Bußgeldkatalog
PROBEZEIT
Verlängerung der Probezeit
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht
Auswirkung:
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen über 21 km/h, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)
Einmaliger A-Verstoß
Auswirkung:
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit
Auswirkung:
Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit
Auswirkung:
Entzug der Fahrerlaubnis
A-Verstoß mit Alkohol oder Drogen
Auswirkung:
Veranlassung einer MPU
B-Verstoß in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, Handy am Steuer)
Einmaliger B-Verstoß
Auswirkung:
keine Verlängerung, kein Aufbauseminar
Zwei B-Verstöße
Auswirkung:
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
B-Verstoß und anschließend A-Verstoß
Auswirkung:
Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit
Auswirkung:
Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit
Auswirkung:
Entzug der Fahrerlaubnis