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Geht auch ganz einfach:

Alkohol auf dem Fahrrad: Promillegrenze & Strafe Diese Strafen drohen betrunkenen Radfahrern

von Christina Finke

Wer mit Alkohol im Blut Fahrrad fährt, riskiert Bußgelder, Punkte in Flensburg und unter Umständen auch den Auto-Führerschein. Wir erklären, ab welcher Promillegrenze es brenzlig wird und welche Strafe bei einer alkoholisierten Fahrt mit dem Rad droht.

Wer Alkohol im Blut hat und trotzdem aufs Fahrrad steigt, gefährdet nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern muss auch mit einer Strafe rechenen und unter Umständen sogar den Autoführerschein abgeben. Denn stark alkoholisiert Fahrrad zu fahren, ist keine bloße Ordnungswidrigkeit, für die es ein Bußgeld geben kann, sondern eine Straftat. Unter anderem verlängert Alkoholkonsum die Reaktionszeit und der Gleichgewichtssinn wird beeinträchtigt – beides denkbar schlechte Voraussetzungen, um sich auf zwei Rädern sicher durch den Straßenverkehr zu bewegen. Dabei ist die Promillegrenze für Fahrradfahrer um einiges höher angesetzt, als die für Autofahrer. Grund dafür ist vor allem das deutlich geringere Gefährdungspotenzial durch nicht motorisierte Zweiräder bei einem Unfall im Vergleich zu Unfällen mit Kraftfahrzeugen – Fahrräder sind zum einen mit niedrigeren Geschwindigkeiten unterwegs und zudem deutlich leichter als Pkw. Nach wie viel Alkohol Radler nicht mehr auf das Fahrrad steigen sollten und welche Strafe bei Überschreitung der Promillegrenze droht, haben wir hier zusammengefasst. Mehr zum Thema: Die fahrradfreundlichsten Städte

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Alkohol auf dem Fahrrad: Promillegrenze & Strafe

Haben Radfahrer 1,6 Promille oder sogar noch mehr Alkohol im Blut und geraten so in eine Polizeikontrolle, ist die Fahrt für sie beendet und es muss mit einer Strafe gerechnet werden. Wer unter dieser Promillegrenze liegt und unauffällig fährt, dem können Polizeibeamte die Weiterfahrt allerdings nicht untersagen. Anders sieht das bei Radfahrern aus, die bereits bei einem geringeren Pegel sichtliche Fahrauffälligkeiten zeigen. Im Falle eines Unfalls liegt bereits ab 0,3 Promille eine Strafttat vor – wenn die Polizei nachweisen kann, dass das Fehlverhalten des Radfahrers auf den vorherigen Alkoholkonsum zurückzuführen ist. Die Fahrerlaubnisbehörde wird bei einem Verstoß prüfen, ob die Person generell ungeeignet ist, ein Auto zu fahren. Denn Radfahrer, die stark betrunken am Straßenverkehr teilnehmen, könnten dies künftig auch mit ihrem Auto tun. Wer die zulässige Promillegrenze erreicht oder überschreitet, muss damit rechnen, dass eine – umgangssprachlich oft auch als "Idiotentest" bezeichnete – medizinisch-psychologische Untersucht (MPU) veranlasst wird. Verläuft die medizinisch-psychologische Untersuchung einwandfrei, kann der Radfahrer seinen Führerschein behalten. Besteht er sie jedoch nicht oder verweigert sie sogar, muss er mit dem Entzug des Führerscheins durch die Behörde rechnen. Dazu gibt es drei Punkte in Flensburg. Auch mit einem unbefristeten Fahrverbot für das Fahrrad sowie einem Bußgeld – meist in der Höhe eines Netto-Monatsgehalts – müssen Betroffene rechnen. Fahranfängern, die mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt werden, droht zudem die Verlängerung der Probezeit.

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Promillegrenzen für E-Bike- und Pedelec-Fahrer

Wer mit Alkohol im Blut auf ein Pedelec steigt, dessen Motor den Fahrer bis 25 km/h unterstützt, muss mit derselben Strafe rechnen wie ein "normaler" Fahrradfahrer. Anders ist das bei schnelleren Pedelecs und E-Bikes, die ohne eigenen Pedaldruck fahren: Sie werden behandelt wie Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt also eine Ordnungswidrigkeit vor. Und wer 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, begeht eine Straftat – auch ohne Ausfallerscheinungen.

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