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Bußgeldkatalog: Beleuchtung

Bußgeldkatalog: Beleuchtung & Strafen | Licht

23.03.2010

Bußgeldkatalog - Beleuchtung

  
  Fahrzeugregelungen:  
  BELEUCHTUNG         
  Alle Verstöße zum Thema falsches Verhalten bei Unfällen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog:
 

Tatbestand:

Bußgeld in (EUR)

Punkte

Fahrverbot

Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt

10 €

-

nein

- mit Gefährdung

15 €

-

nein

- mit Sachbeschädigung

35 €

-

nein

Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren

10 €

-

nein

- mit Gefährdung

15 €

-

nein

- mit Sachbeschädigung

35 €

-

nein

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren

25 €

-

nein

- mit Sachbeschädigung

35 €

-

nein

Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren

40 €

3

nein

Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht

20 €

-

nein

- mit Sachbeschädigung

35 €

-

nein

 
  (Quelle: Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)