Kein Fahrverbot trotz Rotlichtverstoß: Video Gericht spricht Autofahrer frei
Eine rote Ampel überfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe zwischen 90 und 360 Euro sowie einem Fahrverbot von vier Wochen geahndet. Nicht aber bei einem Autofahrer, der bei einem Rotlichtverstoß ein querendes Polizeiauto nötigte, ihm auszuweichen. Grundsätzlich muss ein qualifizierter Rotlichtverstoß, also das Überfahren einer roten Ampel, eine Sekunde nach Lichtwechsel nachgewiesen werden. Das zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) berichtet (Az.: 2 SsOWi 160/16 (90/16).