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Frontal21: Verkehrsministerium verhindert Klagen (Diesel) Vereitelte Klagebefugnis?

AUTO ZEITUNG

Wie das ZDF-Magazin Frontal21 berichtet, hat das Bundesverkehrsministerium verhindert, dass Umweltverbände bei der KFZ-Zulassung und dem Verkauf von "dreckigen" Dieseln klagen können.

Im Rahmen der Novellierung des sogenannten Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) verlangte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) in Person von Rainer Bomba (CDU) schriftlich vom Bundesumweltministerium, dass Umweltverbänden keine Klagebefugnis für die Überprüfung von Produktzulassungen gestattet wird. Dies geht aus Recherchen des ZDF-Magazins Frontal21 hervor. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz regelt die Befugnis, wie Verbände und Vereine gegen umweltrechtliche Entscheidungen von Behörden klagen können. Es beruft sich auf die von Deutschland ratifizierte multinationale Aarhus-Konvention. Sie räumt Umweltverbänden das Recht zu Klagen ein. Eine Anwendung im deutschen Recht ist bisher noch nicht geschehen.

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Verkehrsministerium verhindert Klagen von Umweltverbänden

Datiert ist das Einwirken des Bundesverkehrsministeriums auf den 9. März 2016, knapp sechs Monate nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Bei der Überarbeitung des Gesetzes im August 2017 wurde eine Klagebefugnis für Produktzulassungen tatsächlich nicht aufgenommen. Umweltverbände, wie der BUND, kritisieren die Einflussnahme seitens des Verkehrsministeriums. Der BUND und auch die deutsche Umwelthilfe (DUH) wollen Behörden mittels Gerichtsurteilen zwingen, den Verkauf bestimmter, zu dreckiger Dieselmodelle, zu unterbinden. Sie argumentieren mit der Gefährdung der Gesundheit durch Fahrzeuge mit verbotenen Abschalteinrichtungen. Da die Verwaltungsgerichte den Umweltverbänden die Klagebefugnis abgesprochen haben, blieben bisher sämtliche Klagen der Verbände erfolglos. Eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zu der möglichen Einflussnahme beim Umweltrechtsbehelfsgesetz steht laut Frontal21 noch aus.

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