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Geht auch ganz einfach:

Tesla-Autopilot (Deutschland): Funktion erlaubt? Was kann und darf der Autopilot von Tesla?

von Christina Finke

Mit dem Tesla-Autpilot setzt der US-Elektroautobauer Maßstäbe beim Weg zum automatisierten Fahren. Alle Informationen zur Funktion und der Frage, was in Deutschland überhaupt erlaubt ist.

Der Tesla-Autopilot ist bislang das Maß aller Dinge, wenn es um das Thema autonomes Fahren geht – und gleichzeitig umstritten. Die Funktion wird durch den Einsatz von acht Kameras möglich, die eine 360-Grad-Rundumüberwachung der Fahrzeugumgebung gewähren – und das in bis zu 250 Meter Entfernung. Neben drei hinter der Windschutzscheibe angeordneten Kameras zählen auch ein 120-Grad-Fischaugenobjektiv, eine Hauptfeld-, eine Telekamera und eine Heckkamera sowie nach vorne wie hinten gerichtete Flankenkameras dazu. Hinzu kommen aktuell zwölf Ultraschallsensoren, die "harte" und "weiche" Objekte erkennen sollen. Zusätzlich durchdringt ein nach vorne blickendes Radar dichten Regen, Nebel, Staub und auch vorausfahrende Fahrzeuge, um zusätzliche daten über das Umfeld zu liefern. Die so gesammelten Daten werden von einem Bordcomputer aufgeschlüsselt und ausgewertet. So wird schließlich die für den Tesla-Autopilot entwickelte Verarbeitungssoftware dirigiert. Die AUTO ZEITUNG erklärt, über welche Funktionen der Tesla-Autopilot verfügt und ob die Nutzung in Deutschland überhaupt erlaubt ist. Mehr zum Thema: Tesla-Werk (Gigafactory) bei Berlin

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Was ermöglicht der Tesla-Autopilot und was ist in Deutschland erlaubt?

Bislang enthält der Tesla-Autopilot, der für alle neuen Modelle des Herstellers verfügbar ist, neben einer Notbremsautomatik, einem Auffahrwarner sowie einem Lenk- und Spurwechselassistenten auch eine Funktion, die das automatische Parken und Herbeirufen des Fahrzeugs ermöglichen soll (Stand: Juli 2020). Darüber hinaus soll auch der Überholvorgang beim Blinken vom Fahrzeug automatisch eingeleitet werden. Als nächstes sollen die Autos des Elektroautobauers via Software-Update eine Funktion erhalten, mit der die Autopilot-Funktion Ampeln und Schilder erkennen soll. Auch eine Anhalte- und Anfahrautomatik soll dem Unternehmen zufolge im Umfang enthalten sein. Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer:innen oder fahrbahnbedingte Gefahren berücksichtigt das System nicht. So verlangen die aktuellen Autopilot-Funktionen die aktive Überwachung durch einen Fahrer, ein autonomer Betrieb der Fahrzeuge ist nicht möglich. Offiziell entspricht das dem autonomen Fahren auf Level 2. Ob die autonomen Fahrfunktionen künftig ohne Überwachung verwendet werden können, hängt vor allem davon ab, ob eine Zuverlässigkeit gewährleistet werden kann, die das menschliche Vermögen überschreitet. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg: Neben weiteren Tests über mehrere Milliarden Kilometer sind auch die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Übrigens: Teslas Autopilot kann in den USA mehr als in Deutschland und dem Rest Europas, was vor allem an den strengeren regulatorischen Vorschriften liegt. Während Fahrer:innen im Autopilot-Modus hierzulande alle 15 Sekunden Druck auf das Lenkrad ausüben müssen, ist in Nordamerika eine deutlich längere Zeitspanne oder Hände am Steuer erlaubt. Zwar sind auch in den Vereinigten Staaten Lizenzen für Fahrerassistenzsysteme, die das teilautonome Fahren ermöglichen, vorzuweisen, doch in manchen Städten wie zum Beispiel San Francisco dürfen Autos innerorts schon teilautonom fahren. Und auch die Robo-Taxis der Google-Tochter Waymo sind bereits seit längerem auf einzelnen amerikanischen Straßen unterwegs.

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Probleme mit der Autopilot-Funktion von Tesla

Die Probleme mit dem Tesla-Autopilot fangen bereits beim Namen an: Kritiker:innen sind der Meinung, dass dieser bei vielen Autofahrern fälschlicherweise die Erwartung wecke, dass die Autos tatsächlich völlig autonom fahren würden und sie in Folge das System maßlos überschätzen. Dies habe bereits zu einer Reihe von Unfällen geführt. Sicherheitsvorkehrungen sollen jedoch erkennen, ob sich ein:e Fahrer:in hinter dem Lenkrad befindet und ob diese:r jederzeit das Steuer übernehmen kann. Doch einem Bericht des US-Verbrauchermagazins Consumer Reports zufolge soll es Ingenieur:innen im April 2021 gelungen sein, den Autopilot in einem Tesla Model Y trotz leerem Fahrersitz zu starten. Warnungen oder Hinweise soll das Fahrzeug dabei nicht abgegeben haben. Auch ein tödlicher Unfall mit einem Tesla Model S soll sich bei leerem Fahrersitz ereignet haben. Das Landgericht München I kam im Juli 2020 zu dem Schluss, dass Tesla den Mund bei der Werbung für seine Autos zu voll genommen hat und verbot dem Elektroautobauer, mit dem Begriff "Autopilot" zu werben. Auch einige weitere Werbeaussagen im Zusammenhang mit dem autonomen Fahren untersagte die Kammer. Zuvor hatte die Wettbewerbszentrale moniert, dass Tesla unter anderem den Eindruck erweckt habe, dass seine Autos mit einem Fahrerassistenz-Paket "bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften". Tesla könne das aber gar nicht erfüllen, weil die Autos weder technisch fahrerlos fahren können, noch rechtlich dürfen.

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