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Tagfahrlicht: Pflicht, Vorteile & Nachrüstung erklärt

Johannes Beck Redakteur

Ohne diese Leuchten geht an neuen Fahrzeugen nichts mehr: Die Rede ist vom Tagfahrlicht. Mittlerweile serienmäßig an Bord hilft es, die Sichtbarkeit des Autos am Tag zu verbessern. Was man zum Tagfahrlicht wissen muss und wie man es nachrüstet, haben wir hier zusammengefasst. 

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Das eingeschaltete Tagfahrlicht eines Audi A4.
Dank Tagfahrleuchten wird die Sichtbarkeit des Autos über Tag verbessert. Bei Neuwagen sind sie seit 2011 Pflicht. Foto: Audi
Inhalt
  1. Was ist Tagfahrlicht und wozu dient es?
  2. Welche Vorteile bietet Tagfahrlicht?
  3. Ist Tagfahrlicht in Deutschland Pflicht?
  4. Tagfahrlicht vs. Abblendlicht: Was ist erlaubt?
  5. Wie erkennt man aktives Tagfahrlicht?
  6. Was gilt im Ausland?
  7. Kann Tagfahrlicht nachgerüstet werden?
  8. Darf Tagfahrlicht mit dem Rücklicht gekoppelt werden?
  9. Was passiert bei Defekten?
 

Was ist Tagfahrlicht und wozu dient es?

Tagfahrlicht (TFL) sind in der Regel energiesparende LED-Leuchten an der Fahrzeugfront, die speziell dafür konzipiert wurden, ein Fahrzeug am Tag besser sichtbar zu machen. Anders als das Abblendlicht dient es nicht dazu, die Fahrbahn auszuleuchten, sondern ausschließlich der Verbesserung der Sichtbarkeit im Straßenverkehr. Dadurch sollen Auffahrunfälle und Kollisionen bei Tageslicht reduziert werden. Die Leuchten sind häufig direkt in die Hauptscheinwerfer integriert oder als separate Lichtstreifen unterhalb der Frontscheinwerfer platziert.

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

 

Welche Vorteile bietet Tagfahrlicht?

Tagfahrlicht erhöht die Sichtbarkeit des Fahrzeugs bei:

  • Sonnenschein oder starker Reflexion auf der Fahrbahn

  • Licht-Schatten-Wechseln im Wald oder in Tunneln

  • Morgendlicher oder abendlicher Dämmerung

  • Regen, Sprühnebel oder diffusem Tageslicht

Dabei verbraucht das System deutlich weniger Strom als konventionelles Abblendlicht und trägt so zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs bei – wenn auch in geringem Maß.

 

Ist Tagfahrlicht in Deutschland Pflicht?

In Deutschland ist die Ausstattung mit Tagfahrleuchten für neu zugelassene Fahrzeuge seit Februar 2011 verpflichtend. Eine Pflicht diese an älteren Fahrzeugen nachzurüsten, besteht allerdings nicht. In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht zur Nutzung von Tagfahrlicht. Für Krafträder gilt eine Ausnahme: Fahrer:innen von Motorrädern und motorisierten Zweirädern müssen laut § 17 Abs. 2a StVO auch am Tag mit Licht fahren – entweder mit eingeschaltetem Abblendlicht oder mit zugelassenem Tagfahrlicht.

 

Tagfahrlicht vs. Abblendlicht: Was ist erlaubt?

Tagfahrlicht darf nur bei guten Sichtverhältnissen verwendet werden. Sobald es dämmert, dunkel wird oder die Sicht durch Regen, Nebel oder Schnee beeinträchtigt ist, muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Das ist gesetzlich geregelt und soll sicherstellen, dass auch der rückwärtige Verkehr das Fahrzeug erkennen kann. Wer tagsüber auf Nummer sicher gehen möchte, darf auch mit Abblendlicht fahren. Dieses verbraucht jedoch mehr Energie als Tagfahrleuchten.

Wichtig: Tagfahrlicht leuchtet in der Regel nur vorne – das Heck bleibt dunkel. Bei schlechter Sicht besteht dadurch Unfallgefahr für den nachfolgenden Verkehr.

 

Wie erkennt man aktives Tagfahrlicht?

Ein typisches Merkmal von aktivem Tagfahrlicht ist, dass die vorderen Leuchten hell, aber nicht blendend leuchten, während das Rücklicht deaktiviert bleibt. Es gibt kein standardisiertes Symbol für Tagfahrlicht am Armaturenbrett – das System schaltet sich in der Regel automatisch mit der Zündung ein und bei Aktivierung des Abblendlichtes wieder aus.

 

Was gilt im Ausland?

In vielen europäischen Ländern ist Licht am Tag verpflichtend. Dabei kann es sich um Tagfahrlicht oder um Abblendlicht handeln. Eine Auswahl:

  • Italien, Kroatien, Polen: Lichtpflicht auf allen Straßen – Tagfahrlicht erlaubt

  • Tschechien, Norwegen, Schweden: Lichtpflicht ganzjährig – Abblend- oder Tagfahrlicht zulässig

  • Österreich: keine generelle Pflicht, aber Empfehlung

  • Frankreich, Spanien: nur auf Landstraßen oder bei schlechten Sichtverhältnissen empfohlen

Vor Reisen ins Ausland sollte die jeweils gültige Regelung geprüft werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

 

Kann Tagfahrlicht nachgerüstet werden?

Ja, Tagfahrlicht lässt sich auch bei älteren Fahrzeugen nachrüsten. Es gibt zwei Optionen:

  • Fahrzeugspezifische Nachrüstsätze mit passender Optik und Montagepunkten

  • Universelle Anbausätze, die per Halterung oder Einbau montiert werden

Achtung: Nur Systeme mit Zulassung nach ECE-Regelung R87 sind erlaubt. Außerdem muss sich das Tagfahrlicht automatisch deaktivieren, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird.

 

Darf Tagfahrlicht mit dem Rücklicht gekoppelt werden?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, Tagfahrlicht und Rücklicht zu koppeln. Einige Hersteller integrieren solche Lösungen in die Fahrzeugsoftware oder bieten sie als Sonderausstattung an. Allerdings ist das gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Koppelung erhöht vor allem bei diffuser Witterung die Sichtbarkeit – insbesondere für den nachfolgenden Verkehr.

 

Was passiert bei Defekten?

Ist eine Tagfahrleuchte defekt, wird dies bei der Hauptuntersuchung (HU) als erheblicher Mangel gewertet – vorausgesetzt, das Fahrzeug ist serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet. Die Leuchten müssen dann instandgesetzt oder ersetzt werden. Ohne Reparatur wird keine gültige TÜV-Plakette vergeben.

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