Handy am Steuer: Strafen, BuĂgelder & Folgen fĂŒr die Probezeit
Die Benutzung des Handys am Steuer ist nach § 23 der StVO verboten und steht unter Strafe. Die AUTO ZEITUNG kennt die Höhe des BuĂgelds, sagt, wann Punkte drohen und was in der Probezeit gilt.
Das Handy am Steuer zu benutzen, ist verboten. 2017 wurde § 23 der StraĂenverkehrsordnung (StVO) dahingehend deutlich verschĂ€rft und die Strafen angehoben. Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten, wĂ€hrend man Auto fĂ€hrt, sondern auch die Bedienung sĂ€mtlicher anderer Funktionen des GerĂ€ts. Sogar das Tippen auf das Display, um die Uhrzeit zu lesen oder das Ablehnen eines Anrufs ist nicht erlaubt, wenn man das GerĂ€t dafĂŒr in die Hand nimmt (Az.: 1 Ss 1/14).Â
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So verjĂ€hrt der BuĂgeldbescheid (Video):

Welche Strafe bei Handy am Steuer?
Ob BuĂgeld, Punkte oder Fahrverbot als Strafe fĂŒr die Benutzung des Mobiltelefons wĂ€hrend der Fahrt richtet sich nach der Schwere der GefĂ€hrdung des StraĂenverkehrs. Wird man mit Handy am Steuer erwischt, belĂ€uft sich das BuĂgeld auf mindestens 128 Euro sowie einen Punkt. Kommt eine GefĂ€hrdung hinzu, betrĂ€gt die Strafe schon 178 Euro BuĂgeld, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer SachbeschĂ€digung, sind das 228 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot (Stand: November 2025).
Ist man mit dem Handy am Ohr zu schnell unterwegs und wird geblitzt, begeht man gleich mehrere Ordnungswidrigkeiten (Handy am Steuer, GeschwindigkeitsĂŒbertretung) gleichzeitig. Juristische Profis sprechen in diesem Fall von Tateinheit. Bedeutet: Die BuĂgelder werden nicht komplett addiert. Im Normalfall wird das teurere BuĂgeld fĂ€llig und das gĂŒnstigere Vergehen kommt nur zur HĂ€lfte obendrauf.
Im Ausland wird das Handy am Steuer ebenfalls bestraft. Die Höhe des BuĂgelds variiert von Land zu Land. Vergleichsweise gering fĂ€llt die Strafe mit mindestens 25 Euro in Ungarn, Bulgarien oder Lettland aus. Teurer wird es beispielsweise in Spanien oder DĂ€nemark (ab 200 Euro). In GroĂbritannien werden mindestens 240 Euro BuĂgeld fĂ€llig, in Island 285 Euro, in den Niederlanden 350 Euro und in Estland bis zu 400 Euro.
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Nicht nur das Handy am Steuer ist verboten
Der Begriff "Handy" ist eigentlich irrefĂŒhrend, denn das Verbot umfasst sĂ€mtliche elektronischen GerĂ€te, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen. Dazu zĂ€hlen neben Handys unter anderem auch Smartphones, Tablets, E-Book-Reader, Smartwatches, Notebooks, DiktiergerĂ€te, NavigationsgerĂ€te, Fernseher, MP3-Player und VR-Brillen. Ab dem 1. Juli 2020 sind auch ausdrĂŒcklich FunkgerĂ€te verboten (§ 52 Absatz 4 StVO).
Wer eine Smartwatch am Handgelenk trĂ€gt, darf laut Jurist:innen des ADAC ihre Sprachsteuerung und Vorlesefunktion benutzen. Auch die anderweitige Bedienung sei erlaubt, wenn man dazu nur kurz auf die Smartwatch blickt. Ist die Smartwatch nicht am Handgelenk befestigt, sondern wird in der Hand gehalten, dĂŒrfe sie nicht benutzt werden. Das betrifft auch E-Zigaretten. Wenn diese ein Touchscreen haben, und wĂ€hrend der Fahrt benutzt werden, kann man ein BuĂgeld wie beim Handy riskieren.
