Auto tieferlegen: Wie tief darf ein Auto laut StVZO sein?

Über die Frage, wie tief ein tiefergelegtes Auto eigentlich sein darf, streiten sich Tuner:innen und Polizei regelmäßig. Das sagt die StVZO zur Tieferlegung!

Auto tieferlegen: Wie tief darf man ein Auto tieferlegen? Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung schreibt kein konkretes Maß bei der Bodenfreiheit vor. Trotzdem ist einiges bei der Tieferlegung eines Autos zu beachten. Foto: Imago
Auf Pinterest merken

Für eine Tieferlegung gibt es festgelegte Regeln

Neben Bodykit und Leistungssteigerung zählt das Fahrwerks-Tuning zu den liebsten Umbaumaßnahmen. Für eine legale Tieferlegung gibt es aber festgelegte Regeln, die eingehalten werden müssen.
Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

So laut darf ein Auto sein (Video):

Video Platzhalter
Video: AUTO ZEITUNG

Keine gesetzliche Mindesthöhe

Zwar gibt es seitens des Gesetzgebers keine Bedingung, wie viel Bodenfreiheit zwischen Fahrwerk und Asphalt liegen muss, wie der TÜV Nord informiert. Doch obwohl es keine verbindliche Mindesthöhe gibt, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in § 30 Abs.1 und 2 fest, dass Autos eine "straßenschonende Bauweise" besitzen müssen. Prüfen Sachverständige (TÜV, GTÜ, Dekra etc.) das tiefergelegte Fahrzeug bei einer Hauptuntersuchung (HU), Eintragung oder aufgrund einer nötig gewordenen Einzelabnahme, dient ein Schreiben namens "VdTÜV Merkblatt 751" als hilfreiches Arbeitsmittel. Hier haben wir alle Gebühren für die HU zusammengetragen. Die Angaben darin sind in keinem Gesetz verankert.

VdTÜV-Merkblatt 751 als Leitfaden

Wer plant, sein Auto tieferzulegen, sollte sich vor dem Umbau mit der entsprechenden Prüfstelle in Verbindung setzen und klären, welche Vorstellungen die Sachverständigen haben. Je nach Prüfstelle sind nämlich strengere oder weniger strenge Beurteilungen möglich. Ob ein getuntes Auto zu tief ist, können Sachverständige gemäß dem VdTÜV-Merkblatt 751 prüfen. Darin steht, dass das das Fahrzeug mit einer Person auf dem Fahrersitz und vollem Treibstofftank fähig sein muss, Hindernisse mit einer Breite von 800 mm und einer Höhe von 110 mm ohne Berührung zu überfahren.

Hierbei gibt es jedoch für den Tuning-Fan eine entscheidende Ausnahme: Karosserie-Anbauteile, die aus elastischem Material wie Kunststoff gefertigt sind, sind von dieser Regel ausgenommen. Eine weitere Komponente, die Fahrzeugbegeisterte aus rechtlicher Sicht bei Umbaumaßnahmen berücksichtigen müssen, ist der Mindestabstand bestimmter lichttechnischer Einrichtungen wie Scheinwerfer und Blinker sowie der Kennzeichen zur Fahrbahn. Wie Scheinwerfer selbst richtig eingestellt werden, erklären wir hier.

Auch interessant:

Scheinwerfer & Kennzeichen: StVZO regelt Mindesthöhe

Laut StVZO muss bei einer Tieferlegung berücksichtigt werden, dass die Lichtaustrittsunterkante von Fern- und Abblendlicht sowie der seitlichen Blinker mindestens 50 cm über dem Straßenbelag liegen muss. Außerdem darf die Unterkante des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 20 cm über dem Boden beginnen. Beim hinteren Kennzeichen muss der Abstand zum Boden mindestens 30 cm betragen. Wie der TÜV Süd erläutert, sollten Autobesitzer:innen lieber nur Fachleute an das Fahrwerk – darauf kommt es bei Achs- und Spurvermessung an – ihres vierrädrigen Lieblings lassen, weil es sich um einen Eingriff handele, der die Fahrsicherheit betrifft.

Abmessungen & Vorschriften zur Tieferlegung zur Übersicht

  • Das Auto muss Hindernisse mit einer Höhe von 110 mm und Breite von 800 mm überfahren können
  • Mindesthöhe der Lichtaustrittsunterkante lichttechnischer Einrichtungen berücksichtigen:
    Fern- und Abblendlicht 50 cm
    Blinker seitlich 50 cm
    Bremsleuchte 35 cm
    Schlussleuchte 35 cm
    Blinker vorne uns hinten 35 cm
    Rückfahrscheinwerfer 25 cm
    Seitenmarkierungsleuchten 25 cm
    Nebelscheinwerfer 25 cm
    Nebelschlussleuchte 25 cm








  • Mindesthöhe von Kennzeichen-Unterkante berücksichtigen:
    Kennzeichen hinten 30 cm
    Kennzeichen vorne 20 cm

Welche Nachteile hat eine Tieferlegung des Autos?

Eine Tieferlegung kann den Fahrkomfort verschlechtern, die Bodenfreiheit verringern, das Risiko für Schäden an Unterboden, Stoßdämpfern oder Auspuff erhöhen und die Eintragung beim TÜV erforderlich machen. Außerdem kann sie den Reifenverschleiß erhöhen und die Fahrdynamik bei Schlaglöchern oder schlechten Straßen negativ beeinflussen.

Wie viel kostet es, eine Tieferlegung eintragen zu lassen?

Die Kosten für die Eintragung einer Tieferlegung variieren je nach Umfang und Art der Abnahme.

  • Einzelabnahme nach §21 StVZO: Diese ist erforderlich, wenn keine ABE oder Teilegutachten vorliegt. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 150 und 250 Euro, abhängig vom Aufwand und der Prüfstelle
  • Änderungsabnahme nach §19 StVZO: Bei vorhandenen Teilegutachten oder ABE für einzelne Komponenten kann eine Änderungsabnahme ausreichend sein. Die Kosten beginnen bei etwa 150 Euro, können aber je nach Anzahl der geprüften Teile und Aufwand variieren

Zusätzlich fallen Eintragungskosten bei der Zulassungsstelle an, die in der Regel knapp 20 Euro betragen. Insgesamt können die Gesamtkosten für die Tieferlegungseintragung zwischen 150 und 300 Euro liegen, abhängig von den spezifischen Anforderungen und der Prüfstelle.