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Geht auch ganz einfach:

Fußgänger darf Parkplatz nicht freihalten Parklücke blockieren nicht erlaubt

Einem Fußgänger ist es nicht erlaubt einen Parkplatz freizuhalten. Vielmehr darf ein eintreffendes Auto den Besetzer sogar vorsichtig aus der Parklücke drängen - so ein Gesetz

Vorab: Fußgänger dürfen einen freien Parkplatz nicht blockieren. Wir wissen: Freie Parkplätze sind besonders in den Innenstädten hart umkämpft. So kommt es nicht selten zu handfesten Auseinandersetzungen, wenn ein Fußgänger die einzig freie Parkmöglichkeit reserviert, indem er sich selbst bis zum Eintreffen eines anderen Autofahrers in die Lücke stellt. Doch Fakt ist: Fußgänger dürfen laut geltendem Verkehrsrecht einen Parkplatz nicht blockieren. Gleiches gilt auch, wenn eine Parklücke mit Gegenständen zugestellt wird, etwa bei einem Umzug. Es ist nicht erlaubt, einen Stellplatz für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freizuhalten. Wer dies trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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Recht auf Parkplatz (Video):

 
 

Parkplatz freihalten nicht erlaubt

Laut StVO ist es wie folgt geregelt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das erste Auto, das sich einer Parklücke nähert, darf parken. Darunter fällt bereits den Blinker zu setzen und sich langsam der Parklücke zu nähern. Die Rechtsprechung gestattet jedoch nicht, den blockierenden Fußgänger mit dem Auto langsam aus der Lücke zu drängen. Selbst wer nur im Schritttempo auf sie zurollt, um sie zu vertreiben, begibt sich auf Glatteis. Rechtsanwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Gregor Samimi erklärt: "Das sollte man noch nicht einmal andeuten. Denn das wird ganz schnell als Nötigung gewertet und kann mit Punkten, Fahrverbot oder sogar mit Führerscheinverlust enden.

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