close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

Blitzer-App/Radarwarner verboten: Strafe Blitzer-Apps auch für Mitfahrende verboten

von Christina Finke
Inhalt
  1. Blitzer-Apps & Radarwarner: Strafe droht auch Beifahrer:innen
  2. Hohe Bußgelder bei Nutzung von Blitzerwarnern
  3. Legale Alternativen
  4. Blitzer-Apps & Radarwarner bei Auslandfahrten
  5. Verhalten bei einer Polizeikontrolle
  6. Google Maps mit Radarwarner

Navigationsgeräte oder Blitzer-Apps bieten Blitzerwarner an, die vor ungeliebten Strafzetteln schützen sollen. In Deutschland sind die Radarwarner jedoch verboten – auch wenn sie von Mitfahrenden genutzt werden.

Blitzer-Apps für das Smartphone und Radarwarner für das Navi, die Radarfallen und Starenkästen melden, sind in Deutschland verboten und stehen unter Strafe. Die Apps ermitteln wie die einfachen GPS-Warngeräte die Fahrzeugposition über GPS, greifen auf eine Koordinaten-Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzerstandorten. Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fahrzeugführer:innen jedoch kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Urteil zum Verbot von Blitzer-Apps (Video):

 
 

Blitzer-Apps & Radarwarner: Strafe droht auch Beifahrer:innen

Bisher gab es allerdings noch ein gern genutztes Schlupfloch, das die Nutzung dieser Geräte trotzdem ermöglichte: Sie wurden von den Beifahrer:innen bedient. Doch damit ist auch damit Schluss. Denn das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Blitzer-App auch dann verboten ist, wenn sie von Mitfahrenden bedient wird (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23). Dem neuen Blitzerwarner-Urteil liegt ein Fall zugrunde, bei dem ein Autofahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit in Heidelberg angehalten und bei der Nutzung einer Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin erwischt wurde. Daraufhin wurde vom Amtsgericht Heidelberg ein Bußgeld von 100 Euro verhängt. Nachdem der Autofahrer dies zunächst nicht zahlen wollte, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Strafe. Nun dürfen also auch Mitfahrende im Auto keine Blitzer-Apps, Radarwarner oder ähnliche Systeme mehr bedienen.

 

Hohe Bußgelder bei Nutzung von Blitzerwarnern

Grundsätzlich gilt: Wer trotz Verbots eine Blitzer-App oder einen Radarwarner nutzt, muss sich auf ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg einstellen. Wer das Handy während der Fahrt zur Nutzung einer Blitzer-App oder eines Radarwarners in der Hand hat, muss sogar mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen, bei schweren Verstößen droht sogar das doppelte. Wichtig: Strafbar ist nicht die reine Installation einer App, sondern nur ihr Gebrauch. "Eine bereits installierte Warn-App darf zwar auf dem Smartphone gespeichert, jedoch nicht betriebsbereit sein", erklärt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht in Frankfurt am Main. Betriebsbereit bedeutet im Fall einer Verkehrskontrolle, dass die Blitzer-App oder der Radarwarner aktiv ist. Das gleiche gilt für vorinstallierte Blitzerwarner auf mobilen Navis: Solange sie nicht genutzt werden, bleibt man auf der sicheren Seite.

 

Legale Alternativen

Wer sich über Radarkontrollen und Blitzer informieren möchte, ohne ein Bußgeld wegen der Verwendung einer Blitzer-App oder eines Radarwarners während der Fahrt zu riskieren, sollte sich im Vorfeld bei der Routenplanung zu Hause schlaumachen. Die so gesammelten Informationen über Standorte für Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung, wie Blitzer in Amtsdeutsch heißen, dürfen auch ausgedruckt und mit auf die Reise genommen werden. Entscheidend ist, dass Fahrer:innen nicht gezielt kurz vor dem Erreichen einer Messstelle automatisch gewarnt werden oder werden könnten. In vielen Straßenkarten sind fest installierte Blitzer bereits eingezeichnet. Auch Hinweise auf Geschwindigkeitsmessungen im Radio sind völlig unbedenklich, da sie unabhängig vom Standort gegeben werden. Auch dürfen sich Verkehrsteilnehmende gegenseitig per Handzeichen auf Blitzer aufmerksam machen – aber nicht mit der Lichthupe. Mit kurzem Aufblenden der Scheinwerfer darf nur vor Gefahrenstellen gewarnt werden. Bei einem Missbrauch der Lichthupe kann ein Bußgeld drohen.

 

Blitzer-Apps & Radarwarner bei Auslandfahrten

Die Strafen für den Einsatz von Radarwarnern ist in Deutschland noch verhältnismäßig moderat: In der Schweiz wird der Einsatz von Blitzerwarnern mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro belegt. Wer in Österreich einen Blitzerwarner nutzt, muss gar bis zu 5000 Euro zahlen. Davon ausgenommen sind allerdings Blitzer-Apps und -Navis, die lediglich die Blitzer-Standorte anzeigen, aber Radarfallen nicht mittels Funkwellen aufspüren. Es geht aber noch härter: In Tschechien kostet der Einsatz eines Blitzerwarners im schlimmsten Fall 200.000 Kronen, das sind umgerechnet gut 7300 Euro.

In Belgien, Luxemburg, Schweden und Serbien drohen sogar Haftstrafen zwischen einem und sechs Monaten. In Albanien, Bulgarien und Rumänien sind Blitzerwarner wiederum erlaubt. Überall verboten sind dagegen Geräte, die eine gültige Geschwindigkeitsmessung verhindern, indem sie die Signale der Radar-Messung stören. Für den Einsatz solcher Geräte wird nicht nur ein Bußgeld erhoben, sondern die Polizei darf sie sogar beschlagnahmen und vernichten.

 

Verhalten bei einer Polizeikontrolle

Bei einer Kontrolle darf die Polizei nach dem Smartphone fragen, wenn sie den Verdacht hat, dass eine Blitzer-App oder ein Radarwarner benutzt wird, erklärt der Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart. Sie seien bei einem Anfangsverdacht auch berechtigt, das Smartphone zu überprüfen und sogar Apps zu löschen. "Autofahrer müssen zwar nicht einen eventuellen Sperrcode herausgeben, die Polizei kann aber unter Umständen im Gegenzug das Gerät beschlagnahmen", so Lenhart. Kommt es wirklich hart auf hart, müssen Autofahrer:innen abwägen, ob sie das in Kauf nehmen wollen oder das Smartphone entsperren, um der Polizei Einsicht zu gewähren.

Generell rät Lenhart: "Autofahrer:innen sollten Ruhe bewahren und freundlich bleiben, das verkürzt meist die Prozedur. Sie sollten außerdem so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reden. Sofern ihnen ein konkreter Vorwurf zu einer Blitzer-App beziehungsweise einem Radarwarner gemacht wird, sollten sie sich zur Sache nicht äußern, sondern nur ihre Personalien mitteilen."

 

Google Maps mit Radarwarner

Der Kartenanbieter Google Maps hat sein kostenloses Navigationsprogramm ebenfalls mit einem Radarwarner ausgestattet. In Deutschland ist die Funktion allerdings nicht freigeschaltet.
mit dpa

Tags:
Copyright 2024 autozeitung.de. All rights reserved.