Handy & Co.: Das ist beim Autofahren erlaubt
- Die GerĂ€te dĂŒrfen wĂ€hrend der Fahrt nur bedient werden, wenn sie sich in einer Halterung befinden und auch nur dann, wenn eine "kurze Blickzuwendung" auf das GerĂ€t reicht und es die StraĂen-, Verkehrs-, Sicht- und WetterverhĂ€ltnisse erlauben.
- VerfĂŒgt das GerĂ€t ĂŒber eine Sprachsteuerung, so darf man diese auch bei laufendem Motor benutzen und beispielsweise Nachrichten diktieren. Das Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt â egal ob nachgerĂŒstet oder ab Werk im Fahrzeug vorhanden.
- Das BloĂe in die Hand nehmen eines Handys beim Autofahren ist ebenfalls nicht verboten: Man darf das GerĂ€t im Auto auch wĂ€hrend der Fahrt verlegen â etwa, um an einen anderen Gegenstand zu kommen (Az. 2 Rb 24 Ss 1269/18). Auch das Anstecken eines Ladekabels ist wĂ€hrend der Fahrt erlaubt (Az. 4 RBs 92/19).
- Steht das Fahrzeug und ist der Motor komplett abgeschaltet, darf man das Handy am Steuer in die Hand nehmen und bedienen. Dies gilt ausdrĂŒcklich nicht an der Ampel oder wenn der Motor nur durch die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.
Urteile zum Handyverbot am Steuer
Das Verbot des Handys am Steuer gilt zwar pauschal, dennoch sind es einzelne FĂ€lle, welche die Benutzung genauer definieren. Wie lang eine "kurze Blickzuwendung" letztendlich ist, mĂŒssen Gerichte im Einzelfall bestimmen. Der Gesetzgeber macht dazu keine genaueren Zeitangaben.
Das DrĂŒcken einer Funktionstaste, um zu prĂŒfen, ob das GerĂ€t noch lĂ€uft, ist verboten (Az. 3 Ws (B) 160/19 - 122 Ss 66/19). Gleiches gilt fĂŒr das KĂŒhlen eines zu heiĂ gewordenen Handys vor der LĂŒftungsdĂŒse, da Fahrer:innen nicht mehr beide HĂ€nde zum Fahren frei haben (Az. 3 Ws (B) 50/19). Auch das Einklemmen des GerĂ€ts zwischen Ohr und Schulter oder das Ablegen auf dem Oberschenkel gilt als unzulĂ€ssiges Halten und ist verboten (Az.: III-1 RBs 347/20).
Die Benutzung der Videotelefonie ist ebenfalls untersagt, weil Fahrer:innen hierzu mehr als eine kurze Blickzuwendung tÀtigen muss (Az. 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)). HÀlt man das GerÀt in der rechten Hand und das Display leuchtet in Richtung Oberkörper, begeht man bereits einen Handyverstoà (Az. 3 Ws (B) 273/19). Eine Sprechbewegung muss dann nicht nachweisbar sein.
Probezeit & Wiederholungstat
Befindet man sich noch in der Probezeit, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird, drohen drastische Folgen. Weil es als A-VerstoĂ behandelt wird (im Gegensatz zu leichteren B-VerstöĂen), wird nicht nur das BuĂgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fĂ€llig, sondern auch eine VerlĂ€ngerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar (Stand: November 2025). Wird man als FĂŒhrerscheinneuling mehrfach erwischt, wird der FĂŒhrerschein eingezogen. Im Extremfall kann die BuĂgeldstelle ein darĂŒberhinausgehendes Fahrverbot verhĂ€ngen. Zu beachten gilt: Auch die Nutzung des Handys auf dem Fahrrad wird als A-VerstoĂ gewertet. WiederholungstĂ€ter:innen, die bereits aus der Probezeit raus sind, mĂŒssen ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. Das kann bis zu drei Monaten betragen.
