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Bußgeldkatalog


PROBEZEIT

Verlängerung der Probezeit

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht
Auswirkung: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen über 21 km/h, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)

Einmaliger A-Verstoß
Auswirkung: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit
Auswirkung: Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit
Auswirkung: Entzug der Fahrerlaubnis
A-Verstoß mit Alkohol oder Drogen
Auswirkung: Veranlassung einer MPU

B-Verstoß in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, falsche Ladungssicherung, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, Handy am Steuer)

Einmaliger B-Verstoß
Auswirkung: keine Verlängerung, kein Aufbauseminar
Zwei B-Verstöße
Auswirkung: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
B-Verstoß und anschließend A-Verstoß
Auswirkung: Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit
Auswirkung: Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung
Weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit
Auswirkung: Entzug der Fahrerlaubnis
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