Bekifft am Steuer (Cannabis): Fahrerlaubnis (Urteil) Führerschein nach erstmaliger Cannabis-Fahrt nicht automatisch weg
Ist der Führerschein bereits weg, wenn Autofahrer zum ersten Mal bekifft am Steuer erwischt werden? Bislang haben Verwaltungsgerichte unterschiedliche Antworten auf die Frage des Cannabis-Konsums gegeben. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht hat nun Klarheit geschaffen!
Wer nach dem Cannabis-Konsum zum ersten Mal bekifft am Steuer erwischt wird, muss nicht direkt den Führerschein abgeben. Stattdessen muss in solchen Fällen zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten von den zuständigen Behörden eingeholt werden, das die Zweifel an der Fahreignung bestätigt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil entschieden. Demnach rechtfertige ein erstmaliger Verstoß gegen die gebotene Trennung zwischen dem verantwortlichen Führen eines Fahrzeugs und der Einname von Rauschmitteln nicht den dauerhaften Entzug des Führerscheins. Als Grenzwert gilt übrigens eine Konzentration von einem Nanogramm pro Milliliter des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut: Ab da sei von einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aufgrund einer psychoaktiven Wirkung des Rauschmittels auszugehen, hieß es in dem Urteil. Mehr zum Thema: So Promillewert berechnen
Alkohol am Steuer (Video):
Fahrerlaubnis weg, weil bekifft am Steuer? Urteil!
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Cannabis-Konsum am Steuer wurden unterschiedliche Rechtsauffassungen verschiedener Verwaltungsgerichte vereinheitlicht. Bislang kamen die nämlich zu unterschiedlichen Ergebnissen. Wer etwa in Nordrhein-Westfalen erstmalig bekifft am Steuer erwischt wurde, war seinen Führerschein regelmäßig los. In Bayern hingegen wurden Autofahrer für die gleiche Ordnungswidrigkeit zunächst einmal zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt. Erst danach konnte die Führerscheinbehörde abschließend darüber entscheiden, ob Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Künftig wird deutschlandweit nicht mehr von einer Momentaufnahme bei einer Polizei-Kontrolle auf die generelle Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen geschlossen. Stattdessen fällt die Entscheidung unter Berücksichtigung belastbarer Daten von einem Mediziner und einem Psychologen. Mehr zum Thema: Bußgeldkatalog 2019