Das gilt 2026

Aktueller Bußgeldkatalog (2026): Infos zu Punkten in Flensburg

Der aktuelle Bußgeldkatalog beinhaltet alle Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote (bzw. Führerscheinentzug), die innerorts und außerorts bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung drohen. Welche Verstöße werden ab 2026 stärker geahndet? Die AUTO ZEITUNG informiert über alle Änderungen!

Ein Detailbild eines Bußgeldbescheides.
Der Bußgeldkatalog ist seit dem 9. November 2021 in Kraft, ab 2026 werden bestimmte Verstöße stärker geahndet. Foto: Imago
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Im aktuellen Bußgeldkatalog (2026) sind sämtliche Geldstrafen aufgelistet, die Verkehrsteilnehmer:innen auferlegt werden, sobald sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen – also etwa beim zu schnellen Fahren innerorts oder außerorts, bei Abstandsvergehen oder bei Missachtung einer Ampel. Die aktuelle StVO gilt seit 9. November 2021, wobei immer wieder Änderungen hinzukommen.

Auto-Posen verboten (Video)

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Strengere Auslegung bestehender Regeln 2026

Rettungsgasse: Hohe Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die Rettungsgasse werden 2026 besonders streng verfolgt. Wer keine Rettungsgasse bildet oder diese blockiert, muss mit Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Die konsequentere Ahndung soll durch verstärkte Kontrollen realisiert werden.

Geschwindigkeit: Strafen bleiben konsequent

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden ab 2026 konsequent sanktioniert. Bereits geringere Überschreitungen führen zu spürbaren Bußgeldern, während ab 21 km/h zu viel zusätzlich Punkte drohen. Insbesondere in sensiblen Bereichen wie Innenstädten oder vor Schulen wird verstärkt kontrolliert.

Parkverstöße: Bis zu 110 Euro möglich

Verstöße beim Parken werden ebenfalls strenger geahndet. Falschparken auf Geh- oder Radwegen, in zweiter Reihe oder in Feuerwehrzufahrten führt weiterhin zu erhöhten Bußgeldern von bis zu 110 Euro. Die Durchsetzung dieser Regeln wird ab 2026 konsequenter gehandhabt, um Behinderungen und Gefährdungen zu reduzieren.

Auto-Posing: Lärm wird geahndet

Das sogenannte Auto-Posing rückt stärker in den Fokus der Behörden. Unnötiger Lärm sowie vermeidbare Abgasbelastungen werden gezielter kontrolliert und geahndet. Bußgelder von bis zu 100 Euro bleiben bestehen, werden jedoch häufiger verhängt.

Rechtsabbiegen: Strenge Regeln für Lkw

Auch beim Rechtsabbiegen mit schweren Fahrzeugen gelten strenge Vorschriften. Lkw müssen innerorts weiterhin Schrittgeschwindigkeit einhalten. Verstöße werden mit Bußgeldern und Punkten geahndet, wobei die Kontrolldichte zunimmt, um insbesondere ungeschützte Verkehrsteilnehmer:innen besser abzusichern. Verstöße werden mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet.

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Änderungen im Bußgeldkatalog 2025

Geschwindigkeitsüberschreitung

Aufgrund der Änderungen im Bußgeldkatalog gibt es ab 2025 bereits ab einer Überschreitung von 21 km/h außerorts einen Punkt in Flensburg. Bislang war dies erst ab 31 km/h der Fall. Zudem droht ein Bußgeld von 100 Euro, wenn man mehr als 21 km/h außerorts zu schnell ist. Gleiches gilt auch innerorts. Auch hier droht ein Punkt in Flensburg, wenn man schneller ist als 21 km/h, das Bußgeld beträgt dann 115 Euro. Bei mehr als 31 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit sind es zwei Punkte, 260 Euro Bußgeld sowie ein Monat Fahrverbot. Gut zu wissen: Zwei mal im Jahr gibt es deutschlandweit einen sogenannten Blitzermarathon (hier alle Infos), bei dem die Polizei besonders viele Radarmessungen vornimmt.

Überfahren einer roten Ampel

Bei der Missachtung einer roten Ampel drohen ab 2025 nun immer Punkte und auch eher Fahrverbote. Ist die Ampel unter einer Sekunde lang rot und Autofahrende überfahren diese, droht ein Punkt sowie ein Bußgeld von 90 Euro. Wurde dabei jemand gefährdet, sind es zwei Punkte, 200 Euro Strafe sowie ein Monat Fahrverbot. Noch teurer wird es, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot ist. Dann drohen zwei Punkte, eine Strafe von 200 Euro sowie ein Monat Fahrverbot.

Übrigens: In der Probezeit gilt das Überfahren einer roten Ampel als schwerwiegender A-Verstoß. Für Fahranfänger:innen bedeutet dies, dass die Probezeit um zwei zusätzliche Jahre verlängert wird.

Abstandsverstoß

Der Bußgeldkatalog 2025 sieht auch Veränderungen beim Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes vor. Wird der Abstand bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h nicht eingehalten, droht immer ein Punkt in Flensburg. Das Bußgeld beträgt mindestens 75 Euro, wenn weniger als ein Viertel des Tachowertes in Metern nicht eingehalten wurde. Wer noch weniger Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, muss mit höheren Strafen rechnen. Und wer mindestens 100 km/h schnell fährt und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unter 15 m hält, muss neben zwei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld von 160 Euro auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.