Rettungsgasse richtig bilden: Regeln, Strafen & Tipps
Pflicht zur Rettungsgasse: Das sagt die StVO
Gemäß § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rettungsgasse zu bilden, sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Das bedeutet, dass nicht erst ein Rettungsfahrzeug von hinten herannahen muss, bevor das Platzmachen zur Pflicht wird. Auch ohne sichtbare oder hörbare Einsatzfahrzeuge muss die Rettungsgasse frei sein. Wie man sich bei sich nähernden Einsatzfahrzeugen richtig verhält, erklären wir hier.
Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
So bildet man die Rettungsgasse (Video):
So bildet man die Rettungsgasse richtig
Die Rettungsgasse muss immer zwischen dem äußersten linken Fahrstreifen und dem danebenliegenden Fahrstreifen gebildet werden – unabhängig davon, ob es zwei, drei oder mehr Spuren gibt.
Zweispurig: Linke Spur nach links, rechte Spur nach rechts.
Mehrspurig: Nur die Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts.
Innerorts oder auf einspurigen Straßen: Fahrzeuge müssen möglichst weit nach rechts ausweichen, dürfen dabei aber nicht mit dem Heck in die Rettungsgasse ragen.
Tipp: Um das Ausweichen sichtbar zu machen, sollte der Blinker gesetzt werden.
Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:
Sonderregel: Rote Ampel darf überfahren werden
Um eine Rettungsgasse zu ermöglichen, dürfen Autofahrer:innen an einer roten Ampel einige Meter in den Kreuzungsbereich einfahren – aber nur, wenn die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen gewährleistet bleibt. Alle weiteren Infos zu Rotlichtverstößen gibt es hier.
Bußgelder bei Missachtung der Rettungsgasse
Seit dem 19. Oktober 2017 gelten deutlich erhöhte Strafen. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit folgenden Sanktionen rechnen (Stand: Juli 2025):
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Auf Autobahn oder außerorts keine Rettungsgasse bei stockendem Verkehr | 200 € | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn behindert | 240 € | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Außerorts bei stockendem Verkehr durch Rettungsgasse fahren | 240 € | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Technik gegen blockierende Fahrzeuge: Rettungsgassen-Kamera
Die "Emergency Lane Camera" (ELC) wurde im Frühjahr 2021bei "Jugend forscht" vorgestellt. Ein 17-jähriger Schüler aus Hessen entwickelte das System, um Rettungsgassen-Verstöße automatisiert zu erfassen. Die Kamera wird an der Windschutzscheibe von Einsatzfahrzeugen angebracht und aktiviert sich beim Einschalten des Martinshorns. Sie erkennt blockierende Fahrzeuge und dokumentiert Kennzeichen, Datum, Uhrzeit, Standort sowie Dauer der Blockade. Die gesammelten Daten sollen an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Das hessische Innenministerium bekundete bereits 2021 Interesse an der Idee, betonte jedoch, dass nur die Polizei rechtlich befugt sei, verwertbare Beweismittel für Verkehrsverstöße zu erfassen. Der Einsatz der ELC müsste daher gesetzlich geprüft und geregelt werden.