichtende Ausstattung. Fahrzeuge, die vorher zugelassen wurden, müssen aber nicht nachgerüstet werden. Anders ist es bei Autos, die zum Beispiel aus den USA importiert werden und kein Nebelschlusslicht haben. Hier muss die Beleuchtung nachgerüstet werden, um das Auto in Deutschland zulassen zu können.

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    Wann vordere Nebelscheinwerfer einschalten?

    Manche Autos verfügen neben der Nebelschlussleuchte hinten auch über Nebelscheinwerfer vorne. Diese dürfen ebenso bei starkem Regen, Nebel oder Schneefall eingeschaltet werden. Was die Sichtweite angeht, ist für den Einsatz von Nebelscheinwerfern eine "erhebliche Sichtbehinderung" in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgeschrieben. Bei guten Sichtverhältnissen ist die Nutzung der Lichter verboten und wird mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro (bei Unfall) geahndet. Bisherige Rechtsprechungen haben für die erforderlichen Sichtweiten folgendes festgelegt:

    OrtSichtweite
    Autobahnunter 150 Meter
    Landstraßeunter 100-120 Meter
    Ortschaftunter 70 Meter
     

    Welche Geschwindigkeit ist bei welchen Sichtweiten angemessen?

    Beim Fahren im Nebel sollte man seine Geschwindigkeit der Sichtweite anpassen – Nebelschlussleuchte/-scheinwerfer hin oder her.  Man sollte auf keinen Fall schneller fahren als die Sichtweite in Metern beträgt (max. Sichtweite in Metern = km/h). Dabei kann man sich an folgenden Werten orientieren:

    Sichtweitemax. Geschwindigkeit
    unter 150 Meter100 km/h
    unter 100 Meter80 km/h
    unter 50 Meter50 km/h

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