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Bußgeldkatalog: Feinstaubanordnung / Umweltzonen

Bußgeldkatalog: Feinstaubanordnung / Umweltzonen & Strafen

23.03.2010

Bußgeldkatalog - Feinstaubordnung / Umweltzonen

Alle Verstöße zum Thema Feinstaubanordnung / Umweltzonen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog

  
  Fahrverhalten:  
  FEINSTAUBANORDNUNG / UMWELTZONEN  
  Mit der Einführung der Feinstaubverordnung und Umweltzonen will die Bundesregierung mit Hilfe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Straßenentwicklung die Belastung der Luft  in entsprechend gefährdeten Gebieten und Städten senken.

Mit Hilfe der seit Anfang 2005 geltenden EU-Luftqualitätsrichtlinie, welche die Grenzwerte für die Luftbelastung mit Feinstaub (PM 10) und anderen Schadstoffen wie z.B. Stickstoffdioxid (NO2) regelt, können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, wenn die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub überschritten sind.

Damit die Grenzwerte für die Luftbelastung durch Abgase nicht überschritten werden, müssen Kommunen Luftreinhaltepläne festlegen. Der Grenzwert für Feinstaubausstoß beträgt 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.

Um die Umweltzonen vor überhöhter Luftbelastung durch Fahrzeug-Abgase zu schützen, werden Kraftfahrzeuge nach der Höhe ihrer Partikelemissionen (Feinstaubausstoß) mit einer Plakette gekennzeichnet (Kennzeichnungsverordnung).

Die Kennzeichnung beinhaltet 4 verschiedene Schadstoffgruppen wovon 3 mit einer so genannten Feinstaubplakette gekennzeichnet werden müssen. Diese unterteilen sich in 3 verschiedene Farben je nach Schadstoffgruppe bzw. Höhe der Belastung. Die Plaketten erhält man zu einem Preis von ca. 5,- Euro bei technischen Diensten wie DEKRA oder TÜV und sind von Außen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe des Fahrzeugs anzubringen.

Welche Einstufung Ihr Fahrzeug bekommt können Sie anhand des Emmisionsschlüssels in Ihrem Fahrzeugschein oder Ihrer Zulassung ablesen.

 
 

Schadstoffgruppe 1

 

 

 

 

 

kein Plakette

alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne Katalysator

Emissionsschlüsselnummern:

Benziner: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98

Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98

Schadstoffgruppe 2

 

 

Emissionsschlüsselnummern:

Benziner: (nicht vorgesehen)

Diesel: 25-29, 35, 41, 71

 

Schadstoffgruppe 3

 

 

Emissionsschlüsselnummern:

 

Benziner: (nicht vorgesehen)

Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72

Diesel PM1 (Partikelminderungsstufe): 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77

Schadstoffgruppe 4

 

 

praktisch alle Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat)

 

Emissionsschlüsselnummern:

Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77

Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75

Diesel mit Partikelfilter:

PM1: 49-52

PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70

PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66

Die Kennzeichnungsverordnung regelt nicht die Umweltzonen oder Fahrverbote sonder nur die Kennzeichnung von Fahrzeugen. Demnach besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb der Plaketten. Allerdings zur Einfahrt in die Umweltzonen ist eine Kennzeichnung der Schadstoff-Klasse unabdingbar. Umweltzonen sowie das Verbot bestimmter Schadstoffklassen werden mit folgenden neuen Verkehrs-Hinweisschildern angekündigt.

 

 

Die Befahrung von Umweltzonen ohne entsprechende Kennzeichnung der Schadstoffgruppe wird mit folgender Ordnungswidrigkeit geahndet:

 

Tatbestand:

Bußgeld in (EUR)

Punkte

Fahrverbot

Nichtbeachtung der Umweltzonen

(Befahrung von Umweltzonen ohne ausreichende Kennzeichnung der Schadstoffgruppe (Umweltplakette))

40 €

1

nein

 

Seit in Kraft treten der Feinstaubverordnung am 1. März 2007 wurden in Deutschland bis heute in über 30 Städten Umweltzonen eingeführt. Hier eine Übersicht der aktuellen Umweltzonen

 


(Stand: Januar 2010, Grafik: AUTO ZEITUNG).

Für die Entlastung der Umwelt von Kohlendioxid-Emmissionen (CO2) sind weitere Maßnahmen vorgesehen, wie z.B. die Einführung der CO2-orientierten Kfz-Steuer.

 

 
  (Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)