Einspruch & Beweis
- Wird man mit dem Handy am Steuer erwischt und hat gute GrĂŒnde, die belegen, dass man das GerĂ€t nicht benutzt hat, kann sich ein Einspruch lohnen. Verschiedene Urteile zeigen, dass der Beweis der Nutzung von Funktionen fĂŒr die Gegenseite mitunter schwierig sein kann. So folgte das Oberlandesgericht Köln einem Einspruch, weil das Handy lediglich von der TĂŒrablage in die Mittelkonsole gelegt wurde. In diesem Fall ist allerdings wichtig, dass das GerĂ€t ausgeschaltet war (Az. 2 Ss OWi 528/06).
- In einem anderen Fall suchte eine Frau in ihrer Handtasche das klingelnde Handy, um es ihrem Beifahrer zu geben. Auch hier hat das OLG Köln dem Einspruch der Frau recht gegeben, weil sie nicht auf das Display schaute (Az. III-1 RBs 284/14).
- Ein Einspruch vor dem OLG Bamberg war ebenfalls erfolgreich, weil das Handy nur aufgehoben wurde, nachdem es heruntergefallen war (Az. 3 Ss OWi 452/07).
Statistiken zur Gefahr von Handys am Steuer
Eine Studie Ablenkung am Steuer der Allianz zeigt: Die Bedienung von Kommunikations-, Unterhaltungs- und Komforttechniken steigert das Unfallrisiko enorm. Telefonieren mit Handy in der Hand erhöht das Unfallrisiko um 32 Prozent, das Textnachrichtenlesen um 56 Prozent und das Nachrichtenschreiben sogar um 61 Prozent. Ăhnliche Zahlen lieferte bereits eine wissenschaftliche Studie der UniversitĂ€t Virginia (USA). Laut deren Ergebnisse steigt die Unfallgefahr nach dem Griff zum Handy um das FĂŒnffache und beim Lesen/Tippen einer SMS noch weiter drastisch an â bei der Eingabe einer Telefonnummer sogar auf das Zwölffache.
Der Leiter des Allianz Zentrum fĂŒr Technik, Christoph Lauterwasser, zeigt sich besorgt, denn "der Anteil an Autofahrerinnen und -fahrern, die das Smartphone in die Hand nehmen und eine Textnachricht schreiben oder lesen, zwischen 2016 und 2022 von 15 auf 24 Prozent um fast zwei Drittel erhöht hat". AuĂerdem wĂŒrden elektronische GerĂ€te am Steuer in der Hand "immer mehr auch zum Spielen, MusikauswĂ€hlen, Bilderanschauen, Websurfen oder anderem genutzt", so Lauterwasser. "Bei unserer Befragung 2016 bejahten dies nur sechs Prozent, im Jahr 2022 bekannte sich bereits jeder FĂŒnfte (22 Prozent) dazu."
Die Unfallgefahr wird dadurch um 58 Prozent höher. Am hĂ€ufigsten abgelenkt sind laut der Studie der Allianz Autofahrende im Alter von 18 bis 24 Jahren. 30 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben an, wĂ€hrend der Fahrt das Smartphone in die Hand zu nehmen um zu telefonieren, sogar 48 Prozent der 18- bis 24-JĂ€hrigen wĂŒrden wĂ€hrend der Fahrt Nachrichten tippen oder lesen.
Wie groĂ die Gefahr der Benutzung eines Handys am Steuer ist, machen folgende Zahlen deutlich: Eine kurze Ablenkung von drei Sekunden, etwa zum Lesen einer Nachricht, bedeutet bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen "Blindflug"Â ĂŒber 42 m Fahrstrecke. Die blind zurĂŒckgelegte Distanz steigt mit dem Tempo: Bei 120 km/h legt man in nur drei Sekunden schon 100 m zurĂŒck. Strecke wie Zeit, die fehlt, um im Notfall Hindernissen auszuweichen oder auf FuĂgĂ€nger:innen zu reagieren.
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