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Geht auch ganz einfach:

Gasprüfung für Wohnmobile & Wohnwagen: Ab Juni 2025 Pflicht

Dominik Mothes Redakteur

Die StVZO wird erweitert: Mit dem neuen Paragrafen zu Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen müssen nun auch Wohnmobile und Wohnwagen mit gasbetriebenen Heizungs- oder Kochsystemen an Bord regelmäßig zum Check. Wir verraten, ab wann die Regel gilt, was zu beachten ist und welche Strafen drohen.

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Gasprüfung für Wohnmobile & Wohnwagen
Die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen mit Flüssiggasanlage an Bord wird ab Juni 2025 Teil der StVZO – und somit Pflicht. Foto: Wim Woeber
Inhalt
  1. Gasprüfung für Wohnmobil & Wohnwagen: Pflicht ab Juni 2025
  2. Gasprüfung für Camper: Das wird gecheckt
  3. Wo kann die Gasprüfung durchgeführt werden?
  4. Was kostet eine Gasprüfung bei Wohnmobilen?
  5. Was müssen Reisemobil-Besitzer:innen beachten?
  6. Strafen: Das droht bei Überziehung der Prüffrist
 

Gasprüfung für Wohnmobil & Wohnwagen: Pflicht ab Juni 2025

Die Gasprüfungen bei Wohnmobilen und Wohnwagen führte in den vergangenen Jahren regelmäßig zu Verwirrung unter Campingfahrzeug-Besitzer:innen. Bis 2019 war ein gültiges Prüfzertifikat für die Hauptuntersuchung (HU) bei Wohnmobilen, nicht jedoch bei Wohnwagen Pflicht. Fehlte sie, wurde die Plakette aufgrund eines erheblichen Mangels verweigert. Seither wurde an einer neuen Regelung gearbeitet, die Gasprüfung zu einer freiwilligen Absicherung für Camper:innen, bis zum 1. April 2022 eine Neuregelung erarbeitet wurde, die die Prüfung von der HU trennte – bisher aber ohne Festlegung eines Turnus. Mit der Einführung des § 60 zu "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird der regelmäßige Check nun aber erneut Pflicht.

Die Änderung tritt zum 19. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Fahrzeuge mit einer Flüssiggasanlage an Bord – das betrifft Wohnmobile und Wohnwagen (hier ein Konzeptvergleich) sowie Verkaufswagen – wie für die HU alle zwei Jahre zur Gasprüfung vorgeführt werden. Diese ist jedoch mit Inkrafttreten der StVZO-Änderung kein Bestandteil der HU mehr, sondern wird separat von anerkannten Sachkundigen oder unabhängigen Prüfer:innen und Prüfinstituten durchgeführt.
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Checkliste zur Hauptuntersuchung im Video:

 
 

Gasprüfung für Camper: Das wird gecheckt

Bei der Gasprüfung werden alle vorhandenen Gasanlagen an Bord (hier alles zu Gasflaschen beim Camping) auf ihre Funktionstüchtigkeit hin kontrolliert. Die Prüfung nach Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) umfasst folgende Punkte:

  • Kücheneinrichtungen wie ein Gasherd oder ein gasbetriebener Absorber-Kühlschrank

  • Heizungs- und Kühlanlagen

  • Schläuche, Ventile oder Druckminderer

Gecheckt werden dabei Funktion, Dichtheit und Alter aller sicherheitsrelevanter Bauteile an Bord des Campingfahrzeugs. Ziel ist es, die Unfallgefahr durch austretendes Gas einer defekten Anlage zu minimieren. Dennoch raten Expert:innen dazu, sich mit einer Gaswarnanlage im Wohnmobil abzusichern. Eine defekte oder undichte Gasanlage birgt ein hohes Gefahrenpotenzial, etwa durch Verpuffungen oder Bildung hoher geruchs- und geschmackloser Kohlenmonoxid-Konzentrationen. Ein Kohlenmonoxid-Melder dient daher der Sicherheit an Bord.

 

Wo kann die Gasprüfung durchgeführt werden?

Mit der StVZO-Änderung findet die Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen zukünftig komplett von der HU separiert statt. Die Prüfung darf jedoch nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden, ist jedoch auch nicht ausschließlich an Prüforganisationen (z. B. Dekra, GTÜ, TÜV) geknüpft. Diese lassen sich etwa über die Webseite des Deutschen Verbands Flüssiggas (gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de) oder über eine speziell eingerichtete Webseite des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (g607.de) finden. Neben Spezialbetrieben bieten auch einige Kfz-Vertragswerkstätten mit Spezialisierung auf Campingfahrzeuge – etwa der Marke Fiat – die Prüfung als Zusatzleistung an. Auch Stützpunkte von Automobilclubs wie dem ADAC oder amtlich anerkannter Prüforganisationen wie GTÜ oder TÜV bieten eine Gasprüfung nach Arbeitsblatt G 607 an.

 

Was kostet eine Gasprüfung bei Wohnmobilen?

Die Kosten für die Prüfung der Gasanlage können je nach Prüfinstitut oder Prüfer:in sowie Einrichtung des Fahrzeugs zwischen 40 und 80 Euro betragen. Laut ADAC dauert die Prüfung in der Regel zwischen 20 und 45 min.

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Was müssen Reisemobil-Besitzer:innen beachten?

Wer ein Wohnmobil, einen Wohnwagen oder einen Verkaufswagen mit Flüssiggasanlage besitzt, hat noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, einen aktuellen Gasprüfbericht für das Fahrzeug anfertigen zu lassen. Ob die Prüfung des Fahrzeugs noch gültig ist, kann anhand einer Klebeplakette ähnlich der HU-Plakette abgelesen werden. Gelesen wird sie ebenfalls wie die bunte HU-Prüfplakette auf dem Kennzeichen: Die obenstehende Zahl (Monat) sowie die Jahreszahl auf der Plakette geben an, bis zu welchem Zeitpunkt die Prüfung wiederholt werden muss. Die Gasprüfung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und muss in diesem Rhythmus aktualisiert werden. Das Gasprüfbuch gibt ebenfalls Auskunft zur Gültigkeit der letzten Prüfung. Wichtig: Eine Gasprüfbescheinigung sollte ebenfalls als Beweis für die Gültigkeit der Prüfung mitgeführt werden.

Mit der StVZO-Änderung zur Gasprüfungs-Pflicht für Wohnwagen und Wohnmobilen ändert sich auch, was bei Neuzulassung (so ein Auto online zulassen) eines Campingfahrzeugs oder Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung zu beachten ist. In beiden Fällen muss vor der ersten Inbetriebnahme eine Gasprüfung stattfinden.

 

Strafen: Das droht bei Überziehung der Prüffrist

Camper:innen, die der Prüfpflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wer bei einer Kontrolle keine gültige Gasprüfung nachweisen kann, muss daher mit Bußgeldern (hier der aktuelle Bußgeldkatalog) rechnen. Diese richten sich – genau wie die Strafen für eine überzogene HU – nach der Zeit seit dem Fälligkeitsmonat. Folgende Bußgelder drohen:

  • Bis 2 Monate: Verwarnung

  • 2-4 Monate: 15 Euro

  • 4-8 Monate: 25 Euro

  • Über 8 Monate: 60 Euro

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