AUTO ZEITUNG präsentiert: Der aktuelle Bußgeldkatalog

AUTO ZEITUNG.de Top-Galerien

News
Blog
Erlkönige
Ratgeber
Specials
Tests
Videos

Umfrage

Wer siegt im Neuheiten-Duell BMW gegen Mercedes?:

AUTO ZEITUNG Mobil

AUTO ZEITUNG Mobil

Für unterwegs: Das mobile Autoportal

Mit AUTO ZEITUNG Mobil haben Sie Neuheiten und Erlkönige immer griffbereit – auf Ihrem iPhone, iPod oder Android-Smartphone mehr

Soziale Netzwerke

Bußgeldkatalog: Halten und Parken

Bußgeldkatalog: Halten und Parken & Strafen

16.03.2010

Bußgeldkatalog - Halten und Parken

  
  Verkehrsregelungen:  
  HALTEN UNF PARKEN         
  Alle Verstöße zum Thema Halten und Parken von Fahrzeugen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:
 

Tatbestand:

Bußgeld in (EUR)

Punkte

Fahrverbot

Unzulässig gehalten

-

-

nein

in den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen

10 €

-

nein

- mit Behinderung

15 €

-

nein

in "zweiter Reihe"

15 €

-

nein

- mit Behinderung

20 €

-

nein

An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

10 €

-

nein

- mit Behinderung

15 €

-

nein

länger als 1 Stunde

25 €

-

nein

- mit Behinderung

35 €

-

nein

wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist

40 €

1

nein

Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen

15 €

-

nein

- mit Behinderung

25 €

-

nein

länger als 1 Stunde

25 €

-

nein

- mit Behinderung

35 €

-

nein

Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

35 €

-

nein

und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert

50 €

1

nein

Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen

10 €

-

nein

- mit Behinderung

15 €

-

nein

länger als 3 Stunden

20 €

-

nein

- mit Behinderung

30 €

-

nein

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

35 €

-

nein

In einem nach § 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder einem Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

30 €

-

nein

Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

20 €

-

nein

In "zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

20 €

-

nein

- mit Behinderung

25 €

-

nein

länger als 15 Minuten

30 €

-

nein

- mit Behinderung

35 €

-

nein

Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten

20 €

-

nein

- mit Behinderung

30 €

-

nein

Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

25 €

-

nein

- mit Behinderung

35 €

-

nein

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet

10 €

-

nein

Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

10 €

-

nein

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

5 €

-

nein

bis zu 30 Minuten

5 €

-

nein

bis zu 1 Stunde

10 €

-

nein

bis zu 2 Stunden

15 €

-

nein

bis zu 3 Stunden

20 €

-

nein

länger als 3 Stunden

25 €

-

nein

 

 

 

 

Zu beachten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.

 
  (Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)