Auto gebraucht kaufen: Ratgeber für den sicheren Kauf
Ein Gebrauchtwagen kann eine kostengünstige Alternative zum Neuwagen sein – vorausgesetzt, beim Kauf werden die richtigen Vorkehrungen getroffen. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich Risiken beim Kauf minimieren lassen, welche Details bei Besichtigung, Probefahrt und Vertragsabschluss entscheidend sind und wie sich unseriöse Angebote erkennen lassen.
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So den Kilometerstand beim Gebrauchtwagen checken (Video):
Vor dem Kauf: Worauf beim gebrauchten Auto achten?
Nützliche Produkte für den Gebrauchtwagenkauf:
Karosserie und Lack
Bevor man einen Gebrauchtwagen kauft, sollte man das Auto bei einem Besichtigungstermin ganz genau unter die Lupe nehmen. Denn anders als beim Kauf eines Neuwagens bergen Gebrauchte oft unschöne Überraschungen. Dabei hilft die alte Weisheit "vier Augen sehen mehr als zwei" – also lieber eine befreundete Person mitnehmen, vorzugsweise mit entsprechenden Fachkenntnissen. Eine Checkliste zum Abhaken kann ebenfalls hilfreich sein. Zahlreiche Anbieter wie der ADAC, mobile.de oder autoscout24.de bieten entsprechende Dokumente auf ihren Webseiten zum Download an. Zunächst gilt es, bei der Besichtigung – die möglichst bei Helligkeit und gutem Wetter stattfinden sollte – auf das äußere Erscheinungsbild des Gebrauchtwagens zu achten. Diese Punkte deuten auf Reparaturen oder ersetzte Teile hin:
Unebenheiten oder Farbunterschiede im Lack
Nachlackierungen oder gespachtelte Stellen (z. B. mit Lackdichteprüfgerät messbar)
Unterschiedliche Spaltmaße an Türen und Haube
Schleifpasten-Rückstande oder nicht gewaschene Karosserie
Schrauben an Motorhaube oder Kofferraumdeckel, die nicht mehr vollständig lackiert sind
Auch die Prüfung von Scheiben, Scheinwerfern, Blinkern, Reifen und der HU-Plakette (das ist die aktuelle Plakettenfarbe) ist Pflicht. Unter dem Wagen kann Öl auf Probleme mit Motor oder Getriebe hinweisen. Die Angabe auf dem Ölwechsel-Anhänger sollte zum Kilometerstand passen. Kontrollieren sollte man auch die Dichtungen, Schäuche und die Kühlflüssigkeit (so checken): Trübung kann auf eine defekte Zylinderkopfdichtung hinweisen.
Innenraum und Elektronik
Der Innenraum kann ebenfalls Hinweise auf den Zustand des Gebrauchtwagens geben:
Feuchte Teppiche oder muffiger Geruch können auf defekte Dichtungen und Schimmel hindeuten (so Schimmel im Auto bekämpfen)
Elektronik überprüfen: Spiegel, Klimaanlage, Scheibenwischer, Scheinwerfer müssen funktionieren
Abnutzung von Sitzen, Lenkrad und Pedalen mit Laufleistung abgleichen – Hinweis auf Tacho-Manipulation (so erkennen)
Fahrzeugpapiere und Identifikation prüfen
Besonders kritisch zu sehen sind hier Widersprüche in den Fahrzeugpapieren, denn die geben oft einen Hinweis auf Schummeleien. Daher sollte sorgfältig untersucht werden, ob die Angaben zu Hersteller, Fahrgestellnummer, Kennzeichen und Hauptuntersuchung in den Papieren mit den Angaben direkt am Fahrzeug übereinstimmen. Die Fahrzeug-Identifikationsnummer kann hier zusätzlich Sicherheit bringen. Bei den meisten Autos weist die zehnte Stelle in Form von Buchstabe oder Ziffer auf das Modelljahr hin. Das kann bei den einzelnen Herstellern zwar unterschiedlich sein, gibt aber dennoch Aufschluss über das Alter des Gebrauchtwagens. Wer absolut auf Nummer sicher gehen möchte, kann auch eine FIN-Abfrage beim Hersteller machen.
Scheckheft und Fahrzeughistorie
Ein vollständiges und glaubwürdiges Scheckheft ist ein wichtiges Vertrauenssignal. Fehlt es oder wirken alle Einträge identisch ausgeführt (z. B. mit gleichem Stift), sollte man skeptisch werden. Ein Abgleich der Wartungseinträge mit dem Kilometerstand schafft zusätzliche Sicherheit.
Gebrauchtwagen-Untersuchung: Im Zweifel helfen Profis
Versierte Lai:innen sind durchaus dazu in der Lage, Feinheiten zu erkennen. Doch wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Gebrauchtwagen von Fachleuten untersuchen. Eine Gebrauchtwagen-Untersuchung bieten manche Werkstätten, Prüforganisationen oder Automobilclubs an. Die Kosten dafür liegen etwa zwischen 100 und 150 Euro. Eine Investition, die sich durchaus lohnen kann, wenn einem dafür Ärger nach dem Gebrauchtwagenkauf erspart bleibt.
Tipps für die Probefahrt
Ist die Besichtigung abgeschlossen, folgt die Probefahrt. Vor Fahrtantritt sollte jedoch geklärt werden, wie das Fahrzeug versichert ist. Außerdem sollte der Motor kalt und nicht bereits zuvor auf Betriebstemperatur gefahren worden sein.
