14.02.2013
Blitzerfotos: Bußgeld nur bei Gesichtserkennung
Einspruch könnte sich lohnen
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Blitzerfotos: Einspruch könnte lohnen
Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden: Wenn auf einem Blitzerfoto keine eindeutige Gesichtserkennung möglich ist, muss nicht gezahlt werden © Getty Images
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Ein Oberlandesgericht hat entschieden: Ist nach einer Radarkontrolle eine Gesichtserkennung bei Blitzerfotos nicht möglich, muss auch kein Bußgeld gezahlt werden
Verkehrssünder, die auf Blitzerfotos oder Bildern einer Abstandsüberwachung nicht deutlich zu erkennen sind, müssen nicht zahlen. Der Fahrer muss klar identifizierbar sein - zeigt die Aufnahme keine charakteristischen Merkmale, kann er nicht belangt werden.
Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 2 Ss OWi 143/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Bußgeld: Oberlandesgericht hebt Entscheidung auf
Das Amtsgericht Landsberg am Lech hatte zuvor eine Autofahrerin wegen zu geringen Sicherheitsabstands zu 160 Euro Strafe verurteilt.
Da ihr Gesicht auf dem Beweisfoto durch Sonnenbrille und Lenkrad verdeckt war und man sie nicht eindeutig erkennen konnte, hob das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung auf.











