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Geht auch ganz einfach:

Sturmschaden (Auto): Dann zahlt die Versicherung

Böse Überraschung

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Zahlt die Versicherung bei Sturmschäden am Auto?
  2. Wie & wann ist der Versicherungsschaden zu dokumentieren?
  3. Welche Versicherung zahlt Sturmschäden am Auto?
  4. Zahlt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung?
  5. Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung den Sturmschaden?
  6. Welche Kosten übernimmt die Versicherung?
  7. Wird die SF-Klasse bei Sturmschäden zurückgestuft?
  8. Bei welchen Sturmschäden greift Versicherung nicht?

Sturmschaden: Das eigene Auto wurde während eines Sturms oder gar Orkans beschädigt! Die große Frage für Betroffene: Kommt die Kfz-Versicherung dafür auf und zahlt für Sturmschäden?

 

Zahlt die Versicherung bei Sturmschäden am Auto?

Vor allem im Herbst und Winter ziehen oft heftige Unwetter auf, die mit Windböen von mehr als 120 km/h einhergehen. Die orkanartigen Unwetter hinterlassen dabei oft einen heftigen Sturmschaden. Ein umgestürzter Baum, abgeknickte Äste, umherfliegende Gegenstände wie Dachziegel werden nicht selten zu Zerstörern von geparkten Autos. Wer dann zu seinem Auto zurückkehrt, erlebt oft eine böse Überraschung und stellt sich die Frage: Wer zahlt für den Sturmschaden?

Die unbefriedigende Antwort lautet: Das kommt darauf an. Und zwar auf die Stärke des Sturms, die Art des Sturmschadens und nicht zuletzt die Versicherung. Wichtig ist es, den Sturmschaden schnellstmöglich der Kfz-Versicherung zu melden. Wer sich damit zu lange Zeit lässt, weil es sich zum Beispiel nur um ein paar Dellen handelt und das Auto ja noch fährt, riskiert, dass die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnt. Bei den meisten Autoversicherungen liegt die Frist dafür bei einer Woche. Die Meldung über den Sturmschaden am Fahrzeug kann per Telefon erfolgen. Wer ganz sicher gehen will, schickt ein Einschreiben mit Rückschein, um die Meldung zu dokumentieren.
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Zahlt die Kfz-Versicherung Schäden durch Herbstfrüchte? (Video):

 
 

Wie & wann ist der Versicherungsschaden zu dokumentieren?

Der Sturmschaden am Auto sollte für die Versicherung umfassend dokumentiert werden. Dabei ist auch die genaue Uhrzeit der Feststellung des Schadens wichtig, damit die Versicherung die Sachlage anhand der Unwetter-Warnungen nachvollziehen kann. Oft ist es auch sinnvoll, die Schadensmeldung durch Angaben des Wetteramtes zu ergänzen, so der ADAC. Wenn es geht, macht man am besten noch vor Ort Fotos vom Auto und der Umgebung mit dem Handy. Dabei sind Detail-Aufnahmen der Schäden nicht zu vergessen, auch Zeug:innen können hilfreich sein.

Damit die Autoversicherung den Sturmschaden am Fahrzeug übernimmt, sollte man auf jeden Fall vorher mit der Versicherung Rücksprache halten. Auf keinen Fall den Wagen auf eigene Faust reparieren lassen. In der Regel lässt die Versicherung vorab ein Gutachten zur Einschätzung des Schadens erstellen. Abgesichert sind jedoch nur direkt vom Sturm verursachte Beschädigungen. Darüber hinausgehende Kosten, zum Beispiel für einen Mietwagen, decken die Versicherungen nicht ab. Es sei denn, es wurde eine Police über entsprechende Zusatzleistungen abgeschlossen.

 

Welche Versicherung zahlt Sturmschäden am Auto?

Besteht lediglich eine Haftpflichtversicherung, haben Versicherte bei einem Sturmschaden am Auto das Nachsehen: Einzig Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen zahlen. Hier kommt es jedoch auch auf den individuellen Fall an. Wird das geparkte Auto von herumfliegenden Gegenständen beschädigt, sollten sich Autohalter:innen in jedem Fall an ihre Teilkaskoversicherung wenden. Verursacht man durch den Sturm einen Unfall, zum Beispiel durch den Schreck vor einer Windböe, springt nur die Vollkasko ein.

Anders sieht es aus, wenn die Stärke des Sturms das Auto von der Straße drückt: Hier zahlt die Teilkasko. Entsteht der Schaden während der Fahrt, zahlt ebenfalls die Teilkasko – zumindest, wenn Fahrende nachweisen können, dass die herumfliegenden Teile direkt vor das Auto geweht wurden. Liegen die Teile, zum Beispiel ein entwurzelter Baum, bereits auf der Straße, ersetzt nur die Vollkaskoversicherung den Schaden. Der Kfz-Versicherungsschutz greift nicht, wenn das Auto durch Fahrlässigkeit beschädigt wurde, zum Beispiel wenn man es trotz Warnung vor Überschwemmung in einem Hochwasser-Gebiet abgestellt hat. Hier zahlen nur Versicherungen, die den Verweis auf "grobe Fahrlässigkeit" im Vertrag explizit ausschließen.

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Zahlt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung?

Das Auto steht während eines Sturms in der eigenen Garage oder parkt auf dem öffentlichen Parkplatz eines Geschäfts. Zahlt eventuell die Gebäude- oder Hausratversicherung? Nein, ausschließlich die Kfz-Versicherung kommt für solche Schäden auf.

 

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung den Sturmschaden?

Damit die Kfz-Versicherung einen starken Wind als Sturm anerkennt, muss er mindestens mit Windstärke acht über das Land fegen. Dann zahlt die Teilkaskoversicherung eventuelle Sturmschäden am Auto. Nur die Vollkasko springt schon bei niedrigeren Windstärken ein.

 

Welche Kosten übernimmt die Versicherung?

Die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung trägt die Kosten für die direkten Sturmschäden, das heißt die Reparaturen oder die Wiederbeschaffungskosten. Eine darüberhinausgehende Entschädigung für den Nutzungsausfall oder einen Mietwagen-Zuschuss gibt es nur, wenn eine entsprechende Zusatzleistung im Vertrag steht. Zudem müssen Versicherte die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung tragen.

 

Wird die SF-Klasse bei Sturmschäden zurückgestuft?

Wer bei der Kfz-Versicherung einen Sturmschaden am Auto geltend macht, wird in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Regel nicht zurückgestuft. Eine Rückstufung erfolgt nur, wenn der Schaden selbst verursacht wurde.

 

Bei welchen Sturmschäden greift Versicherung nicht?

Die Kfz-Versicherung zahlt den Sturmschaden am Auto nicht, wenn Dritte ihrer Sicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein morscher Baum von einem Privatgrundstück auf ein an der Straße geparktes Auto fällt oder ein Dachziegel von einem unzureichend gesicherten Dach auf das ein Fahrzeug kracht. In so einem Fall müssen Besitzende des Grundstücks bzw. des Hauses für den Schaden aufkommen.

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