Kontrollleuchten sollten beim Start kurz aufleuchten und dann ausgehen
Motor sollte ohne Probleme anspringen und rund laufen
Es sollte kein starker Qualm aus dem Auspuff austreten
Verkehrsarme Strecken und auch Außerorts schneller fahren, um alle Fahreigenschaften zu testen
Worauf während der Fahrt achten
Schleift die Kupplung?
Gibt es Störgeräusche (Motor, Radlagern)?
Funktionieren die Bremsen einwandfrei?
Ein kurzer Zwischenstopp auf einem Parkplatz bietet Gelegenheit, das Fahrzeug erneut in Ruhe zu begutachten.
Was muss alles im Kaufvertrag stehen?
Ist alles so weit in Ordnung, kann man sich auf den Kaufvertrag konzentrieren. Kauf man bei einem Händler, sollten die vollen zwölf Monate gesetzliche Gewährleistung (das ist der Unterschied zur Garantie) aufgeführt sein – manche Händler versuchen dies mit Tricks wie etwa dem Verkauf im Namen einer Privatperson zu umgehen. Wer einen Gebrauchtwagen von privat kaufen will, sollte unbedingt darauf achten, dass Fahrzeughalter:in und Verkäufer:in identisch sind. Ist dies nicht der Fall, sollte man eine Vollmacht einfordern.
Ein sorgfältig formulierter Kaufvertrag schützt beide Parteien. Enthalten sein sollten:
Vollständige Namen und Adressen von Käufer:in und Verkäufer:in
Alle Fahrzeugdaten (Marke, Modell, FIN, Kennzeichen, Erstzulassung, HU-Datum)
Aktueller Kilometerstand und Anzahl der Vorbesitzer:innen
Kaufpreis sowie Übergabedatum und -uhrzeit
Angaben zu Unfallschäden, Vorschäden, Mängeln und ob es sich um ein Importfahrzeug handelt
Hinweise zur Gewährleistung und ggf. übernommene Garantien
Grundsätzliche dürfen beim Gebrauchtwagenkauf auch viele weitere Punkte festgehalten werden, da es keine formellen Vorschriften gibt. Käufer:in und Verkäufer:in müssen den Vertrag unterzeichnen. Man muss sich auch einig werden, wie das Auto umgemeldet wird beziehungsweise, ob die Kennzeichen am Auto verbleiben. Erst, wenn alles geklärt und der Vertrag unterschrieben ist, sollte man Verkäufer:innen das Geld für den "neuen" Gebrauchten aushändigen.
Montierte Kennzeichen einfach übernehmen?
Sind Käufer:in und Verkäufer:in sich einig, dass das Kennzeichen (alle Kennzeichentypen erklärt) am Wagen verbleiben darf und man das noch angemeldete Auto beispielsweise auf eigener Achse nachhause fährt, ist es wichtig, das im Kaufvertrag zu vermerken. Üblicherweise wird eine Frist von einer Woche festgesetzt, innerhalb derer der Gebrauchtwagen ab- oder umgemeldet werden muss. Durch die Veräußerungsanzeige bei der Versicherung und dem Straßenverkehrsamt, um die sich Verkäufer:innen kümmern, um nicht haftbar zu bleiben, geht die Versicherung ab Kaufdatum auf Käufer:innen über. Tipp: Es ist auch möglich, das beide Parteien gemeinsam zum Straßenverkehrsamt fahren und die Ummeldung direkt durchführen.
So handeln bei Problemen nach dem Kauf
Wer alle Tipps beachtet und nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens trotzdem nur Pech mit seinem Auto hat, sollte nicht direkt verzweifeln. Zumindest innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf geht die Rechtsprechung davon aus, dass eventuelle Mängel bereits vor dem Kauf bestanden haben. Autohändler sind dazu berechtigt, nachzubessern – anschließend besteht die Möglichkeit, das Auto zurückzugeben. Sofort zurückgeben können Käufer:innen ein Auto, wenn es eine sehr lange Standzeit hatte, über die erst im Nachhinein informiert wurde. Das funktioniert allerdings nur bei sehr jungen Gebrauchtwagen. So entschied etwa der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass eine lange Standzeit als Rückgabegrund ebenfalls von der Anzahl der Vorbesitzer:innen und dem Tachostand abhängig ist. Bei hochgradigen Mängeln stehen die Chancen jedoch sehr gut, dass der Gebrauchtwagen den Weg zurück findet. Dazu zählen zum Beispiel verschwiegene Unfälle oder Schäden, die sich nicht beheben lassen.
Bei Käufen von Privatpersonen, die jegliche Sachmängelhaftung ausschließen, ist die Lage etwas schwieriger. Der einzige Grund, aus dem Verkäufer:innen den Wagen zurücknehmen muss, ist die arglistige Täuschung. Dafür müssen Käufer:innen jedoch beweisen, dass der Unfallschaden vor dem Kauf vorlag und Verkäufer:innen davon wussten. Gerade bei Fahrzeugen mit mehreren Vorbesitzer:innen kann das sehr schwierig werden. Letztlich ist und bleibt der Autokauf bei Gebrauchten auch eine Sache des Vertrauens: Daher sollten potenzielle Käufer:innen immer auch auf ihr Bauchgefühl hören. Manche Angebote sind einfach zu gut, um wahr zu sein.