Kindersitzpflicht im Auto: Gesetze, Bußgeld & Empfehlungen
- Was Eltern über Kindersitze, gesetzliche Vorschriften & Bußgelder wissen müssen
- Kindersitzpflicht in Deutschland – die gesetzlichen Grundlagen
- Welche Kindersitze für welches Alter?
- Wann reicht eine Sitzerhöhung?
- Wann darf mein Kind ohne Sitzerhöhung fahren?
- Bis wann muss ein Kind in den Kindersitz?
- Bußgelder bei Verstößen gegen die Kindersitzpflicht
- Typische Fehler – und wie man sie vermeidet
- Beim Neukauf auf Prüfsiegel achten
Was Eltern über Kindersitze, gesetzliche Vorschriften & Bußgelder wissen müssen
Ob kurze Fahrt zum Kindergarten oder langer Trip in den Urlaub – Sicherheit im Auto beginnt bei den kleinsten Passagier:innen. In Deutschland gilt eine Kindersitzpflicht – doch ab wann und wie lange muss ein Kind im Kindersitz oder auf der Sitzerhöhung mitfahren? Und was droht, wenn man sich nicht daran hält? Die AUTO ZEITUNG erklärt die gesetzlichen Vorgaben, klärt über passende Kindersitzgruppen auf und nennt die aktuellen Bußgelder bei Verstößen.
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Kindersitzpflicht in Deutschland – die gesetzlichen Grundlagen
Laut § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt:
Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen im Auto in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.
Erst ab zwölf Jahren oder ab 150 cm Körpergröße dürfen Kinder ohne Kindersitz, aber mit Sicherheitsgurt mitfahren.
Wichtig: Die Regelung gilt in allen Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten – egal, ob vorne oder hinten.
Welche Kindersitze für welches Alter?
Die Auswahl des richtigen Sitzes richtet sich nicht nur nach dem Alter, sondern vor allem nach Größe und Gewicht des Kindes. Es gelten zwei Zulassungsnormen:
ECE R44/04 (ältere Norm, noch zulässig)
Gruppe 0/0+: Geburt bis 13 kg (Babyschale)
Gruppe I: Neun bis 18 kg (Reboarder oder Sitz mit Hosenträgergurt)
Gruppe II/III: 15 bis 36 kg (Sitzerhöhung, idealerweise mit Rückenlehne)
ECE R129 (i-Size, aktuelle EU-Norm)
Orientierung an der Körpergröße (z. B. 40 bis 105 cm)
Rückwärtsfahren bis mindestens 15 Monate vorgeschrieben
Höhere Sicherheitsstandards, insbesondere beim Seitenaufprall
Kindersitze im Test des ADAC: Zum ADAC-Kindersitz-Test 2025
Wann reicht eine Sitzerhöhung?
Eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne reicht aus, wenn:
Das Kind mindestens 125 cm groß ist und
mindestens 22 kg wiegt.
(gemäß i-Size-Zulassung, z. B. ECE R129 ab 2023)
Wichtig:
Eine Rückenlehne ist vorgeschrieben, wenn das Kind unter 150 cm groß ist (nach R129).
Ältere Sitze nach ECE R44/04 erlauben Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne bereits ab 15 kg, bieten jedoch weniger Schutz und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard.
Empfehlung: Auch bei älteren Modellen auf Rückenlehne bis 150 cm Körpergröße achten.
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Wann darf mein Kind ohne Sitzerhöhung fahren?
Ein Kind darf ohne Sitzerhöhung (nur mit Gurt) im Auto mitfahren, wenn es:
mindestens 150 cm groß ist oder
mindestens zwölf Jahre alt ist.
Es gilt das Kriterium, das zuerst erfüllt ist. Vorher ist eine geeignete Rückhalteeinrichtung gesetzlich vorgeschrieben. Hier gehts zu unserer Kaufberatung zu Sitzerhöhungen für Kinder im Auto.
Bis wann muss ein Kind in den Kindersitz?
Ein Kind muss im Kindersitz sitzen, bis es zwölf Jahre alt oder 150 cm groß ist – je nachdem, was zuerst eintritt.
Bußgelder bei Verstößen gegen die Kindersitzpflicht
Wer gegen die Kindersitzpflicht verstößt, muss mit folgenden Bußgeldern rechnen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Ein Kind nicht korrekt gesichert | 30 € | - |
Mehrere Kinder nicht korrekt gesichert | 35 € | - |
Ohne Kindersitz, aber mit Gurt (unter zwölf Jahre/150 cm) | 60 € | 1 Punkt |
Mit Gefährdung oder Unfallfolge | bis 75 € | 1 Punkt |
Wichtig: Auch bei Mitfahrgelegenheiten, Carsharing oder Taxis ist der:die Fahrzeugführer:in verantwortlich – Eltern sollten auf korrekte Sicherung achten.
Typische Fehler – und wie man sie vermeidet
Falscher Sitz: Zu groß oder zu klein – schützt nicht zuverlässig.
Falsche Gurtführung: Der Gurt muss am Becken und über die Schulter verlaufen, nie am Hals.
Sitzerhöhung ohne Rückenlehne: Bietet deutlich weniger Schutz beim Seitenaufprall.
Gurt zu locker oder verdreht: Immer auf korrekten Sitz und feste Führung achten.
Beim Neukauf auf Prüfsiegel achten
Beim Kauf auf das ECE-Prüfsiegel (orangefarbener Aufkleber) achten: Es bestätigt die Zulassung des Kindersitzes. Sitze mit veralteter Norm (z. B. ECE R44/01 oder /02) sind nicht mehr erlaubt.