14.08.2012
Ratgeber: Führerschein-Entzug im Ausland – Alkohol, Rasen, Geisterfahrt
Fahrerlaubnis auch hierzulande in Gefahr
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Führerschein-Entzug im Ausland
Bei erheblichen Verkehrsverstößen im Ausland kann die "Pappe" auch in Deutschland einbehalten werden © Getty Images
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Führerschein-Entzug im Ausland: Bei grober Missachtung von Verkehrsregeln droht auch im Urlaub Ärger. So kann die "Pappe" in Deutschland einbehalten werden
Alkohol, Rasen, Geisterfahrt - auch im Ausland droht der Entzug des Führerscheins bei grober Missachtung der Verkehrsregeln. Doch es gibt Abstufungen bei der Strafe, informiert der "TÜV Nord Mobilität".
Etwa in Österreich oder Spanien darf die Polizei einen in Deutschland ausgestellten Führerschein nicht komplett entziehen, sondern nur vorübergehend einbehalten und damit ein Fahrverbot erteilen. Das einbehaltene Dokument muss sie anschließend an die zuständige Ausstellungsbehörde in Deutschland schicken.
Führerschein-Entzug bei Verstößen im Ausland möglich
In Deutschland kann der Verkehrssünder seinen Führerschein dann wieder ausgehändigt bekommen. Doch das ist keine Selbstverständlichkeit, denn die deutschen Behörden dürfen auf Basis der Informationen von Kollegen aus dem Ausland bei erheblichen Verstößen zum Beispiel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
Bis die bestanden ist - so lange bleibt die "Pappe" eingezogen.
dpa/az
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