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Rettungsgasse richtig bilden: Regeln, Strafen & Tipps

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin

Die Rettungsgasse ist Pflicht – und kann im Ernstfall Leben retten. Doch viele wissen nicht, wie sie korrekt gebildet wird. Was laut StVO auf Autobahnen, außerorts und innerorts gilt, erklären wir hier.

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Inhalt
  1. Pflicht zur Rettungsgasse: Das sagt die StVO
  2. So bildet man die Rettungsgasse richtig
  3. Sonderregel: Rote Ampel darf überfahren werden
  4. Bußgelder bei Missachtung der Rettungsgasse
  5. Technik gegen blockierende Fahrzeuge: Rettungsgassen-Kamera

 

Pflicht zur Rettungsgasse: Das sagt die StVO

Gemäß § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rettungsgasse zu bilden, sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Das bedeutet, dass nicht erst ein Rettungsfahrzeug von hinten herannahen muss, bevor das Platzmachen zur Pflicht wird. Auch ohne sichtbare oder hörbare Einsatzfahrzeuge muss die Rettungsgasse frei sein. Wie man sich bei sich nähernden Einsatzfahrzeugen richtig verhält, erklären wir hier.
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So bildet man die Rettungsgasse (Video):

 
 

So bildet man die Rettungsgasse richtig

Die Rettungsgasse muss immer zwischen dem äußersten linken Fahrstreifen und dem danebenliegenden Fahrstreifen gebildet werden – unabhängig davon, ob es zwei, drei oder mehr Spuren gibt.

  • Zweispurig: Linke Spur nach links, rechte Spur nach rechts.

  • Mehrspurig: Nur die Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts.

  • Innerorts oder auf einspurigen Straßen: Fahrzeuge müssen möglichst weit nach rechts ausweichen, dürfen dabei aber nicht mit dem Heck in die Rettungsgasse ragen.

Tipp: Um das Ausweichen sichtbar zu machen, sollte der Blinker gesetzt werden.

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

 

Sonderregel: Rote Ampel darf überfahren werden

Um eine Rettungsgasse zu ermöglichen, dürfen Autofahrer:innen an einer roten Ampel einige Meter in den Kreuzungsbereich einfahren – aber nur, wenn die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen gewährleistet bleibt. Alle weiteren Infos zu Rotlichtverstößen gibt es hier.

 

Bußgelder bei Missachtung der Rettungsgasse

Seit dem 19. Oktober 2017 gelten deutlich erhöhte Strafen. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit folgenden Sanktionen rechnen (Stand: Juli 2025):

VerstoßBuß­geldPunk­teFahrverbot
Auf Auto­bahn oder außerorts keine Rettungsgasse bei stockendem Verkehr200 €21 Monat
... mit Behin­derung240 €21 Monat
... mit Gefähr­dung280 €21 Monat
... mit Sachbe­schädigung320 €21 Monat
Fahrzeug mit Blaulicht und Martins­horn behindert240 €21 Monat
... mit Gefähr­dung280 €21 Monat
... mit Sachbe­schädigung320 €21 Monat
Außer­­orts bei stocken­­dem Verkehr durch Rettungs­­gasse fahren240 €21 Monat
... mit Behin­derung280 €21 Monat
... mit Gefähr­dung300 €21 Monat
... mit Sachbe­schädigung320 €21 Monat
 

Technik gegen blockierende Fahrzeuge: Rettungsgassen-Kamera

Die "Emergency Lane Camera" (ELC) wurde im Frühjahr 2021bei "Jugend forscht" vorgestellt. Ein 17-jähriger Schüler aus Hessen entwickelte das System, um Rettungsgassen-Verstöße automatisiert zu erfassen. Die Kamera wird an der Windschutzscheibe von Einsatzfahrzeugen angebracht und aktiviert sich beim Einschalten des Martinshorns. Sie erkennt blockierende Fahrzeuge und dokumentiert Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Standort sowie Dauer der Blockade. Die gesammelten Daten sollen an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Das hessische Innenministerium bekundete bereits 2021 Interesse an der Idee, betonte jedoch, dass nur die Polizei rechtlich befugt sei, verwertbare Beweismittel für Verkehrsverstöße zu erfassen. Der Einsatz der ELC müsste daher gesetzlich geprüft und geregelt werden.

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