Bußgeldkatalog: Feinstaubanordnung / Umweltzonen
Bußgeldkatalog: Feinstaubanordnung / Umweltzonen & Strafen
Alle Verstöße zum Thema Feinstaubanordnung / Umweltzonen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog
| Fahrverhalten: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| FEINSTAUBANORDNUNG / UMWELTZONEN | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mit der Einführung der Feinstaubverordnung und Umweltzonen will die Bundesregierung mit Hilfe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Straßenentwicklung die Belastung der Luft in entsprechend gefährdeten Gebieten und Städten senken.
Mit Hilfe der seit Anfang 2005 geltenden EU-Luftqualitätsrichtlinie, welche die Grenzwerte für die Luftbelastung mit Feinstaub (PM 10) und anderen Schadstoffen wie z.B. Stickstoffdioxid (NO2) regelt, können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, wenn die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten sind. Damit die Grenzwerte für die Luftbelastung durch Abgase nicht überschritten werden, müssen Kommunen Luftreinhaltepläne festlegen. Der Grenzwert für Feinstaubausstoß beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Um die Umweltzonen vor überhöhter Luftbelastung durch Fahrzeug-Abgase zu schützen, werden Kraftfahrzeuge nach der Höhe ihrer Partikelemissionen (Feinstaubausstoß) mit einer Plakette gekennzeichnet (Kennzeichnungsverordnung). Die Kennzeichnung beinhaltet 4 verschiedene Schadstoffgruppen wovon 3 mit einer so genannten Feinstaubplakette gekennzeichnet werden müssen. Diese unterteilen sich in 3 verschiedene Farben je nach Schadstoffgruppe bzw. Höhe der Belastung. Die Plaketten erhält man zu einem Preis von ca. 5,- Euro bei technischen Diensten wie DEKRA oder TÜV und sind von Außen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen. Welche Einstufung Ihr Fahrzeug bekommt können Sie anhand des Emmisionsschlüssels in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer Zulassung ablesen. |
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| (Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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